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Thema: Rechtliche Aspekte von Webseiten

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    Des Kaisers neue Kleider
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    Post Rechtliche Aspekte von Webseiten

    von Reinhold Leinfelder (© copyright) Letzte Änderungen:07.04.2003

    Multimediakurs Leinfelder: Modul 11 - Anlagen: Rechtliche Aspekte



    Welche Rechte haben Ihre Seiten? | Was ist erlaubt, was nicht?


    Rechtlicher Status Ihrer Website und evtl. Schutzmöglichkeiten

    Wenn Sie eine Website erstellt haben und hierbei gar noch viele Ihrer selbsterstellten Bilder optimiert haben, ggf. gar noch selbstgefilmte Videos oder selbsterstellte interaktive Flash oder wired Quicktime-Filme mit eingebaut haben, wissen Sie, wieviel Arbeit dies war. Sie werden also sicherlich nicht wollen, dass sich andere einfach Teile Ihrer Arbeit ohne Mühe abkupfern bzw. Ihre Bilder, Filme und sonstige Inhalte einfach übernehmen und verwenden. Tatsächlich sind Ihre Arbeiten geschützt und dürfen nicht einfach weiterverwendet werden. Geben Sie aber deshalb in einem Impressum einen Copyright-Hinweis sowie ggf. einen Hinweis, wer und wie Ihre Daten weiterverwenden darf. Stellen Sie Missbrauch fest, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen und ggf. weitere rechtliche Schritte einreichen.

    Es gibt einige weitere Möglichkeiten, Ihre Seiten zu schützen, aber es würde zu weit führen, dies hier alles zu schildern. Außerdem kann jeder Schutz ausgehebelt werden; gegen Missbrauch sind Sie nicht gefeit. Zu den Möglichkeiten zählen:
    • Wasserzeichen in Videos; eingebaute Copyright-Hinweise in Videos
    • Verhindern des Kopierens von Videos durch Verwendung eines Streaming-Servers
    • Deaktivierung von Kontextmenus via JavaScript
    • Darstellung von Bildern via JavaApplets
    • Einbau von Bildern als Hintergrundbild einer unsichtbaren Tabellenzelle (aber Browserinkompatibilitäten)
    • Speichern von Flash-swf-Filmen als nicht einbaubar
    • Erstellen "ferngesteuerter" Seiten via JavaScript
    • Auslagerung von Skripten, Verwendung serverseitiger Skripte
    • Autoren- und Copyright-Hinweise als Metatags im Header des Dokuments

    Aber wie gesagt, alles kann man irgenwie umgehen, aber auch bei Büchern können ja Bilder abfotografiert werden und Text kopiert werden. Aus eigener Erfahrung gibt es zwar immer wieder Missbrauch, aber die Mehrheit aller WebmasterkollegINNen arbeitet rechtlich einwandfrei. Dies bezeugen die vielen Anfragen auf mögliche Verwendung von Teilen unserer Seiten.

    Nochmals sei gesagt, vermeiden Sie Missbrauch aus Unwissenheit, indem Sie im Impressum klare Angaben machen und eine Nachfragemöglichkeit einbauen (z.B. Ihre Email-Adresse).

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    Was ist erlaubt, was nicht?

    Wenn Sie selbst schon nicht wollen, dass andere einfach Ihre aufwändig erstellten Projekte schlichtweg abkupfern, sollten Sie aber auch selbst aufpassen, rechtlich einwandfreie Seiten zu erstellen. Nachfolgend einige Empfehlungen und Regeln; ich kann aber keine Haftung und keine Gewähr für das Nachfolgende geben.

    Bilder anderer: Bilder von anderen Webseiten dürfen Sie nicht ohne Abklärung in eigene Seiten einbauen, Sie könnten empfindlich bestraft werden. Wenn Sie Bilder verwenden wollen, wenden Sie sich an die Autoren der Webseite und fragen nach. Wenn Sie keine Antwort bekommen, bedeutet dies kein ok zur Verwendung. Wenn die Bilder in Büchern publiziert wurden bzw. die Webseiten durch online-Verlage erstellt wurden, müssen Sie sich an den Verlag wenden.

