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Thema: Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Jul 2020
    Beiträge
    0

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

    Moin,
    Wollte mal was fragen:
    habe gelesen, dass man Einspruch einlegen kann gegen ein Bußgeldbescheid. Jetzt meine Frage: wenn ich geblitzt wurde, dann gibt es doch Beweise, dass ich zu schnell gefahren bin. Lohnt es sich dann überhaupt Einspruch einzulegen?

    Lg
    Geändert von marce (22.07.20 um 15:48 Uhr) Grund: SEO / Werbelink entfernt.

  2. #2
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    22.054
    Rechtsberatung kann Dir ein Anwalt geben.

    Frag' doch einfach den, den Du hier verlinken wolltest.


    ... mehr unterstelle ich erst mal nicht, trotz erstem komischem Link im Post kurz nach der Registrierung.
    Ich bin root - ich darf das.

  3. #3
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    Aktuell wird meine ich sogar empfoheln zu Widersprechen, weil es ja CSU bedingt keine Grundlage gibt.

    Ansonste kommt es drauf an, es gibt ein Beispiel wo es erlassen worden ist, weil Nachgewiesen werden konnte, dass das ein Fahrt zum Krankenhaus wegen einer Geburt war - https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/...s-krankenhaus/

    Für alles andere sieht es dann eher schlecht aus, die üblich Taktik ist, dass man mehr als drei Monate herausholen will, das geht aber nur, wenn man selber nicht gefahren ist und die Fahrerin oder der Fahrer ein Familienangehöriger ersten Grades ist. Schafft man es, dass der Bescheid erst nach drei Monaten der richtigen Person zugestellt wird, dann ist das Vergehen verjährt. Wiederum kann dann ein Fahrtenbuch angeordnet werden, kommt idR aber nicht vor. Alternativ gibt es inzwischen Wohl professionelle Vermittelungen, da kann man sich freizukaufen - jemand anderes kriegt viel Geld, damit sie/es/er als Fahrer angegeben werden kann.

    Es gibt weiterhin diverse Rechtsanwälte, das ist mMn aber abzocke, die Bezahlt man, damit die mit der Bußgeldstelle ein Handle abschließen, man bezahlt dann das doppelt Bußgeld, kriegt aber kein Fahrverbort. Das geht nur, wenn man keine Punkte hat und der Verstoß im Rahmen liegt (idR darf 1 Monat Fahrverbort nicht überschritten werden), dafür braucht man keinen Anwalt, dass kann man auch selber vereinbaren - soll helfen, wenn man seinen Fehler einräumt

    Also lange Reder kurzer Sinn, wenn es um ein Fahrverbot geht, mal die/das/den Sachbearbeiter kontaktieren und ganz kleine Brötchen backen, dann wird einen idR vorgeschlagen, dass man mehr Zahlt, aber weiter Fahren darf.
    Geändert von nopes (22.07.20 um 16:00 Uhr)
    Gruß nopes
    (,,,)---(^.^)---(,,,) /var/log/messages | grep cat

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