Hallo,
ich bin mir überhaupt nicht im Klaren, was ich darf und was ich nicht darf in Sachen Filesharing. Folgendes hat die Suche hier im Forum ergeben:

P2P Austausch (nicht das System) ist verboten, wenn die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist (wann das ist ist nicht genau klar, doch eine erste Verurteilung gab es hier wohl schon) und bei neuer Musik kann man sich wohl nicht rausreden. Insbesondere darf man jetzt - legal - vervielfältigte Werke nicht mehr verbreiten / öffentlich wiedergeben (§ 53 Abs. 6 S. 1 UrhG), so dass sich P2P - mE - allein deshalb erledigt hat, nicht das System, nur die bisher dort gehandelten Daten.

Was man aber in jedem Fall darf, da § 53 UrhG ausdrücklich das Recht der Privatkopie erlaubt ist, nicht geschützte, nicht gekennzeichnete CDs nach wie vor kopieren. Teilweise haben auch nagelneue CDs keinerlei Kennzeichnung des Kopierschutzes. Auf der CD muss beim Kauf deutlich stehen, ob sie kopiergeschützt ist oder nicht.

Wenn nicht, darf man sie kopieren. Von diese Kopie dürfen sich auch wieder Freunde Kopien machen, man darf sie aber nicht verbreiten (zB rumschicken ect.).

Sprich: Ich habe mir von Freund A eine CD kopiert, diese war nicht gekennzeichnet. Gehe nach Hause mit der Kopie, Freund B kommt zu mir, darf sie sich auch kopieren. Und so weiter. Wieder kann die ganze Erdbevölkerung versorgt werden.

Wenn eine CD wirksam geschützt + deutlich gekennzeichnet ist, dann darf ich diese Schutzmaßnahme nicht "umgehen", und auch Programme die das können sind nunmehr verboten. Ich darf die CD also nicht so vervielfältigen.

Keine "Umgehung" ist es aber, wenn ich die CD in meinen Computer als WAV Datei auslese und sie anschließend in ein MP3 umwandel. Dies wird nicht als Umgehung, sondern als Gebrauch gewertet, eben genauso als wenn ich mir eine Kopie auf die gute alte Kassette mache (was nach wie vor erlaubt ist).

Der Clou: Von dieser so erstellten MP3 Datei dürfen sich wieder Freunde Kopien machen. (Noch) ganz legal. Wieder der ganze Erdball, aber: Keine Verbreitung, also kein P2P.

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Die Erklärung für die Merkwürdigkeit besteht in dem Spannungverhältnis zischen Recht auf Privatkopie (was die CDU im Gesetzgebungsverfahren übrigens streichen wollte) und dem Neuen Verbot der Umgehung wirksamer, technischer Schutzmaßmahnen.

Das sich das beißt ist klar, die Refom alles schrott, da man nicht einerseits sagen kann jawohl Du darfst Privat kopieren andererseits werden alle Produkte (wie ja bei DVDs) geschützt, so dass dies verboten ist.

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Fazit: Wenn auf der CD nichts steht = kopieren. Wenn da was steht, komplette CD auslesen, erst dann kopieren (kleiner Qualitätsverlust, aber nicht störend).
So hat berlin-raoul das hier (http://www.linuxforen.de/forums/show...ht=filesharing ) erklärt und das hört sich soweit für mich so an als wüsste er wovon er spricht.

Das ganze stammt übrigens vom 19. Juli '04. Als erste wüsste ich also gern, ob das so überhaupt stimmt bzw. noch aktuell ist. Alle folgenden Fragen basieren auf der Annahme, dass das der Fall ist.

Darf ich , wenn ich mir Musik von einem Kumpel kopiere, davon ausgehen, dass sie auf einem der oben beschriebenen legalen Wege digitalisiert wurde? Oder gibt es für mich einen zumutbaren Weg das nachzuprüfen?




...und bei neuer Musik kann man sich wohl nicht rausreden...
Darf ich mir ein Musikstück, das im Radio oder TV gespielt wird, etwa nicht aufnehmen? Dann dürfte es doch aber auch nicht erlaubt sein, sich Filme, die im Fernsehn laufen aufzunehmen - oder?




Insbesondere darf man jetzt - legal - vervielfältigte Werke nicht mehr verbreiten / öffentlich wiedergeben (§ 53 Abs. 6 S. 1 UrhG)
Bedeutet das, dass ich auch nicht mehr downloaden darf oder bezieht sich das, wie früher nur auf das uploaden?




Keine "Umgehung" ist es aber, wenn ich die CD in meinen Computer als WAV Datei auslese und sie anschließend in ein MP3 umwandel. Dies wird nicht als Umgehung, sondern als Gebrauch gewertet, eben genauso als wenn ich mir eine Kopie auf die gute alte Kassette mache (was nach wie vor erlaubt ist).
Ist ein ähnlicher Weg auch für kopier-geschützte DVDs legal?




Quote von Zaphod-B:
bei CSS handelt es sich um einen Abspielschutz, der dazu entwickelt worden war, dafür zu sorgen, dass nur von der DVD Komission lizensierte DVD Spieler in der Lage sind solche DVDs abzuspielen.
Von Kopierschutz war nie die Rede, oder auch nur der Gedanke.
Heisst das, ich darf DVDs, die nur mit dem 'Abspielschutz' CSS versehen sind und ansonsten keinen Hinweis zum Kopierschutz enthalten, ohne Hemmungen für mich kopieren?




...ne Menge fragen. Hoffentlich hab ich nix verdreht. Würde mich freuen, wenn ihr sie beantwortet, damit mir die ganze Sache wieder ein wenig klarer wird.

Grüße
Toasti