diver
16.04.20, 12:15
hallo und guten Tag,
vorweg: nach langem überlegen wo ich diese Frage unterbringen soll - dachte ich. Sie ist hier im SERVER-Forum doch am besten aufgehoben. So hoffe ich, dass dies okay ist...
hier eine Frage zum Serverstandort und zur Frage des Serverstandorts: Ist es zutreffend dass diese im Grunde noch in D ist solange das RZ da ansässig ist
Nehmen wir an man hat einen Root-Server (colo) bei einem Hoster - anfangs in FFM. Dann kommt es zu einem Umzug des kpl. Rechenzentrums. Noch immer ist der Sitz der Firma - lt. Impressum in Deutschland - aber die Server stehen im Ausland. Es ist im Moment so - dass der Server im Ausland steht - der Hoster aber noch den Sitz in Deutschland hat.
Wollte hiermit kurz nachfragen, ob denn der Serverstandort im Ausland ist oder in Deutschland?
Manche sagen ja: - Der "Server-Standort im Ausland - das ist noch besser"
aber wenn der Firmensitz - ohnehin in Deutschland - ergo ist die - "der SERVER" steht im Ausland - im Grunde
a. nicht komplett zutreffend oder
b. unerheblich - da ihr Sitz in D ist.
Anm; zu b: Es gibt aber eine Ausnahme: die Niederlassung. Hat der Hosting-Anbieter mit Unternehmenssitz in Deutschland in einem anderen EU-Land nicht nur einen Serverstandort, sondern auch eine Niederlassung, gilt das Recht des jeweiligen EU-Landes.
Wie verhält es sich denn hier!?
Einschub: - hier ein kl. Auszug aus einer Info zum Thema;
was sollten Kunden in Bezug auf den Datenschutz wissen, wenn sie ihren Hoster wählen?
Zwei Faktoren bestimmen, welche Rechtsgrundlagen gelten: Der Unternehmenssitz und der Serverstandort. Diese sollten sich in Deutschland oder der EU befinden. Innerhalb der EU ist das Sitzland entscheidend, also das Land des Unternehmenssitzes. Es regelt, welches Recht in Bezug auf den Datenschutz gilt. Das ist bereits in der europäischen Datenschutzrichtlinie so festgelegt und wird auch in der neuen EU-Datenschutzverordnung so geregelt sein. Da sich der Unternehmenssitz von STRATO in Berlin befindet, verarbeiten wir Daten nach dem deutschen Datenschutzrecht.
Dann findet für Hoster mit Unternehmenssitz in Deutschland und Serverstandort in einem anderen EU-Land trotzdem das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung?
Das ist richtig. Es gibt aber eine Ausnahme: die Niederlassung. Hat der Hosting-Anbieter mit Unternehmenssitz in Deutschland in einem anderen EU-Land nicht nur einen Serverstandort, sondern auch eine Niederlassung, gilt das Recht des jeweiligen EU-Landes. STRATO hat nur Serverstandorte in Deutschland: Für uns trifft das deshalb nicht zu.
Wenn innerhalb der EU für das geltende Datenschutzrecht der Unternehmenssitz entscheidend ist, wofür ist dann noch der Serverstandort Deutschland wichtig?
Der Serverstandort Deutschland ist für Kunden zusätzlich zum deutschen Unternehmenssitz wichtig, um innerhalb der EU nicht auf Ausnahmen achten zu müssen. Dazu zählt die eben angesprochene Ausnahme der Niederlassung. Befinden sich Unternehmenssitz und Serverstandort in Deutschland, ...[...].., sind keine Ausnahmen möglich und es herrscht eindeutige Klarheit, was die Rechtslage in Bezug auf den Datenschutz angeht: Das deutsche Recht gilt – es ist eines der strengsten in Bezug auf den Datenschutz.
Darüber hinaus ist der Serverstandort noch für die geltenden Eingriffsrechte wichtig: Dazu zählen Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen auf die Herausgabe von Daten an Behörden wie die Polizei. Nur für Kunden von Hostern, die neben dem Unternehmenssitz auch den Serverstandort in Deutschland haben, richten sich solche Maßnahmen nach deutschem Recht. Ausländische Behörden können nicht selbst auf Daten zugreifen, sie müssen ein sogenanntes Amtshilfeersuchen an deutsche Behörden stellen. Gilt durch einen Server-Umzug des Hosters nach Frankreich wegen des Standorts der Server vor Ort zum Beispiel französisches Recht in Bezug auf die Eingriffsrechte, müssen Kunden mit Nachteilen rechnen. In Frankreich gibt es seit Juni ein Überwachungsgesetz, das von Menschenrechtlern kontinuierlich kritisiert...[...]...
cit: https://strato.de/blog/serverstandort-deutschland/
Diese Zusammenhänge sind m. E. interessant. Vor diesem Hintergrund nochmals zu dem "fiktiven" Fall, bei dem wir angenommen haben, dass man einen Server bei einem Hoster hat - anfangs in FFM. Dann kommt es zu einem Umzug des kpl. Rechenzentrums. Noch immer ist der Sitz der Firma - lt. Impressum in Deutschland - aber die Server stehen im Ausland. Es ist im Moment so - dass der Server im Ausland steht - der Hoster aber noch den Sitz in Deutschland hat.
aber wenn der Firmensitz - ohnehin in Deutschland - ergo ist die Aussage- "der SERVER" steht im Ausland - im Grunde auch irrelevant.
Wie gesagt: mir persönlich ist es relativ unerheblich - ich halte einen Serverstandort in Deutschland für keinen Nachteil.
