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zyrusthc
20.03.12, 16:58
Lustig was man heutzutage für Emails bekommt :)
Vor allem habe ich diese Emailalias erst vor wenigen Tagen angelegt auf meinen Namen.

ABMAHNUNG wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing
Abmahnkosten Nutzung Filesharing-Dienste hier Megaupload.com
Az: 12-133.11478 TH

Sehr geehrter Herr *************,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firmen EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien unserer Mandantschaft. Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechlichen Nutzungs- und Verwertungs-Rechte an diesen Produkten.

Sie luden im Internet, als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Nezwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter.

Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft – neben weiteren Einwahlen – aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen.

Datum/Uhrzeit IP Adresse
03.01.2011 23:37 81.38.193.37
03.03.2011 23:40 80.62.132.59
08.05.2011 21:47 88.58.27.130
28.08.2011 17:39 80.222.160.129
04.09.2011 23:11 82.148.189.5


Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangens gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Ihren Nahmen angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechts-Verletzung, welche unter Nutzung des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.

Das Herunterladen von Filmen, TV Serien sowie der Musikaufnahmen, auf dem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing-Systemen verstößt ohne Einwilligung der Rechteinhaber gegen §§ 78 Nr. 1, 85, 19a UrhG. Seit der Urheberrechtsreform vom 10.09.2003 wird das Angebot urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Abruf durch Angehörige der Öffentlichkeit von dem „Recht der Zugänglichmachung\" (§ 19a UrhG) erfaßt. Tonträgerhersteller konnten schon vorher die öffentliche Wiedergabe ihrer Tonträgeraufnahmen in Filesharing- Systemen über § 96 Abs. 1 UrhG untersagen. Diese Verwertung der Musikaufnahmen wird auch nicht durch Ausnahmeregelungen des UrhG gestattet. Vervielfältigungen zum Zweck des öffentlichen Download-Angebots sind gerade nicht von § 53 Abs. 1 UrhG (zulässige Vervielfältigung zum privaten Gebrauch) gedeckt. Auch ursprünglich legal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien dürfen nicht öffentlich wiedergegeben werden (§ 53 Abs. 6 UrhG).

Namens und in Vollmacht unserer Mandanten haben wir Sie daher aufzufordern:

1. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandanten auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,

2. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandanten auf einem Computer durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen herunterzuladen

Unseren Mandanten steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 97 Abs. 1 UrhG zu, da sie Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte gemäß § 85 Abs. 1 UrhG sind. Diese nach dem UrhG geschützten Rechte haben Sie verletzt. An dem Unterlassungsanspruch ändert auch nichts, dass zwischenzeitlich alle streitgegenständlichen Dateien von Ihrem Computer gelöscht wurden. Der Unterlassungsanspruch soll nämlich sicherstellen, dass Sie in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen begehen.

Des weiteren stehen unseren Mandanten Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zu. Bei der hohen Anzahl der von Ihnen zum Download vorgehaltenen Audiodateien stehen unseren Mandanten hohe Schadensersatzbeträge zu. Außerdem gehen die Kosten unserer Inanspruchnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Geschäftsführung ohne Auftrag ebenfalls zu Ihren Lasten. In Fällen wie dem vorliegenden beträgt der gerichtlich angenommene Gegenstandswert pro Titel 10.000,00 EUR, so dass Sie mit erheblichen Kosten zu rechnen hätten. Um zu einer zügigen außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit beizutragen sind wir bereit, Ihnen hinsichtlich der Höhe der Forderungen erheblich entgegen zu kommen.

Wir schlagen Ihnen daher im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von
146,95 EUR
vor, mit der sämtliche Schadensersatzansprüche sowie die Kosten unserer Inanspruchnahme in dieser Angelegenheit abgegolten sind. Wie Sie der Presse entnommen haben dürften, sind derartige Schadensersatzsummen bereits bei zahlreichen Gerichten durchgesetzt worden.

Dieses Angebot ist befristet und gilt bis zum 27.03.2012.

