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Thema: Mal ne Besitzrechts Frage zu .de Domains, falls ich mir mal eine ganz tolle ausdenke

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Question Mal ne Besitzrechts Frage zu .de Domains, falls ich mir mal eine ganz tolle ausdenke

    Als wenn ich mir jetzt mal die super tolle Domain ausdenke, eine Domain die so toll ist das ich ernsthaft glaube die für ein paar tausis losschlagen zu können, kann ich da einfach bei meinem Hoster anrufen und sagen: Hey Alder, hoste mir mal www.super-domain.de. Und der macht das dann, und dann gehe ich zu Ebay und stell das Teil für 800.000,-Euro rein<--(nur als Hausnummer ) Hab ich dann die Garantie das die Domain mir gehört, oder kann mein Hoster sagen: Ätsch, Bätsch, die verschleuder ich jetzt selber, weil

    a)
    Die Domain mir sowieso noch nie richtig gehört hat, sondern der Besitzer schon immer nur der Hoster war, der sie mir nur zur verfügung gestellt hat.

    oder

    b)
    Der Hoster gar nicht wusste das die Domain mir gehört, sondern fest daran glaubt, er selber hat die Domain bei der Denic für sich eingetragen.

    Ok, das letzte Beispiel ist jetzt nicht so glücklich Formuliert . Kann man zu dieser Rechtslage eine klare Aussage treffen?
    Warum Schwerkraft wenn ich sie auch nackt haben kann?

  2. #2
    reztuneB retreirtsigeR Avatar von derJoe
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    Normalerweise wirst du, wenn du die Domain registrierst, als Domaininhaber und Administrativer Ansprechpartner bei denic eingetragen und dein Hoster nur als "Technischer Ansprechpartner, Zonenverwalter".
    Laut Denic ist der Domaininhaber "der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte" und der Administrativer Ansprechpartner "die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain ***.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden"
    Damit sollte es, soweit ich das als Laie beurteilen kann, keine Probleme geben die Domain zu verkaufen. Natürlich gilt das nicht, falls der Domainname Markenrchte etc. verletzt (googlesuche.de z.B. wär wohl unabhängig von irgenwelchen Denic-Einträgen keine gute Wahl).

    Gruß,

    derJoe

    edit: http://www.super-domain.de/ ist aber leider schon vergeben

  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hey Joe,

    danke für deine Auskunft, dann kann ich nur noch hoffen das mein Hoster das alles ohne zu mucken macht.

    .... aber halt www.super-domain.de ist schon vergeben OMG *nimmstrick*
    Warum Schwerkraft wenn ich sie auch nackt haben kann?

  4. #4
    Happy Hippo
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    Solange eine Domain keine Markenrechtsansprüche verletzt, gehört sie demjenigem, derals Ansprechpartner bei der Denic eingetragen ist. Der Host ist ja nur der, der später Dir die Dienstleistung erbringt und Deine Daten speichert, um sie über HTTP, HTTPS, FTP, ... abfragen zu können. Du kannst ja von einem Hoster auch zu einem anderen wechseln mit der ganzen Domain.
    Also ich habe letztens erst eine über Sedo für nicht schlecht Geld verkauft.

    Pingu

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