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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mails ablehnen



eule
15.03.11, 15:21
Jemand moechte Mails eines bestimmten Absenders zuruecksenden/blocken, ohne dass er selbst von der Mail Kenntnis erhaelt. Das scheint bei yahoo mit dem Spamfilter machbar zu sein. Der Grund dafuer soll juristischer Natur sein: wenn ich die Mail nicht bekommen habe, kann mir keiner was.
Kommt er damit durch? Immerhin hat er die Adresse des Absenders bewusst blockiert, in den Logs des Servers und in den Headern laesst sich auch alles nachvollziehen.

muell200
15.03.11, 15:25
Kommt er damit durch?

du meinst rechlich - oder?

anstatt zum blocken, loesche halt die email.
und wenn jemand sich beschwert, dann hat der virenscanner oder spamfilter die email aussortiert.

oder lege eine neue adresse an :)

cane
15.03.11, 15:44
Jemand moechte Mails eines bestimmten Absenders zuruecksenden/blocken, ohne dass er selbst von der Mail Kenntnis erhaelt. Das scheint bei yahoo mit dem Spamfilter machbar zu sein. Der Grund dafuer soll juristischer Natur sein: wenn ich die Mail nicht bekommen habe, kann mir keiner was.

Generell gilt eine Email als zugestellt sobald der empfangende MTA sie annimmt, das kann man recht einfach beweisen. Es ist ganz egal ob der Spamfilter / Virenscanner Sie aussoertiert, diese Sachen trotzdem anzusehen liegt in deiner Verantwortung.

mfg
cane

DrunkenFreak
15.03.11, 17:02
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Email rechtlich wertlos. Daher ist es egal, ob sie gelöscht oder zurtückgesendet wird.

Wene
15.03.11, 17:03
Gibt es denn überhaupt irgendwelche rechtlichen Grundlagen für unsignierte E-Mails? Ich dachte immer das sei noch weit unter "mündlicher Vertrag" eingestuft.

nopes
15.03.11, 19:18
Nein EMails sind komplett Vetrags relevant, alles wesentliche steht hier: http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html

Ich denke aber, dass eine Mail den BGH nicht kassieren würde, da zu einfach manipuliert werden kann, außerdem können sich auch minderjährige EMails zu legen, so dass eigentlich keine Vertragsfähigkeit vorliegt - das muss eigentlich vom Vertragspartner geprüft werden. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen, da z.B. Telefone der Aufsichtspflicht unterliegen, sprich ruft ein Kind teure Mehrwertdienste an, ist es zwar nicht vertragsfähig, die Eltern stehen aber trotzdem gerade, weil sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Abgesehen davon, in der realen Welt hilft es ja auch nicht, einfach den Brief in den Müll zu werfen ;)

Thorashh
15.03.11, 19:37
Moin

Jemand moechte Mails eines bestimmten Absenders zuruecksenden/blocken, ohne dass er selbst von der Mail Kenntnis erhaelt.
Das ist im geschäftlichen Verkehr eine ziemlich bescheuerte Idee. Eine selektive Blockade ist dann in jedem Fall unzulässig.
Wenn das dann noch ein Mitbewerber sein sollte kann das auch richtig Geld kosten.

Eine Firma muss über ihre offizielle E-Mail-Adresse immer erreichbar sein.


Der Grund dafuer soll juristischer Natur sein: wenn ich die Mail nicht bekommen habe, kann mir keiner was. Das ist ein Irrglaube.
Wenn der Absender schlüssig belegen kann, das er die Mail geschickt und sein MTA die auch korrekt abgeliefert hat, ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, das ein Richter das akzeptiert. Und dann hat der Adressat das Problem zu beweisen, das er die Mail nicht bekommen hat.


Nach meinem Kenntnisstand ist eine Email rechtlich wertlos. Daher ist es egal, ob sie gelöscht oder zurtückgesendet wird.
Das ist definitiv falsch.
Wie bei jeder Kommunikation (ausgenommen amtlich zugestellte Schreiben) liegt die Würdigung im Ermessen des Richters.
Wenn der Richter dem Absender glaubt, hat der Adressat das Problem.

