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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OT: Garantie



OliverH
10.04.08, 17:36
Hallo allerseits.
Ich habe im September 2007 ein gebrauchtes Thinkpad mit 6 Monaten Garantie und 12 Monaten Gewährlsitung erstanden.
Die Rechnung lautet auf den 1.10.2007.
Seit enigen Tagen macht das gerät probleme und friert regelmäßig ein.
Am 5.4.2008 schrieb ich eine Mail an den Support des Händlers, dem
ich aber das genaue Datum der Rechnung nicht mitteilte, sondern nur September 2007 erwähnte. Damit war das Notebook natürlich aus der Garantie.
Soeben guckte ich nach: 1.10.2007. Lieferdatum also frühestens der 2.10.2007.
Damit liegen zwischen Kontakt zum Support und Garantieende genau 3 Tage -.-
Der Fehler trat schon etwa eine Woche vorher auf, also noch in der Garantiezeit.
Meint ihr ich habe eine chance das Gerät noch nachgebessert zu bekommen?

Gruß

Oli

Columbo0815
10.04.08, 17:54
Hab einen Zeugen, der versichert, dass der Fehler schon vor der "Beweislastumkehr" da war.

f_m
10.04.08, 18:03
Ist die Gewährleistung nicht 24 Monate?

.matthias
10.04.08, 18:27
Nicht bei Gebrauchtware, da gelten 12 Monate.

OliverH
10.04.08, 18:46
und Gewährlleistung != Garantie!

Gewährleistung gilt nur auf Fehler, die von Anfang an da waren, was ich nun beweisen müsste. Am realistischsten ist da wirklich ein Zeuge der den Fehler vorher gesehen hat.

Danke soweit.
Weitere Kommentare sind natürlich gerne gesehen!

Gruß

Oli

f_m
10.04.08, 18:47
Nicht bei Gebrauchtware, da gelten 12 Monate.
Ups, hab überlesen, daß das Teil schon gebraucht ist...
ist im Grunde auch egal, da die Gewährleistung für Fehler, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, ja noch läuft.
Das Problem hat Colombo ja schon angesprochen, in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, daß das Gerät beim Verkauf in Ordnung war, danach mußt du beweisen, daß es das nicht war. Ob der Trick mit der Zeugenaussage funktioniert um die Beweislast trotz Ablauf der 6Monate dem Händler zuzuschieben bezweifel ich schon sehr aber einen Versuch wäre es wert - hol jedenfalls die Auskunft eines Anwalts ein bevor du dich deshalb in Unkosten wie Gerichtsverfahren stürzt, denn wer den Beweis erbringen muß verliert im Normalfall, da dies nur selten möglich ist ;)

FLOST
10.04.08, 18:51
Da bist du wohl um einen Monat zu spät dran. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast um und du als Käufer musst beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

Wenn du das kannst, dann klappt das mit der Garantie, ansonnsten wirds schwierig.

OliverH
10.04.08, 19:08
Ein Monat ist gut :mad:
Es sind nur DREI TAGE...
das regt mich auf...

stefan.becker
10.04.08, 19:14
Tja, selbst schuld. Fristen sind Fristen, und wenn es nur ein Tag ist.

Du kannst nur obigen Tipp (falls Zeuge vorhanden) nutzen und auf Kulanz hoffen.

Skorpion
10.04.08, 20:13
Hi,

ich würde das Ganze dem Händler erklären und auf Kulanz hoffen. Bei drei Tagen sollte er sich nicht so anstellen - wenns ein guter Händler ist.

skorpion

OliverH
10.04.08, 20:47
Kulanz ist das, worauf ich nun hoffe...
Sollte der Händler darauf nicht eingehen, weiss ich ja, wo ich meine notebooks nicht mehr kaufen werde...

Gruß
Oliver

Columbo0815
11.04.08, 09:13
Du kannst nur obigen Tipp (falls Zeuge vorhanden) nutzen und auf Kulanz hoffen.
Ich möchte diesen Satz leicht korrigieren, indem ich das "und" durch ein "oder" ersetze.

Wenn der Händler kulant ist brauchts keinen Zeugen. Wenn es tatsächlich ein Hardwarefehler ist (sollte sich ja rausfinden lassen) und der Zeuge kein naher Verwandter ist, sollte das Beweis genug sein.

Gruß