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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfassungsbruch - Aufruf zum zivilen Ungehorsam



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surfmode
25.04.07, 14:36
Was viele bereits vermutet haben, nämlich, dass die Online
Durchsuchung gängige Praxis ist, wurde bestätigt und es wird mit
milden Kommentaren abgetan.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/88824

Es handelt sich hierbei um eindeutig und unmissverständlich
staatsfeindliche Eingriffe, die seit Jahren begangen werden. Und vor
diesem Hintergrund erklärt sich auch Schäubles Eile und Zuversicht,
dass das auch technisch umsetzbar ist - offensichtlich wurde das ja
bereits erprobt und man wollte wohl der Entlarvung und Sanktionierung
zuvor kommen.

Jedem, der sein Land und dessen Werte liebt, muss das Blut in den
Adern kochen, wenn er durch die Hintertür erfahren muss, dass unsere
Regierung nicht nur illegale und eindeutig verfassungsfeindliche
Aktivitäten duldete und deckte, sondern sie offenbar auch noch
befürwortete und befürwortet. Ein ungeheurer Vorgang, für den es
keine Entschuldigung und kein Verzeihen mehr geben kann.

Alle Leser sind aufgerufe, sich unter Berufung auf Artikel 20 Absatz 4
Grundgesetz gegen staatliche Übergriffe zu widersetzen und zivilen
Ungehorsam zu üben.

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Unsere Regierung hat zweifelsfrei staatsfeindliche Aktivitäten gedulded,
gedeckt und befürwortet und sich damit selbst jeglicher Legitimation enthoben.

Diesen Umtrieben darf kein Nährboden mehr bereitet werden und die
Verantwortlichen müssen mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen
werden. Das was in unserem Land bereits gängige Praxis ist, haben wir
jahrzehntelang an der DDR verurteilt.

Es wird dringend darum gebeten, diesen Aufruf weiterzuverbreiten.
Eine Abschaffung der Verfassung per Dienstvorschrift kann und darf
nicht von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland hingenommen werden.

Blackhawk
25.04.07, 14:53
Oh prima, da mach ich doch sofort mit und stelle ein Schild mit dem Text:"Verfassungswidrige Online-Durchsuchungen verboten!" auf meinen PC, oder wie?

-hanky-
25.04.07, 15:19
@ surfmode:

Um mal Art. 20,Abs. 4 zu zitieren:



Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Wieso sollte andere Abhilfe nicht möglich sein? Die Verfassungsklagen laufen bereits und ich bin mir sicher dass auch die "gängige Praxis" der Online-Durchsuchungen bald Gegenstand eines Rechtsstreits sein wird.

Mal davon abgesehen: Wie stellst du dir denn zivilen Ungehorsam in dem Fall vor?

Zumal für die Mehrheit der Deutschen ein Berliner Eisbär wichtiger zu sein scheint als der Abbau der Grundrechte, man also nicht auf Verständnis seiner Mitmenschen hoffen sollte.

-hanky-

choener
25.04.07, 15:41
Ziviler Ungehorsam ist wahrscheinlich schon, den eventuellen "Bundestrojaner" nicht per Wine laufen zu lassen.

Jedenfalls lässt die Diskussion über die Onlinedurchsuchungen bisher sehr viel Technik vermissen. Abgesehen von irgendwelchen ominösen Mitarbeitern des BKA, die dann diese Onlinedurchsuchung durchführen sollen.

Flummi
25.04.07, 15:52
Würde mich auch mal interessieren, wie das technisch realisiert wurde bzw. werden soll.

Wenn ich ein vanilla OpenBSD installiere und die in statistisch in 5 Jahren aufgedeckte 3. Sicherheitslücke schließe, müsste man doch sicher sein, oder?

Als einzige Möglichkeit fällt mir nur ein per Gesetz verpflichtet zu werden Backdoors aufmachen zu müssen. Wer das nicht tut wird dann wohl wegen terroristischer Aktivitäten eingesperrt und kann versuchen von der Zelle aus seine Unschuld zu beweisen.

Russel-Athletic
25.04.07, 15:54
JUHU ziviler Ungehorsam, das beste was man machen kann.
Oder auch nicht.

Ich fasse den Artikel mal zusammen:
1. Online Durchsuchungen finden statt, da sie sich nach Angaben und Wissen der Regierung durch ein Gesetz rechtfertigen lassen.
2. Ich wüsste keinen Punkt wo dem widersprochen wird (ich kenne das Gesetz allerdings nicht detailgetreu)
3. Gerichtsverfahren läuft.