Sollten Sie den o.g. Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist angewiesen haben, entstehen Ihnen durch unsere Inanspruchnahme folgende Kosten:


Gegendstandswert: EUR 10.000,00 EUR

1,5 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG EUR 729,00
Auslagepauschale Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
Zwischensumme netto EUR 749,00
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG EUR 142,31
Gesamtsumme EUR 891,31

Weitere Verpflichtungen, z.B. hinsichtlich der Übernahme von Kosten und Gebühren eines involvierten Rechtsanwalts oder eine (pauschale) Schadenersatzsumme müssen und sollten nicht im Rahmen der Unterlassungserklärung als Verpflichtung übernommen werden.

Namens und in Vollmacht unserer Mandaten fordern wir Sie auf, den fälligen Vergleichsbetrag auf das Konto unseren Dienstleisters Lawyer Payment Services s.r.o. zu überweisen. Verwenden Sie für Ihre Zahlung den auf dieser Seite vorbereiteten SEPA-Zahlschein. Diesen können Sie auch direkt in Ihrer Hausbank ausfüllen, unterschreiben und einreichen.
Wir fordern Sie hiermit auf, den Betrag für diese Abmahnung
in Höhe von
146,95 EUR
innerhalb von 7 Tagen als SEPA Überweisung
auf das Konto unseren Dienstleisters:
Kontoinhaber: Lawyer Payment Services s.r.o.
IBAN: SK62 3100 0000 0044 5002 1309
BIC: LUBASKBX
Volksbank

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Forderung an die SCHUFA Holding AG melden werden, wenn Sie unserer Zahlungsforderung nicht nachkommen sollten. Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sehen wir uns veranlasst, weitere Maßnahmen gegen Sie zu beantragen.

Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung eines höheren Betrages vor. Den Eingang der Zahlung erwarten wir bis zum 27.03.2012. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsbetrags ist diese Angelegenheit für Sie endgültig erledigt!


Hochatungsvoll



Klaus Kroner
Rechtsanwalt
Die Mail kam von kanzlei@kroner-kollegen.de , und ich kann mir gut und gerne vorstellen das es den ein oder anderen gibt der das wirklich bezahlt :D Lustig wirds wenn man die Aktenzeichennummer bei Google eingibt ;)


Greeez Oli

zyrusthc
20.03.12, 17:05
Ne Testmail an die Adresse kommt zurück mit der Meldung :)

This message was created automatically by mail delivery software.

A message that you sent could not be delivered to one or more of its
recipients. This is a permanent error. The following address(es) failed:

kanzlei@kroner-kollegen.de
SMTP error from remote mail server after RCPT TO:<kanzlei@kroner-kollegen.de>:
host mx00.udag.de [62.146.106.39]: 550 5.7.1 <kanzlei@kroner-kollegen.de>:
Recipient address rejected: Too many mails (mail bomb). Your action has been logged !
Da scheinen ne Menge Leute fragen zu haben :)

Greeez Oli

DrunkenFreak
20.03.12, 17:19
Die ersten 3 IPs sind aus 3 verschiedenen Ländern von 3 verschiedenen Providern. Ziehst du irgendwie häufiger um? :ugly:

zyrusthc
20.03.12, 17:23
Wobei der Vorwurf Peer-to-Peer im Zusammenhang mit megaupload erklärt schon einiges :ugly:

stefan.becker
20.03.12, 17:43
Also ich habe lieber direkt gezahlt, ich will ja keinen Ärger haben.

TheDarkRose
20.03.12, 19:15
Ist eine Fälschung

DrunkenFreak
20.03.12, 19:16
Woran hast du das jetzt erkannt?

zyrusthc
20.03.12, 19:17
Ist eine Fälschung
Währe ich nie drauf gekommen

stefan.becker
20.03.12, 19:48
Ist eine Fälschung

Echt jetzt? Dann muss ich mal sehen, wie ich mein Geld zurück kriege. Die Bank kann es mir ja zurückfaxen.

Ich habe direkt 2 mal bezahlt, habe die E-Mail ja auf 2 Adressen bekommen.

Letzte Woche habe ich außerdem zur Sicherheit meine Eurocard per Mail freigeschaltet, um einer Sperrung zuvorzukommen.