Freue mich von Euch kurz zu hören.
vorweg: nach langem überlegen wo ich diese Frage unterbringen soll - dachte ich. Sie ist hier im SERVER-Forum doch am besten aufgehoben. So hoffe ich, dass dies okay ist...
hier eine Frage zum Serverstandort und zur Frage des Serverstandorts: Ist es zutreffend dass diese im Grunde noch in D ist solange das RZ da ansässig ist
Nehmen wir an man hat einen Root-Server (colo) bei einem Hoster - anfangs in FFM. Dann kommt es zu einem Umzug des kpl. Rechenzentrums. Noch immer ist der Sitz der Firma - lt. Impressum in Deutschland - aber die Server stehen im Ausland. Es ist im Moment so - dass der Server im Ausland steht - der Hoster aber noch den Sitz in Deutschland hat.
Wollte hiermit kurz nachfragen, ob denn der Serverstandort im Ausland ist oder in Deutschland?
Manche sagen ja: - Der "Server-Standort im Ausland - das ist noch besser"
aber wenn der Firmensitz - ohnehin in Deutschland - ergo ist die - "der SERVER" steht im Ausland - im Grunde
a. nicht komplett zutreffend oder
b. unerheblich - da ihr Sitz in D ist.
Anm; zu b: Es gibt aber eine Ausnahme: die Niederlassung. Hat der Hosting-Anbieter mit Unternehmenssitz in Deutschland in einem anderen EU-Land nicht nur einen Serverstandort, sondern auch eine Niederlassung, gilt das Recht des jeweiligen EU-Landes.
Wie verhält es sich denn hier!?
Einschub: - hier ein kl. Auszug aus einer Info zum Thema;
was sollten Kunden in Bezug auf den Datenschutz wissen, wenn sie ihren Hoster wählen?
Zwei Faktoren bestimmen, welche Rechtsgrundlagen gelten: Der Unternehmenssitz und der Serverstandort. Diese sollten sich in Deutschland oder der EU befinden. Innerhalb der EU ist das Sitzland entscheidend, also das Land des Unternehmenssitzes. Es regelt, welches Recht in Bezug auf den Datenschutz gilt. Das ist bereits in der europäischen Datenschutzrichtlinie so festgelegt und wird auch in der neuen EU-Datenschutzverordnung so geregelt sein. Da sich der Unternehmenssitz von STRATO in Berlin befindet, verarbeiten wir Daten nach dem deutschen Datenschutzrecht.
Dann findet für Hoster mit Unternehmenssitz in Deutschland und Serverstandort in einem anderen EU-Land trotzdem das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung?
Das ist richtig. Es gibt aber eine Ausnahme: die Niederlassung. Hat der Hosting-Anbieter mit Unternehmenssitz in Deutschland in einem anderen EU-Land nicht nur einen Serverstandort, sondern auch eine Niederlassung, gilt das Recht des jeweiligen EU-Landes. STRATO hat nur Serverstandorte in Deutschland: Für uns trifft das deshalb nicht zu.
Wenn innerhalb der EU für das geltende Datenschutzrecht der Unternehmenssitz entscheidend ist, wofür ist dann noch der Serverstandort Deutschland wichtig?
Der Serverstandort Deutschland ist für Kunden zusätzlich zum deutschen Unternehmenssitz wichtig, um innerhalb der EU nicht auf Ausnahmen achten zu müssen. Dazu zählt die eben angesprochene Ausnahme der Niederlassung. Befinden sich Unternehmenssitz und Serverstandort in Deutschland, ...[...].., sind keine Ausnahmen möglich und es herrscht eindeutige Klarheit, was die Rechtslage in Bezug auf den Datenschutz angeht: Das deutsche Recht gilt – es ist eines der strengsten in Bezug auf den Datenschutz.
Darüber hinaus ist der Serverstandort noch für die geltenden Eingriffsrechte wichtig: Dazu zählen Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen auf die Herausgabe von Daten an Behörden wie die Polizei. Nur für Kunden von Hostern, die neben dem Unternehmenssitz auch den Serverstandort in Deutschland haben, richten sich solche Maßnahmen nach deutschem Recht. Ausländische Behörden können nicht selbst auf Daten zugreifen, sie müssen ein sogenanntes Amtshilfeersuchen an deutsche Behörden stellen. Gilt durch einen Server-Umzug des Hosters nach Frankreich wegen des Standorts der Server vor Ort zum Beispiel französisches Recht in Bezug auf die Eingriffsrechte, müssen Kunden mit Nachteilen rechnen. In Frankreich gibt es seit Juni ein Überwachungsgesetz, das von Menschenrechtlern kontinuierlich kritisiert...[...]...
cit: https://strato.de/blog/serverstandort-deutschland/
Diese Zusammenhänge sind m. E. interessant. Vor diesem Hintergrund nochmals zu dem "fiktiven" Fall, bei dem wir angenommen haben, dass man einen Server bei einem Hoster hat - anfangs in FFM. Dann kommt es zu einem Umzug des kpl. Rechenzentrums. Noch immer ist der Sitz der Firma - lt. Impressum in Deutschland - aber die Server stehen im Ausland. Es ist im Moment so - dass der Server im Ausland steht - der Hoster aber noch den Sitz in Deutschland hat.
aber wenn der Firmensitz - ohnehin in Deutschland - ergo ist die Aussage- "der SERVER" steht im Ausland - im Grunde auch irrelevant.
Wie gesagt: mir persönlich ist es relativ unerheblich - ich halte einen Serverstandort in Deutschland für keinen Nachteil.
Freue mich von Euch kurz zu hören.