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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Veröffentlichen von Security tools



ThE_FiSh
18.09.10, 19:32
hallo, ich würde gerne eigene programme/scripts bzgl. security checks etc.
im netz veröffentlichen.
dies aber ohne irgendwelche sharehoster etc. also schon auf nem offiziellen weg - auf nem vserver

was is da im hinblick auf "hackerparagraph" zu beachten - die dinger könnten ja auch für illegale zwecke misbraucht werden.
reicht ein hinweis auf der seite?

John W
18.09.10, 22:42
Die meisten Seiten benutzen den Hinweis, dass die Programme nur zu lehrzwecken gedacht sind, aber ob das rechtlich OK ist, weiß ich nicht - du könntest die aber evtl. auch anonym auf einem Server in den USA verfrachten und dann verlinken - wäre im Prinzip das gleiche wie Sharehoster, nur dass du die Daten dann immer noch unter Kontrolle hast.

Newbie314
19.09.10, 02:20
.. guck doch in die Rechtssprechung rein.. soweit ich gelesen habe haben die Gerichte den Paragraphen 202 (?) immer so ausgelegt dass "Hacker Tools" so lange sie mit Erlaubnis des Besitzers des Systems zu dessen Überprüfung verwendet werden legal sind.

Dafür spricht auch dass die Tools zum Knacken von WEB Verschlüsselung selbst auf Heise Heftbeilage DvDs ("Linux" .. dieses Jahr!) drauf sind.

So lange deine Tools also vorwiegend zur Sicherheitsüberprüfung dienen / geeignet sind (wie Wireshark, nmap etc...) solltest du keine Probleme haben.

Am besten mal sicherheitshalber noch mit einem Fachanwalt besprechen.. Die paar Euro für eine Fachberatung würde ich da doch ausgeben...

gropiuskalle
19.09.10, 02:38
Ich kann hier auch keine konkrete Rechtsberatung bieten, aber grundsätzlich bezieht sich der Paragraph weniger auf ein bestimmtes tool, sondern darauf, was damit gemacht wird. Einem admin wird z.B. immer zugestanden werden, seiner beruflichen Pflicht nachzukommen, also z.B. das Absichern und Testen eines Netzwerk. Selbiges wird dem Privatanwender gewährt, sofern es sich um sein eigenes Netzwerk handelt.

Zum Zuge kommt der "Hackerparagraph" erst dann, wenn wirklich illegales veranstaltet wird, also z.B. das unbefugte Eindringen in fremde Netzwerke (siehe §202a/b StGB, der zunächst erfüllt sein muss). Aber auch hier bist Du rechtlich wohl in einer grünen Zone, es sei denn, Du bewirbst die tools dementsprechend - ansonsten dürfte Dir jedoch schwer nachzuweisen sein, dass Du das Ziel verfolgst, Mittel zur Begehung einer Straftat zur Verfügung zu stellen. Ob ein entsprechender Hinweis notwendig ist, bezweifele ich - schaden kann er aber auch nicht.

Es wurde häufig kritisiert, dass das Gesetz die in Frage kommenden Anwendungen nicht beschreibt oder eingrenzt. Ich halte das aber auch nicht für wichtig. Entscheidend ist die Intention, nicht das Mittel.