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Thema: Rechtiches zum Umtausch von WLAN-Karte

  1. #1
    On Air
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    Angry Rechtiches zum Umtausch von WLAN-Karte

    Folgende Geschichte ist mir widerfahren:

    Ich habe mir vor ca. 1 Monat eine D-Link DWL-G650+ WLAN-Karte für mein (altes) Acer TM 517TE gekauft.

    Windows 2000 (wegen gewisser SW, die es für Linux leider nicht gibt) draufgezogen und alles lief gut.

    Dann, eines schönen Tages packe ich die Karte in den PCMCIA-Slot und mein System friert ein. Karte wieder raus, und das System läuft weiter. Das kann man dann so ca. 10 Mal machen, bis es endgültig einfriert.

    Also lauf ich zu meinem Händler um das Ding umzutauschen. Der wiederum steckt die Karte in sein Notebook und siehe da sie läuft. Kommentar des Händlers: Karte läuft - kein Umtausch. Ich sage ihm, er muss sie wegen Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate Umtauschen oder Geld zurück geben, darauf sagt er natürlich nein. Ich werde unfreundlicher und er wird es natürlich auch. Ich drohe mit meinem Anwalt, aber den Händler interessiert es nicht. Ab nach Hause.

    Dann erstmal eine Woche weg auf Kursfahrt.

    Heute denke ich mir ****** auf Win und zieh dir Gentoo drauf. Ich starte von der LiveCD mit "gentoo dopcmcia dokeymap" und was passiert?
    Wenn der cardmgr gestartet wird, friert das System ein. Und man glaubt es kaum, Karte raus -> System läuft. Wie damals bei Win 2000.

    Jetzt sage ich mir: Es scheint (für mich) hinreichend bewiesen, dass es nicht an meiner Software liegt, dass die Karte nicht läuft. Es steht jedoch auch fest, dass mein Notebook die von D-Link genannten Systemvoraussetzungen erfüllt.

    Wie kann ich dem Händler jetzt zu Leibe rücken? Anwalt? Verbraucherzentrale? IHK?

    Danke, xmms aka. Martin
    The box said "Requires Win95, NT, or better," and so I installed Linux.

  2. #2
    ViperT
    Gast
    Einfachste Methode:
    Direkt die Karte an D-Link schicken...

    andere Methode:
    Laptop und Karte einpacken und ab zum Händler und vorführen.
    Dann MUSS er es normal umtauschen, wenn sich sonst keine Mängel, wie z.B. nicht erfüllte Systemanforderungen, die ja laut deiner Aussage nicht zutreffen, vorhanden sind.


    MfG ViperT

  3. #3
    On Air
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    Bielefeld
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    zu 1: Vergiss es.

    zu 2: Das tue ich auf keinen Fall. (Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen)
    The box said "Requires Win95, NT, or better," and so I installed Linux.

  4. #4
    ViperT
    Gast
    Zitat Zitat von xmms
    zu 1: Vergiss es.

    zu 2: Das tue ich auf keinen Fall. (Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen)
    wieso soll ich den ersten Vorschlag vergessen
    Dass mach ich schon seit Jahren so
    [EDIT]Geht schneller als ein Gerichtsverfahren [/EDIT]


    Beim 2. Vorschlag hast du nicht ganz unrecht, aber ich würde die Platte sowieso vorher Platt machen, es sei denn, es ist der Händler meines Vertrauens


    MfG ViperT
    Geändert von ViperT (06.07.04 um 19:32 Uhr)

  5. #5
    cs-computer
    Gast
    Ob er die wegen "Fehlfunktion" zurücknemehn muss ???? Wenn mir jemand z.B. eine Vga-karte bringt und sagt die läuft nicht, ich ihm aber das Gegenteil beweise. Es sei denn der Händler hat genau gewußt, das die Karte auf deinen deinem Läpi mit nicht laufen wird. Dann muss er sieh meiner Meinung zurück nehmen, Das wäre in meinen Augen eine arglistige Täuschung.
    Villeicht bring dich der Link weiter. Dort soll es etwas geben, das es funzt
    Ich hab mal ein bisschen gestöbert und etwas gefunden, womit es gehen könnte.

    Schau mal hier

    Srolle nach ganz unten, dort steht ein Link, den ich nicht so einfach kopieren möchte.

  6. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von drcux
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    6.989
    vieleicht solltest du es mal von der Seite des Händlers sehen, immerhin funktionierte die Karte bei ihm sofort und ohne Fehler. Es kann also auch sein, das dein Notebook ne Macke hat. Probiere die Karte doch einfach mal bei dem einen oder anderen Bekannten bevor du zum Anwalt gehst, der die Karte dann auch ausprobiert und feststellt, das sie einwandfrei funktioniert, dich auslacht und dir ne dicke Rechnnung über den Schreibtisch zuschiebt...

  7. #7
    ViperT
    Gast
    Hatte mit solchen Fällen bisher genug zu tun...
    Hab 2 1/2 Jahre in nem Computergeschäft in meiner Freizeit gearbeitet, ich kenne diese Situation durchaus.
    Ich kann jetzt auch nicht beurteilen, "wie der Händler drauf ist"!
    Aber laut der Aussage von XMMS hat der Händler ihm wohl in keinster Weise geglaubt, was meines erarchtens absolutes Fehlverhalten von Seiten des Händlers ist, der sollte sich nämlich darum kümmern, dass es beim Kunden läuft, also Quasi:
    Händler sagt:
    Ok, hier läuft die Karte, aber das muss ja nix heisen...
    Also bring deinen Laptop vorbei und ich schau mir das an.

    Das währe normales vorgehen, so haben wir es zumindest immer gemacht und sind damit gut gelaufen
    Und wenn ich mich recht erinere, liegt die Erbringung von Garantieansprüchen heutzutage beim Händler, da bin ich mir aber nicht 100% sicher...