Und wo bist du jetzt als Bürger so verarscht worden, dass du "zivilen Ungehorsam" ausüben musst?
Desweiteren für die übrigen Poster: Bitte nicht vom Bundestrojaner sprechen, dass weckt falsche Assoziationen.

surfmode
25.04.07, 16:06
Der BGH hat bereits entschieden, dass heimlich Online-Durchsuchungen unzulässig sind!

http://netzpolitik.org/2007/bgh-heimliche-online-durchsuchungen-sind-unzulaessig/



Und wo bist du jetzt als Bürger so verarscht worden, dass du "zivilen Ungehorsam" ausüben musst?

GG Art. 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

GG Art. 56

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Jimmi
25.04.07, 16:21
Technische Details gibts keine, nur soviel, dass es sich um spezialisierte Programme oder Packete handelt, sprich für jeden "Kunden" wird ein eigenes Packet geschnürt. Allerdings ist in dem Artikel ja auch zu lesen, dass es noch technische Schwierigkeiten gibt.

Ich denke mit einem FreeBSD solltest du erstmal relativ sicher sein, allerdings bezieht sich da ja wieder nur auf die lokalen Daten, den Datenverkehr kann man ja problemlos weiterhin anzapfen (legal im übrigen). Und lokale Daten lassen sich wie gehabt am sichersten auf einem physikalisch getrennten Rechner lagern ... dann hat man jedenfalls nicht den Stress mit FreeBSD :-)

Zivilen Ungehorsam finde ich super ... aber wann und wo? ;-)

t.

corresponder
25.04.07, 16:24
lol,

das gute alte grundgesetz...
leider schon lange nicht mehr das papier wert, auf dem es steht.

widerstand braucht aber trotzdem fantasie!


gruss

c.

Russel-Athletic
25.04.07, 16:53
Der BGH hat bereits entschieden, dass heimlich Online-Durchsuchungen unzulässig sind!

http://netzpolitik.org/2007/bgh-heimliche-online-durchsuchungen-sind-unzulaessig/



GG Art. 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

GG Art. 56

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Wenn ich das richtige sehe hast du unrecht.
"Die Regierung" bezieht sich auf Paragraph 8 Absatz 2.
Die Entscheidung sagt: § 102 StPO deckt Onlinedurchsuchungen nicht ab.

Wo ist jetzt der Widerspruch?

choener
25.04.07, 17:32
Desweiteren für die übrigen Poster: Bitte nicht vom Bundestrojaner sprechen, dass weckt falsche Assoziationen.

Warum nicht? Wenn ich die Idee lustig finde, kann ich auch Assoziationen an eine lustige Satire darauf wecken. ;)

drunkenPenguin
25.04.07, 17:47
Toll, jetzt hat der Verfassungsschutz ganz, ganz, ganz viele Daten und weiss nicht, was er damit machen soll :ugly: (ich gehe davon aus, dass alle wissen, wovon ich rede -- zumindest diejenigen, die den Artikel gelesen haben).
Apropos Grundgesetz, hier geht 's zum Download: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/gg_jan2007.pdf (Achtung: PDF)
Vielleicht wirkt es sich ja strafmildernd aus, wenn man das auf der Festplatte hat :ugly:
Ich habe den Eindruck, dass lediglich corresponder das GG schon einmal komplett gelesen hat und der Rest nicht allzu viel Ahnung davon hat, was dort wirklich drinsteht.
Achtet mal auf die vielen Ausnahmen im Gesetzestext. Letztendlich ist es naemlich wirkungslos.

surfmode
25.04.07, 17:56
Wenn ich das richtige sehe hast du unrecht.
"Die Regierung" bezieht sich auf Paragraph 8 Absatz 2.
Die Entscheidung sagt: § 102 StPO deckt Onlinedurchsuchungen nicht ab.

Wo ist jetzt der Widerspruch?




Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundla-
ge unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden.
Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durch-
suchung.


Meine Lesart ist:
Die Online-Dursuchungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage, insbsondere § 102
StPO kommt dafür nicht in Frage.

