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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : allgemeine Frage mal zum Impressum



linux_freund
28.04.06, 23:55
Hi,

wollte mal fragen inwieweit man auf einer privaten Website ein Impressum eintragen muss, weil man ja wenn man eine eigene Domain hat bei der Denic o.ä. Organisationen eingetragen ist.

Hat da einer von euch Informationen oder Erfahrungen zu? Der Artikel von Wikipedia gibt da auch keine Antwort wirklich.

b3ll3roph0n
29.04.06, 00:20
Hilft das weiter:
http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/wissen/internet1/pflichtangaben_website1/
http://www.bielefeld-rechtsanwalt.de/impress_internet.php

linux_freund
29.04.06, 00:48
Danke du hast mir keinen Schritt weitergeholfen. Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, aber so was zu ergoogeln habe ich auch schon gemacht!

Ich wollte konkret eine Aussage wissen wie das im Zusammenhang mit der Datenbank der DENIC steht.

Zitat: "wollte mal fragen inwieweit man auf einer privaten Website ein Impressum eintragen muss, weil man ja wenn man eine eigene Domain hat bei der Denic o.ä. Organisationen eingetragen ist."

...Wer lesen kann ist klar im Vorteil ne! Oder...manchmal ist keine Antwort zu geben besser, als eine zu geben.

drcux
29.04.06, 02:08
...Wer lesen kann ist klar im Vorteil ne! Oder...manchmal ist keine Antwort zu geben besser, als eine zu geben.

manchmal sollte man sich auch solche Antworten verkneifen...

b3ll3roph0n
29.04.06, 02:13
Danke [...]Bitte!
[...]Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, aber so was zu ergoogeln habe ich auch schon gemacht! Und nicht verstanden, oder warum die Frage? :p

z.B.: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030079.htm


Ein Internetanbieter muss die Pflichtinformationen über seine Identität nach § 6 TDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Die Angaben nach § 6 Nr.1, 2 und 4 TDG sind nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar, wenn sie unter einem nicht eindeutigen Oberbegriff ("backstage") geführt werden und/oder der Oberbegriff nicht ohne vorheriges Verschieben des Bildschirms ("Scrollen") vollständig lesbar ist.Das Abrufen Daten von der DENIC Datenbank fällt wohl nicht in die Kategorie "leicht erkennbar" und "unmittelbar erreichbar".



Unmittelbare Erreichbarkeit ist im Sinne einer Zugangsmöglichkeit ohne wesentliche Zwischenschritte zu verstehen. Dabei ist die Möglichkeit, durch Anklicken eines entsprechenden Links eine Seite mit den Informationen aufzurufen, ausreichend und im Hinblick auf die typische Vorgehensweise bei der Nutzung von Angeboten im elektronischen Geschäftsverkehr als üblich anzusehen (Hoenike / Hülsdunk in MMR 2002, 415, 417). Erforderlich ist aber auch in diesem Zusammenhang, dass die vom Dienstanbieter gewählten Begriffe nicht missverständlich sind und der Nutzer erkennen kann, welche Informationen unter dem jeweiligen Begriff abrufbar sind. Diesen Anforderungen ist die Antragsgegnerin entsprechend den vorherigen Erwägungen nicht nachgekommen.Eine unmittelbare Erreichbarkeit ist auch nicht gegeben, wenn die Kontaktinformationen nur über die Seite eines Drittanbieters (Datenbank der DENIC) abgerufen werden können.

Außerdem beinhaltet der DENIC-Eintrag keine Informationen die zur sofortigen elektronischen Kontaktaufnahme genutzt werden können.
Also: Telefonnummer oder eMail - wobei die alleinige Angabe einer eMail-Adresse zumindest bei gewerblichen Seiten als nicht ausreichen angesehen wird.

linux_freund
29.04.06, 10:26
Inwieweit ist es denn erlaubt die Anschrift in einem Bild abzuspeichern und im Impressum zu posten?

Flex6
29.04.06, 11:39
auf einer rein privaten webseite brauch kein impressum vorhanden sein, eine kontaktmöglichkeit reicht, bei firmen, orgs etc ists pflicht/vorschrift

linux_freund
29.04.06, 12:29
wie kommst du darauf. Wenn man den Links von den Herren oben folgt wird doch gesagt, dass man ein Impressum auch auf einer privaten Website braucht.

Hast du da irgendwelche anderen Informationen drüber die ich nicht kenne?

b3ll3roph0n
29.04.06, 15:32
Inwieweit ist es denn erlaubt die Anschrift in einem Bild abzuspeichern und im Impressum zu posten?Sollte man imho drauf verzichten.
[...]
Erreichbarkeit und Kenntlichmachung
Erreichbarkeit meint, dass ein Link oder Volltext im einsehbaren Bereich von 800x600 Pixel auf den Hauptseiten vorhanden sein muss. Der Zugang behinderter Menschen muss gewaehrleistet sein. Dadurch entfallen grafische und technische Loesungen wie Flash oder Javascript.
[...]
Insgesamt ist auf die Default-Einstellungen der gaengigen Browser-Typen abzustellen unter Beachtung des barrierefreien Zugangs.
[...]www.adversario.de (http://www.adversario.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=10)



auf einer rein privaten webseite brauch kein impressum vorhanden sein, eine kontaktmöglichkeit reicht, bei firmen, orgs etc ists pflicht/vorschriftStimmt, wenn es sich wirklich nur um eine rein Private Seite handelt.
Allerdings ist diese Grenze ziemlich schnell überschritten.

[...]
Wenn Sie eine rein private Website ohne redaktionelle Inhalte betreiben, benötigen Sie keine Anbieterkennung. Aber Vorsicht: bereits die Teilnahme an einem Partnerprogramm (mittels Einbindung von Werbebannern o.ä.) kann als geschäftsmäßige Vermittlung eines Teledienstes interpretiert werden, so daß auch hier die entsprechenden Regelungen des Teledienstegesetzes beachtet werden müßten. Und wenn Sie z.B. auf Ihren Seiten regelmäßig Tagebucheinträge oder einen Kneipentest Ihrer Mitschüler veröffentlichen, können Sie damit möglicherweise unter die Bestimmungen des Mediendienste-Staatsvertrages fallen. Im Zweifelsfall sollte also auch auf privaten Seiten eine Anbieterkennzeichnung vorhanden sein.
[...]www.anbieterkennung.de (http://www.anbieterkennung.de/)

Nachtrag:
Noch was zum Thema Impressum & DENIC-Eintrag

[...]
Verhältnis zum Admin-C & Falsche Angaben
Der im Impressum genannte Verantwortliche ist auch dann für die bereitgestellten Leistungen verantwortlich, wenn er nicht der Domain-Inhaber ist. Objektiv widersprüchliche Impressum-Angaben, die auf zwei unterschiedliche Unternehmen verzweigen, begründen eine Verantwortlichkeit als Mitstörer. (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. v. 09.09.2004, Az 5 U 194/03)
[...]www.adversario.de (http://www.adversario.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=10)