Und im geschäftlichen Verkehr verstößt das Unterdrücken von E-Mails gegen eine ganze Reihe von Vorschriften.
Genau genommen ist in dem Fall schon das aussortieren von Spam eine rechtliche Grauzone.

Newbie314
16.03.11, 00:16
Die Diskussion ist interessant....

Aber der Freund des Threaderstellers wäre trotzdem gut beraten sich mit einem Anwalt zu beraten bevor er irgendwelche Dinge unternimmt die ihm juristische Probleme bereiten können.

Da man bei wirklich unzustellbaren Mails fast immer eine Nachricht vom Server des Empfängers erhält könnte ein Richter bereits diese Tatsache gegen den Kumpel des TE verwenden...

naraesk
16.03.11, 00:50
Bei Briefen ist es so, dass sie in den "Machtbereich" des Empfängers gelangen müssen, dann gelten sie als vom Empfänger als zur Kenntnis genommen. Wenn er das nicht tut … sein Problem. Sofern das bei Mails ähnlich ist, ist es wie schon gesagt, egal ob man sie dann liest oder durch irgendwelche technischen Maßnahmen löscht. Etwas anderes wäre es möglicherweise, wenn man einen eigenen Mail-Server hat, und die Nachrichten tatsächlich gar nicht annimmt. Aber vielleicht treffen dann wieder andere Klauseln (Vorsätzliche Verhinderung …) zu.Weiß wohl allenfalls ein entsprechender Anwalt.

Übrigens: Probleme werden nicht durch ignorieren gelöst. :)

ThorstenHirsch
16.03.11, 01:51
Ich find's auch interessant - danke auch für den Link! Soweit ich das überblicke, sieht die Situation zusammengefasst so aus: der Yahoo-Spamfilter ist für die Katz, weil er die Mail erst aussortiert, wenn sie schon als zugestellt gilt.

bambino
16.03.11, 07:33
geht dein Freund/Bekannter mit geschlossenen Augen an den Briefkasten und wirft alles weg, was er dort herausholt, bevor er einen Blick darauf wirft?
Gilt die Post dann als nicht zugestellt? Sicher nicht.

Auch wenn ein Spamfilter Mails unerwünschtger Absender herausfiletert, die Mail gilt als zugestellt, wie bereits mehrfach hier gesagt.

Gruß bambino

gropiuskalle
16.03.11, 15:53
Ohne Gewähr: bezüglich des Postweges kann man Sendungen tatsächlich regelrecht ablehnen, indem man sie mit einer entsprechenden Notiz ("Annahme abgelehnt, zurück an den Absender" o.ä.) in einen Briefkasten wirft. "Bringen" tut das aber nichts, denn man hatte ja Kenntnis von der Sendung.

Aus meinem Umfeld kenne ich einen hübschen Fall: ein Bekannter von mir musste zwei Monate als sogenannter "Terminversäumer" in Haft verbringen, weil er die Vorladung zu einer Verhandlung verbaselt hat. Er schwörte Stein und Bein, dass sein Briefkasten regelmäßig von Unbekannten ausgeräumt wurde und konnte sogar seinen Hausmeister als Zeugen dafür vorweisen - geholfen hat das aber nichts, da ein Empfänger nun mal sicherstellen muss, dass derlei nicht geschieht. Im Zweifelsfall hätte er jeden einzelnen Verdacht eben anzeigen müssen. Ein Richter wird für solche Winkelzüge also kaum Verständnis haben, Tricksereien dieser Art sollte man sich gleich sparen.

Painkiller
16.03.11, 16:11
Zwei Monate? War das die erste Versaeumung?

gropiuskalle
16.03.11, 16:15
Ja. Diese Haft war auch keine Bestrafung im eigentlichen Sinne, sondern stellte einfach sicher, dass er bei dem nächsten anberaumten Termin anwesend war (d.h. nach der Verhandlung konnte er nach Hause). Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob man als Angeklagter oder Zeuge vorgeladen wird (Ausnahme: während der Verhandlung stellt sich heraus, dass auf einen Zeugen verzichtet werden kann).

Edit: mit den zwei Monaten hatte er übrigens sogar Glück. Unter Umständen dauert es wesentlich länger, bis ein neuer Termin gefunden wird. Bei vielen Gerichten (insbesondere hier in Berlin) gibt es lange Warteschlangen.