Russel-Athletic
25.04.07, 18:24
Meine Lesart ist:
Die Online-Dursuchungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage, insbsondere § 102
StPO kommt dafür nicht in Frage.
Ok das hab ich tatsächlich überlesen.
Bleibt aber noch zu fragen in wie fern Verfassungsschutz etwas mit der Strafprozessordnung zu tun hat.
Imho recht wenig.
Und weiter darf man diese Entscheidung imho nicht sehen.

bla!zilla
25.04.07, 18:34
Jungs, gebt mir mal einen Sack von den Drogen die ihr zu nehmen scheint. Ich will auch so rumticken.

surfmode
25.04.07, 18:37
Bleibt aber noch zu fragen in wie fern Verfassungsschutz etwas mit der Strafprozessordnung zu tun hat.

Alle Gesetze in Deutschland fußen auf der Verfassung, deswegen heißt sie "Grundgesetz".
Demzufolge kann kein Gesetz, auch nicht das Verfassungsschutzgesetz, im Widerspruch zum
Grundgesetz stehen oder es gar unterwandern.

Russel-Athletic
25.04.07, 18:44
Alle Gesetze in Deutschland fußen auf der Verfassung, deswegen heißt sie "Grundgesetz".
Demzufolge kann kein Gesetz, auch nicht das Verfassungsschutzgesetz, im Widerspruch zum
Grundgesetz stehen oder es gar unterwandern.
Das ist logisch.
Könntest du mir noch den Zusammenhang erklären?
In dem Urteil bezieht sich alles auf die Strafprozessordnung.
D.h.: für "normale" Polizisten hast du recht.

Bei dem Verfassungsschutz ist das vielleicht aber anders geregelt. Wenn du mir jetzt noch sagen kannst, dass der Verfassungsschutz sich in allen belangen trotzdem auf das Strafgesetzbuch beziehen muss, dann hast du recht.

surfmode
25.04.07, 18:56
Bei dem Verfassungsschutz ist das vielleicht aber anders geregelt.

Nicht nur vielleicht, denn dafür gibt es ja explizit das Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG.
Und da steht zum Beispiel auch drin, dass der Verfassungsschutz nicht mit der Länderpolizei
kooperieren darf.

Aber da geht es doch schon wieder los...Kein Wunder dass sich da Winkeladvokaten wie
Herr Schily ihre Lücken picken könnten.

Russel-Athletic
25.04.07, 19:44
Also hat niemand etwas unrechtes (nach unserem Wissensstand) getan.
Dann wundere ich mich doch über den Aufhänger des Threades.

Nicht das man mich falsch versteht, man darf gegen Onlinedurchsuchungen sein, aber das bitte nicht damit begründen, dass die Politiker ja ach so gemein sind und alle verarschen.

TimTaylor2000
25.04.07, 19:54
wie soll denn dieses bundestrojaner realisiert werden, bzw ist realisiert worden?
es gibt zuviele verschiedene betriebssystem, firewalls, netzwerkkonfigurationen etc...außerdem schaffen findige leute viel zu schnell ein "gegenmittel" für so einen trojaner

ich denk die regierung wird sich in allen größeren netzknoten "einkaufen". dann nur noch zack ein kabel an einen monitoring port am backbone dran und schon hat man alles...egal welches betriebssystem oder firewall, alle sachen wie http,pop3,icq,irc laufen im klartext über den bildschirm. höchstens verschlüsselte verbindungen stellen ein kleines problem dar, aber welche verschlüsselung ist heutzutage nicht knackbar?

bla!zilla
25.04.07, 20:04
ich denk die regierung wird sich in allen größeren netzknoten "einkaufen". dann nur noch zack ein kabel an einen monitoring port am backbone dran und schon hat man alles...

[x] Gut das du keine Ahnung von Netzwerken hast....

Schon mal an einem Core-Switch gesnifft? Der CE-CIX hat einen Peak Durchsatz von ca. 180 Gb/s, im Schnitt immer noch knapp 80 Gb/s. Das muss man erstmal sinnvoll verarbeiten können.