    Selbsterstellte Bilder: Selbsterstellte Bilder können Sie selbstverständlich verwenden. Beachten Sie aber folgendes:
    Haben Sie die Bilder zu privaten Zwecken z.B. durch Fotografieren in einem Museum, in dem dieses explizit erlaubt ist, erstellt, können Sie sie dennoch nicht verwenden, da sie dann publiziert sind und nicht mehr privat. Sie müssen die Institution, die das Copyright für die Objekte hat, fragen und ggf. Gebühren zahlen (öffentliche Institutionen sind z.B. meist verpflichtet, entsprechende Gebühren zu erheben, so auch das Paläontologische Museum München).

    Fotos, bei denen Personen in Großaufnahme gut erkenntlich zu sehen sind, dürfen Sie ebenfalls nicht ohne Weiteres ins Web stellen. Sie verletzen damit ggf. Persönlichkeitsrechte.

    Bilder, die Sie nach einer copyrightgeschützten Vorlage komplett neu erstellt haben, sind wohl verwendbar, sofern Sie die Vorlage angeben (z.B. Abbildung teilweise unter Vorlage von soundso-Bildquelle erstellt). Nur durch Helligkeitsänderung, Spiegelung oder Beschriftung eines Bildes anderer wird es aber noch nicht verwendungsfrei.

    Texte aus anderen Webseiten: meinem Rechtsverständnis nach ist gegen die Übernahme kurzer Textpassagen aus anderen Webseiten nichts zu sagen, sofern sie diese als Zitat (am besten in Gänsefüsschen) gekennzeichnet haben und die Quelle zitieren. Im Zweifelsfall ist es einfacher, auf die referenzierte Webseite zu verlinken (siehe dazu unten).

    Verwendung von Bildern für schulische und universitäte Lehrzwecke: Dies ist ein rechtlich vager Bereich. Zu Lehrzwecken dürfen prinzipiell etwa an Schulen oder im Vorlesungsbetrieb Skripten ausgegeben werden, welche auch Kopien von Abbildungen und Text aus publizierten Büchern beinhalten (die Quelle muss aber dennoch angegeben werden). Dies gilt aber meines Wissens nur für geschlossene Veranstaltungen, also in einem Klassenzimmer oder einem Hörsaal. Ob eine Präsentation im Internet eine geschlossene Veranstaltung ist, ist sehr zweifelhaft - grundsätzlich kann sie jeder einsehen, auch wenn das Angebot vielleicht nur für eine bestimmte Gruppe verständlich ist (z.B. Mathematik 8 für Ingenieure ;-). Auf der rechtlich sicheren Seite sind Sie nur in einem Intranet, in dem die Seiten nur via Passwort aufrufbar sind. Dennoch finden sich immer wieder online-Lehr-Angebote, bei denen z.B. Bilder von Büchern verwendet werden, wobei dann das genaue Zitat angegeben ist. Als Hochschullehrer, dem die Freiheit von Lehre wichtig ist, bin ich geneigt, derartigen Usus gut zu heißen, sofern die Abbildungen wissenschaftlich korrekt zitiert sind - schließlich ist dies eine Reklame sowohl für die Wissenschaftler als auch für die Buchverlage und sofern das Angebot in direktem Zusammenhang zu (kostenloser) schulischer bzw. universitärer Lehre steht. Ich fürchte jedoch, dass dies rechtlich nicht einwandfrei ist. Es ist auf alle Fälle angebracht, den entsprechenden Lehrbuch-Verlag um Genehmigung zur Verwendung für online-Lehrzwecke zu ersuchen.

    Verwendung von Sound: Bei der Verwendung von Sounds müssen Sie ebenfalls besondere Sorgfalt walten lassen. Sämtliche von Musik-CDs oder anderweitig publizierten Sounds unterliegen dem Copyright. Die Gema (s.u.) wacht hier besonders auf die korrekte Verwendung. Sie können ein selbstgedrehtes Video für private Zwecke natürlich mit Musik aus Ihrer Schallplatten- oder CD-Sammlung unterlegen. Im Internet können Sie diesen Film so allerdings nicht veröffentlichen; sie müssen die Tonspur zuvor löschen. Hier hilft nur folgendes:

    Nehmen Sie Ihre eigenen Sounds auf: Stimmen aus der Natur, Verkehrsgewühl, Selbstgesungenes, Selbstgetrommeltes, Selbstmusiziertes. Oder prozieren Sie Sounds mit einem entsprechenden Programm am Computer. Auch im Internet gibt es ziemlich viele kostenlose und lizenzfreie Sounds (z.B. bei www.apple.com, dort auch Links zu anderen lizenzfreien Soundquellen). Auch käuflich gibt es lizenzfreie (d.h. überall frei verwendbare) Musik zu kaufen (ist aber nicht immer unbedingt supercool.....). Wenn Sie selbst Musik spielen und aufnehmen müssten Sie aber noch darauf achten, ob Sie ein Stück spielen, dessen Nachspielen wiederum nur gegen Lizenzgebühren möglich ist.