DrunkenFreak
20.03.12, 20:17
Hat es geklappt? Das muss ich nämlich auch noch machen. Nur woher krieg ich bis dahin ne Eurocard?

stefan.becker
20.03.12, 20:33
Gibts Montage im Aldi zum halben Preis.

TheDarkRose
20.03.12, 20:55
:P ich hab ja nicht mal den ersten post durchgelesen als ich schon auf antworten geklickt habe :ugly:

Newbie314
20.03.12, 21:18
Also mal ganz ehrlich:

Seitdem diese Mails beinahe ohne Deutsch- und Rechtschreibfehler verfasst werden finde ich es viel schwieriger "Wahr" von "Falsch" zu unterscheiden.

Wenn man nicht weiß dass in Deutschland eine Mail keine Rechtskraft hat, nicht nachprüfen kann ob die IP Adressen überhaupt korrekt sein können bzw. dass die Bank zu der die BIC gehört in Bratislava liegt... kann man darauf schon reinfallen.... Da Spam Mails bekanntlich billig sind wird sich diese Masche schon lohnen...

kreol
20.03.12, 22:24
Warum regt ihr euch auf? Man nehme die 18,5 Mio $ die jede Woche per Mail angeboten werden und davon zieht man die lächerlichen € 146 ab. Der Überschuss steht dann zur freien Verfügung, z.B. für den legalen Erwerb von Musik, Filmen, Software und anderen schönen Dingen :rolleyes:

Das System funktioniert :D

Kreol

ThorstenHirsch
20.03.12, 22:31
Ich finde auch, dass die Mail schon ziemlich echt aussieht. Nur die Beträge sind viel zu niedrig: 146,95 Euro als Vergleichsangebot und wenn man darauf nicht eingeht, sind's 891,31 Euro?! Bitte nicht falsch verstehen - das ist viel Geld für ein paar heruntergeladene Filme/Musik/whatever. Aber die Film- und Musikindustrie würde bei sowas doch sicher einen Streitwert im Millionenbereich ansetzen und sich nicht mit weniger als 15.000 Euro im Falle eines Vergleichs zufrieden geben.

kreol
20.03.12, 22:37
Ich finde auch, dass die Mail schon ziemlich echt aussieht. Nur die Beträge sind viel zu niedrig: 146,95 Euro als Vergleichsangebot und wenn man darauf nicht eingeht, sind's 891,31 Euro?! Bitte nicht falsch verstehen - das ist viel Geld für ein paar heruntergeladene Filme/Musik/whatever. Aber die Film- und Musikindustrie würde bei sowas doch sicher einen Streitwert im Millionenbereich ansetzen und sich nicht mit weniger als 15.000 Euro im Falle eines Vergleichs zufrieden geben.Könnte damit (http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/filesharing-abmahnung-kostendeckelung-auf-100-euro/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/) zu tun haben. Und bei € 100 Gegenstandswert kommen ca. € 46 Gebühren+Auslagen fast hin (ohne es mit spitzem Stift gerechnet zu haben).

Kreol

zyrusthc
20.03.12, 23:13
Ich finde auch, dass die Mail schon ziemlich echt aussieht.
Das stimmt schon vor allem stand in der Mail ja mein richtiger Name welcher aus der Email abgeleitet wurde, und was ich zu bemerken vergass, es war auch ein PDF File im Anhang mit dem dem Selben Schreiben und Logo der Kanzlei usw. Nur zu meinen Namen dort drin passte die dazu angebene Adresse nicht, denke mal die wurde irgendwie ergooglet auf gut Glück.

Greeez Oli

Newbie314
20.03.12, 23:25
Zu Kreols Link: wie in dem Link schon erzählt ist die 100 Euro "Deckelung" an so viele Bedingungen geknüpft dass sie durch "Abmahnwälte" meist umgangen werden kann.

Eine echte Abmahnung wird also in der Regel behaupten es liege kein "unerheblicher ungewerblicher" Verstoß vor und wird in der Regel erheblich höhere Beträge (ich erinnere mich an die in diversen Artikel genannten 1000+ Euro) fordern.. uneinheitliche Urteile zum Thema und "Gummiparagraphen" haben also mal wieder ein sinnvolles Gesetz ausgehebelt. Mittlerweile glaube ich da gar nicht mehr an Zufälle.