TimTaylor2000
25.04.07, 20:16
naja...ein bisschen ahnung hab ich schon und es ist mir klar dass mächtig viel daten anfallen. deswegen war meine beschreibung auch so extrem simpel ausgedrückt. aber falls man es auf jemand bestimmes abgesehen hat reicht es eine ip adresse rauszufiltern. also wie gesagt...die technische realisierung von sowas ist fragwürdig...aber nicht unmöglich (meiner meinung nach)

ich glaube mich zu erinnern dass in den usa sogar solch ein verfahren verwendet wird und das rießige serverfarmen damit beschäftigt sind die daten zu filtern und vernünftiges von mist trennen. aber vielleicht irr ich mich auch :)

bla!zilla
25.04.07, 20:20
ich glaube mich zu erinnern dass in den usa sogar solch ein verfahren verwendet wird und das rießige serverfarmen damit beschäftigt sind die daten zu filtern und vernünftiges von mist trennen. aber vielleicht irr ich mich auch :)


Ja, Google macht sowas für die NSA.

Russel-Athletic
25.04.07, 20:43
wie soll denn dieses bundestrojaner realisiert werden, bzw ist realisiert worden?
es gibt zuviele verschiedene betriebssystem, firewalls, netzwerkkonfigurationen etc...außerdem schaffen findige leute viel zu schnell ein "gegenmittel" für so einen trojaner

ich denk die regierung wird sich in allen größeren netzknoten "einkaufen". dann nur noch zack ein kabel an einen monitoring port am backbone dran und schon hat man alles...egal welches betriebssystem oder firewall, alle sachen wie http,pop3,icq,irc laufen im klartext über den bildschirm. höchstens verschlüsselte verbindungen stellen ein kleines problem dar, aber welche verschlüsselung ist heutzutage nicht knackbar?
Ok nochmal zum mitschreiben:
Onlinedurchsuchung heißt NICHT alle werden überwacht.
Onlinedurchsuchung heißt: Für einen bestimmten Fall (wenn sie von einem Richter genemigt wurden), dann darf das BKA oder wer auch immer sich nen "Trojaner" zusammenbasteln für diese Person. Das das alles sehr speziell ist und eben für ein bestimmtes System gedacht ist, weiß das BKA.

Im Endeffekt werden die dann sowas wie nen Baukasten haben mit denen die dieses Programm erstellen werden.

TimTaylor2000
25.04.07, 21:01
ja aber ist doch irgendwie witzlos...jeder der so große dinger abzieht dass er per gerichtsbeschluss onlinedurchsucht werden darf wird auch wissen wie man sich gegen diesen trojaner schützen kann.
und das bka wird wahrscheinlich dann doch nicht so dumm sein das auch zu wissen

choener
25.04.07, 21:26
Eigentlich gibt es auch unter den Kriminellen Leute die so naiv sind in Bezug auf "das Internet", das es schon fast wieder kriminell ist... :D

Für bla!zilla: Ich trinke eigentlich nur Kaffee, aber da soll die Wirkung bei zu viel ja auch schon akzeptabel sein. ;)

Und dann noch zu diesem herzerfrischendem Kommentar, das jede Verschlüsselung knackbar sei.
Erstens ist das falsch - mit existierenden Gegenbeispielen
und zweitens ist es selbst bei den knackbaren oftmals und eine theoretische Möglichkeit.

linuxazubi
26.04.07, 06:22
Achtet mal auf die vielen Ausnahmen im Gesetzestext. Letztendlich ist es naemlich wirkungslos.

diese aussage verstehe ich nicht. erkläre doch bitte mal.

comrad
26.04.07, 08:25
Alle Gesetze in Deutschland fußen auf der Verfassung, deswegen heißt sie "Grundgesetz".
Demzufolge kann kein Gesetz, auch nicht das Verfassungsschutzgesetz, im Widerspruch zum
Grundgesetz stehen oder es gar unterwandern.

Wir haben keine Verfassung, darum heisst das ja auch Grundgesetz und nicht Verfassung.

Jimmi
26.04.07, 08:45
@TimTaylor
Der eigentliche Punkt ist, dass das von dir beschriebene, technisch möglich oder nicht, heute schon legal durchführbar ist. Sprich der Datenverkehr einzelner Personen darf heute schon mitgeschnitten werden, ähnlich wie Telefonate. Der aktuelle Streitpunkt sind "nur" die ruhenden Daten auf der Festplatte.

Blackhawk
26.04.07, 09:01
Wir haben keine Verfassung, darum heisst das ja auch Grundgesetz und nicht Verfassung.

Das ist Quatsch. Wir haben eine Verfassung, und die heisst Grundgesetz. Wenn Du Deinen Penis Willi nennst, kann ich ja auch nicht sagen, du haettest keinen Penis sondern nur einen Willi...