    Noch ein Hinweis (den ich allerdings auch nur gelesen habe und nicht weiß, ob er den Tatsachen entspricht, ich gehe aber mal davon aus): Wenn Sie von einem lizenzpflichtigen Stück (z.B. von einer Musik-CD) maximal 6 Sekunden zur Unterlegung für ein Video verwenden, ist dies zulässig. Verwenden Sie diesen Sound aber als Effektsound (z.B. zur Unterlegung von Navigationsbuttons), ist dies bereits nicht mehr zulässig.

    Verwendung von Videos: Hier gibt es überhaupt kein Pardon. Videoproduktion gehört zu den aufwändigsten Multimediaunternehmungen und wenn Sie diese einfach abkupfern (etwa gar noch schwarz gefilmt) und ins Web stellen, winken äußerst saftige Sprachen. Also Hände weg davon, das ist die Sache nicht Wert. Umgekehrt: leiten Sie ggf. rechtliche Schritte ein, wenn Sie sehen, dass ein von Ihnen produziertes und ins Web gestellte Video anderweitig illegal verwendet wird.

    Verlinken zu anderen Seiten: Das Internet lebt vom Verlinken zu anderen Angeboten; Links sind dennoch nicht immer unbedenklich:

    Wenn Sie auf Seiten mit unzulässigen pornographischen oder rassistischen Inhalten verlinken, ist dies strafbar; auch wenn dies nicht bewusst gemacht wird, kann es sein, dass sich die Inhalte der verlinkten Seiten ändern, ohne dass Sie es als Webmaster bemerken. Domainnamen können verkauft werden und entsprechende Inhalte sind über Nacht völlig anders. Auch wenn auf den verlinkten Seiten sonstige rechtlich nicht zulässige Angebote gemacht werden (wie z.B. download von nicht lizenzfreier Musik) könnten Sie ggf. dran sein. Schließen Sie deshalb im Impressum Ihrer Website deutlich jede Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten aus.

    Webnapping: äußerst unschön ist es, wenn Sie Angebote anderer Websites innerhalb eines Frames in Ihrem Angebot zeigen. Dies ist rechtlich nicht zulässig, da damit suggeriert wird, dass dieses Fremdangebots ein Teil Ihres Angebots ist. Ich habe mit dem Einfangen eigener Webseiten durch andere schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Oft ist es versehentlich passiert, häufig aber auch ganz bewusst, v.a. sogar bei kommerziellen Produzenten, die sehr schnell für ihren Auftraggeber zu einem umfassenden Produkt gelangen wollen. Vermeiden Sie auch Ihrerseits jeden derartigen Verdacht, indem Sie bei Verwendung von Frames pingelig darauf achten, dass Links zu externen Angeboten entweder Ihre Frames brechen (am besten durch target="_top") oder in einem extra Fenster geöffnet werden (z.B. target="_blank", target="extern" o.ä.).

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    Wie Sie sehen, ist die Problematik nicht einfach. Selbstverständlich gelten übrigens obige Aspekte nicht nur für Webseiten, sondern auch für die Veröffentlichung Ihrer Projekte auf CD oder DVD, die Sie ggf. öffentlich (gegen Entgelt oder kostenlos) anbieten.

    Neben den Musik-, Video- und Buchverlagen gibt es einige übergeordnete Organisationen, die die entsprechenden Verwertungsrechte wahrnehmen (je nachdem, ob die Autoren bzw. Verlage diese Rechte auf diese Verwertungsgesellschaften übertragen haben - bei Musik ist dies fast immer der Fall):
    Nochmals sei ausdrücklich gesagt: ich bin kein Rechtsexperte für Webseiten, die Dinge sind auch nach wie vor im Fluss und für die Richtigkeit obiger Hinweise kann keine Gewähr übernommen werden. Sehen Sie bei den o.a. Links nach bzw. suchen Sie mittels einer Websuchmaschine (z.B. http://www.google.de) nach Stichworten wie "webnapping", "WWW - Rechtsgrundlagen" o.ä..
    Geändert von brooks (12.07.03 um 15:42 Uhr)

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