Trotzdem: Respekt vor den Leuten die sich diese Mail ausgedacht haben, die ist ungewöhnlich gut gemacht.. allerdings würde ich von einer echten Anwaltskanzlei eben doch ein Schreiben ohne Deutschfehler erwarten...

kreol
20.03.12, 23:32
allerdings würde ich von einer echten Anwaltskanzlei eben doch ein Schreiben ohne Deutschfehler erwarten...Da erwartest Du zuviel von ReNo-Gehilfen/Gehilfinnen, das sind auch nur Menschen. Und soviele Fehler sind nicht drin, die sehen eher nach Tippgicht als nach Babelfish aus...

Ist doch ganz einfach: Anwaltsverzeichnis prüfen. Entweder es gibt sie nicht oder sie haben ein Sicherheitsleck oder es sind Abzocker.

Ich sage jetzt nicht dass alle sind wie Gravenreut?, aber er hat letzlich doch ein Beispiel gegeben :ugly:

Kreol

P.S.
Huch, es gibt Zensursoftware hier. Mit dem "h" wurde der Name des selbstgemordeten "Anwalts" hier eben zensiert! Da mache ich wohl mal einen eigenen Thread auf!

Newbie314
21.03.12, 08:33
@zyrusthc : hast du schonmal darüber nachgedacht den Staatsanwalt in Bratislava zu kontaktieren ? Oder mindestens die Bank ?

Wenigstens den "Money Mule" könnte man so aus dem Verkehr ziehen... kostet dich gerade mal zwei Mails auf Englisch...

schokofresh
21.03.12, 22:17
Die Masche von denen (dabei mein ich jetzt auch mal die "korrekten" Abmahnungen) ist aber gut...

Die eigentliche Deckelung von EUR 100 für Abmahnungen wird schon seit eh und je umgangen. Sollte man die Unterlassungserklärung nicht (modifiziert) unterschreiben wollen, und es zu einem Gerichtsverfahren kommen, sind die Streitwerte so exorbitant hoch, dass der eigene Anwalt erstmal paar Tausender haben möchte, bevor er aktiv wird; was sich wohl keiner leisten kann. Rechtsschutz? In meiner ist es nicht mit drin; mir unbekannt, ob es überhaupts welche gibt, die Urheberrecht abdecken.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, den Streitwert ersteinmal anzuzweifeln, eine eigene Berechnung des Schadens darzulegen und somit dem Streitwert durch das Gericht auf einen realistischen Wert zu reduzieren. Ein Schaden muss nämlich ersteinmal nachgewiesen und die Schadenshöhe plausibel vorgerechnet werden. Dann ist ein Anwalt auch wieder bezahlbar.

Irgendwo muss da aber der Harken sein, wenn es hier noch kein Urteil gibt.

Newbie314
21.03.12, 23:22
Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt. Wenn du verlierst kann sein dass du nicht nur die Gerichtskosten sondern auch noch die Anwaltskosten des Gegners trägst.

So viel zur Rechtssicherheit in Deutschland.

(Habe in einem Fall genau aus diesem Grund von einer Schadensersatzklage gegen einen einfach zu reichen Gegner abgesehen... zu riskant...)

schokofresh
24.03.12, 15:10
Nöp, der Streitwert wird von der Klägerpartei festgelegt. Wie soll das sonst gehen? "Herr Richter, wir haben hier dies und jenes... nun sagen Sie mir mal, auf wieviel ich hier klagen soll" ? ^^

Der Streitwert kann von der Gegenpartei jedoch angezweifelt werden und dann wird dieser gerichtlich überprüft und ggf. korrigiert.

Die Anwaltskosten des Gegners fallen dem "Verlierer" prinzipiell immer an; was auch gut so ist. Man soll ja für sein Recht nicht noch bestraft werden, wenn man rechtliche Schritte einleitet oder sich gegen welche wehrt, die zu Unrecht kamen.
Wenn ein Verfahren nicht zu 100% verloren wird, fallen jedoch nur anteilig Kosten an. Beide Parteien müssen die Auslagen plausibel der Gerichtskostenstelle mitteilen, welche diese verifiziert und dann die Aufteilung vornimmt.