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Pingu
30.05.07, 22:36
Sorry, wenn es im falschen Forum ist, dann bitt verschieben.

Ich bin ein kleiner Sys-Admin. Ich habe gerade aktuellen Podcast von netzwelt.de gehört. Ich bin zwar politisch interessiert. Aber ehrlich, man kann nicht alles verfolgen. In dem Podcast habe ich zum ersten Mal von dem sog. "Hackerparagraphen" gehört, der jetzt auch noch durch den Bundestag unverändert durchgewunken wurde. Danach wird es demnächst, wenn es auch vom Bundesrat durchgewunken wird, verboten sein Werkzeug zu entwickeln und zu verbreiten die dem Ausspähen von Daten, Manipulieren von Netzwerken usw. dienen. Teilweise ist dies OK. Aber er geht wohl soweit, das auch Werkzeuge verboten sind, die zum Vorbereiten für solche Dinge verwendet werden können.

Wußtet Ihr schon davon? Heißt das, dass demnächst Programme wie Kismet und Netstumbler verboten sind? Daß Programme wie ettercap und nmap verboten sind? Heißt das, dass demnächst Programme wie tcpdump, tcpflow oder sogar ein einfacher Portscan verboten sind?

Ich weiß, noch ist es nicht ganz durch. Aber laut Podcast hat der Bundestag und keine seiner Ausschüsse auf die Bedenken des CCC, Bitkom und ähnlicher Organisationen gehört. Was leider vermuten lässt, dass es den Bundesrat auch sehr leicht passieren wird.

Wird hier jetzt wirklich eine ganze Branche kriminalisiert?

Hätte ich mich theoretisch strafbar gemacht, wie ich heute meine neue TeraStation "untersucht" habe (Portscan und ähnliches), um einen eigenen SSH-Server sowie NFS-Server zu installieren?

Ich bin gerade etwas verunsichert, empört und alles was dazu gehört. Ich habe leider auf die Schnelle auch über die Suche keine vorhandene Diskussion gefunden. Vielen Dank für einen entsprechenden Hinweis.

Thilo

zyrusthc
30.05.07, 23:00
Wußtet Ihr schon davon? Heißt das, dass demnächst Programme wie Kismet und Netstumbler verboten sind? Daß Programme wie ettercap und nmap verboten sind? Heißt das, dass demnächst Programme wie tcpdump, tcpflow oder sogar ein einfacher Portscan verboten sind?
Völliger Quatsch.

Krasses Beispiel...
Ich hab hier ne Werkstatt voller Werkzeuge!
Da müsste ja jedes Werkzeug verboten werden was man zu Einbrechen benutzen kann.
Sprich der Besitz von einem Hammer währe verboten da ich damit in ein fremdes Auto einbrechen könnte.

Genau so ist es mit Exploits usw.
Diese dienen nur dem Zweck Sicherheitslücken an eigenen Systemen zu testen.
Setzt man ein Exploit auf einen fremden Netzwerk ein ohne Einverständnis des Netzwerkbetreibers , macht man sich Strafbar!

Greeez Oli

Pingu
30.05.07, 23:38
Du wirst es nicht glauben, aber laut Podcast hat selbst ein Politiker (Jan Korte von den Linken) den Vergleich zum Küchenmesser bereits gebracht. Wonach ein Küchenmesser zum Zwiebelschneiden sowie als Tatwaffe gebraucht werden kann.
Übrigens nicht dass ich Links, Rechts oder irgendetwas wäre. Witziger Weise ist meine politische Meinung parteiübergreifend von den verschiedensten Politikern vertreten.

Pingu

PS: Es betrifft den §202 im StGB.

kreol
31.05.07, 00:28
PS: Es betrifft den §202 im StGB.Laut Heise (http://www.heise.de/security/news/meldung/90223) soll ein neuer § 202b und c in das StGB eingeführt werden. Und auch sonst dürfte es eher § 202a StGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202a.html) (Ausspähen von Daten) als § 202 StGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202.html) (Verletzung des Briefgeheimnisses) betreffen...

Nach der Pressemitteilung des BMJ (http://www.bmj.bund.de/enid/2f99c147790664d0475a936f509414f9,792f7470726573736 5617274696b656c5f6964092d0932353638093a096d795f796 56172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d09303 9093a095f7472636964092d0932353638/Presse/Pressemitteilungen_58.html) wird es u.a. (vermutlich, noch ist es nicht durch) §202b und §202c StGB neu geben. Danach soll der unbefugte Zugriff künftig strafbar sein. Das ist ein weites, auslegungsbedürftiges Feld. Eigene Server wirst Du nach wie vor scannen dürfen.

Und was die Rechtsprechung aus "Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat [nach §§ 202a, 202b StGB] ist" macht sei auch mal dahingestellt. Aller Erwartung nach wird das als "ausschliesslich" oder "überwiegend" ausgelegt.

Zum Nachlesen: Gesetzesentwurf (http://www.bmj.bund.de/media/archive/1317.pdf).

Imho wird das nicht so heiß gegessen wie es gerade (von Dir) hochgekocht wird.


Kreol