    Beste Methode das zu testen ist einfach, nochmal die selbe Karte (neu) in den Laptop reinstopfen und testen, wenn dann selbes Phänomen (schreibt man das so?) auftrit, liegts voraussichtlich am Laptop...


    MfG ViperT

    PS: der Link vom Wireless Forum ist net schlecht
    Werd mich auch mal da umsehen, hab da nämlich auch so meine Probleme mit meinem WLan

  8. #8
    cs-computer
    Gast

    Wie der Händler drauf ist.

    Ich denke es liegt auch am wohlwollen des Händlers.

    Wenn jemand zu mir kommt und sagt, die netzkarte funzt nicht und ich habe genügend da, gebe ich ihm eine andere, mit der Bitte sich zu melden, ob geht oder nicht. wenn nicht geht, liegt es wohl am pc oder Läpi.

    Der Punkt ist wohl auch der, das du kräftig auf den Busch gehauen hast. Dann kann ich mich als Händler auch stur stellen, wenn ich weiß, das der Fehler nicht bei mir liegt.

    Versuch es doch mal ganz easy, wenn der Händler dich noch lässt, ob er dir eine andere Karte geben kann.

  9. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von chrigu
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    Zitat Zitat von xmms
    (Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen)
    Sorry, aber bei so einem Händler würde ich schon gar nichts kaufen..

    Gruss
    Chrigu
    Zitat Zitat von Ralph Wiggum
    Der Atem meiner Katze riecht nach Katzenfutter..

  10. #10
    hat provoke und confuse Avatar von Sym
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    Zitat Zitat von xmms
    zu 1: Vergiss es.

    zu 2: Das tue ich auf keinen Fall. (Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen)
    Bitte nimm das mit Deinen mp3's aus dem Forum. Das wird hier nicht gerne gesehen. Ich würde auch sagen, dass das vom Händler nicht die feine Englische ist, aber man hat dann auch selber Schuld, wenn man das macht. Man darf (oder muss man sogar?) in Deutschland eine Straftat zur Anzeige bringen.
    Denk mal darüber nach...

    Lars

    ACHTUNG: ersetze Linux durch GNU/Linux an den entsprechenden Stellen
    www.macuser.de +++ www.lmprojects.de

  11. #11
    ViperT
    Gast
    Zitat Zitat von Sym
    ...Man darf (oder muss man sogar?) in Deutschland eine Straftat zur Anzeige bringen.
    Man muss, ganz nach dem Motto:
    Wer nichts tut, macht mit!!!

    Hab da schon meine Erfahrungen, zum Glück nicht selber gemacht


    MfG ViperT

  12. #12
    hat provoke und confuse Avatar von Sym
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    Zitat Zitat von ViperT
    Man muss, ganz nach dem Motto:
    Wer nichts tut, macht mit!!!

    Hab da schon meine Erfahrungen, zum Glück nicht selber gemacht


    MfG ViperT
    Dann kann ich wohl den Händler verstehen.
    Denk mal darüber nach...

    Lars

    ACHTUNG: ersetze Linux durch GNU/Linux an den entsprechenden Stellen
    www.macuser.de +++ www.lmprojects.de

  13. #13
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    Strana Metschty
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    Mal ganz ehrlich.. wie blöd kann ein Händler sein, wenn er seine eigenen Kunden anzeigt .. ?
    Aber es ist ja in DE üblich, das man sich den Ast absägt, auf dem man sitzt ...
    "Der Mensch ist der einzige rückkopplungsstabilisierte und vorallem multifunktionale Regel- und Servomechanismus, der genügend preiswert in Massenproduktion von ungelernten Leuten hergestellt werden kann."

  14. #14
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    naja

    also erlich gesagt ich finde das richtig dasd er ihn an zeig
    das ist ein grund warum ich keine eligalen mp3s auf meinm pc habe
    seit 30.1.2003
    Registrierter User Nr.0 4127 860999
    Ich bin zu 90% Schwerbehindert, bitte zeigt ein wenig Nachsicht wegen meiner Rechtschreibung.
    Ach ja mein Motto dazu: meine Rechtschreibung ist schlimm, Windows ist schlimmer!

  15. #15
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    Zitat Zitat von ViperT
    Man muss, ganz nach dem Motto:
    Wer nichts tut, macht mit!!!

    Hab da schon meine Erfahrungen, zum Glück nicht selber gemacht


    MfG ViperT

    Vor allem, weil Urheberrechtschutzverletzungen im privaten Bereich keine Straftat ist, sondern nur eine zvilrechtliche Verfolgung durch den Rechteinhaber ist möglich. Allerdings ist dieser kleine aber feine Unterschied den meisten Leute nicht bewußt.

    siehe aber auch: http://www.pc-special.de/?idart=1888

    UrhG § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

    (1) Wer
    1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem
    Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten
    Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame
    technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
    2. wissentlich unbefugt
    a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die
    Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der
    betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines
    Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im
    Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder
    Schutzgegenstandes erscheint, oder
    b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine
    Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert
    wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich
    wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
    und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder
    verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder
    verschleiert,

    wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Außerdem würde ich sofort den Händler verklagen, weil er masssiv gegen die Nebenpflichten des Dienstleistungsvertrag verstoßen hat, wenn er mit dem Datenschutz so leichtfertig umgeht.


    Zum Thema:

    Wenn die Karte in deinem Rechner 1 Monat lief, dann ausfällt und beim Händler läuft, ist es auch kein Mangel der Sache, die zu einer Rücknahmeverpflichtung des Händlers führt.

    Der Imperator
    Geändert von Der Imperator (07.07.04 um 10:05 Uhr)

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