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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : libdvdcss 1.2.9



quinte17
07.08.05, 21:41
Changes between 1.2.8 and 1.2.9:
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* more robust key caching
* support for cache directory tags
* improved seeking on win32
* support for Solaris libsmedia library


gut ich habe dann mal die url gelöscht :D aus rechtlichen gründen.
habe aber auch nciht beschrieben was es macht.

-jm-
08.08.05, 18:41
So Leid es mir tut, aber aus rechtlichen Gründen, sollte man den Beitrag ganz schnell wieder entfernen ...

Homer56
08.08.05, 19:06
Wird Zeit dass das Forum auf Schweizerboden kommt. :ugly:

Child_of_Sun
08.08.05, 21:01
Darf man die eigentlich updaten wenn man sie schon seit vor dem Gesetz (Ich liebe solche Sätze) installiert hat ? Oder macht man sich dann auch Strafbar ?

Die Regel war ja, wer sie vor in Kraft treten des neuen Urheber Gesetzes Installiert hatte der darf sie Installiert lassen.

CoS

quinte17
08.08.05, 21:28
ich hoffe für dich du hast sie static :D
da du sonst irgendwann die dinger wieder compilen musst...

greetz

traffic
08.08.05, 21:35
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Möchtest Du die libdvdcss herstellen? => Nein.
Möchtest Du die libdvdcss einführen? => Nein.
Möchtest Du die libdvdcss verbreiten? => Nein.
Möchtest Du die libdvdcss verkaufen? => Nein.
Möchtest Du die libdvdcss vermieten? => Nein.
Möchtest Du die libdvdcss im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung bewerben? => Nein.
Möchtest Du die libdvdcss zu gewerblichen Zwecken besitzen? => Nein.
Möchtest Du Dienstleistungen für die libdvdcss anbieten? => Nein.

Lass Dich durch das unerträgliche Lobbyismusgeplärr der MIFI nicht einschüchtern. Nichts, was Privatleute in ihren eigenen vier Wänden mit der libdvdcss anstellen können, ist rechtlich bedenklich. Gelegentlich wird anderes behauptet, aber das sind Lügenmärchen einer Lügenbranche.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt

TylerDurden
08.08.05, 22:38
Wenn ich abends eine DVD ansehen will, für die ich bezahlt habe (und ich hab schon nen HAUFEN Geld für DVDs ausgegeben), dann interessiert es mich einen S-C-H-E-I-S-S, ob ich das "darf" oder nicht. ;)

-jm-
09.08.05, 20:16
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.htmlLass Dich durch das unerträgliche Lobbyismusgeplärr der MIFI nicht einschüchtern. Nichts, was Privatleute in ihren eigenen vier Wänden mit der libdvdcss anstellen können, ist rechtlich bedenklich. Gelegentlich wird anderes behauptet, aber das sind Lügenmärchen einer Lügenbranche.
Wenn du schon so eifrig am recherchieren bist, warum hast du die ersten beiden Absätze nich auch zitiert? Diese widerlegen dich nämlich eindeutig:

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Folglich ist die Verwendung von libdvdcss auch im privaten Rahmen illegal!

Zu der Legalität von Informationverbreitung über libdvdcss würde mich allerdings noch die Definition von "Werbung", "Einfuhr" und "Dienstleistung" von Seiten des Gesetzgebers interessieren ...

gygax
10.08.05, 00:32
Zu der Legalität von Informationverbreitung über libdvdcss würde mich allerdings noch die Definition von "Werbung", "Einfuhr" und "Dienstleistung" von Seiten des Gesetzgebers interessieren ...

heise.de wurde ja vor kurzem untersagt, einen link auf die herstellerseite von anydvd zu setzen. von daher würde ich mit so etwas vorsichtig sein.

Child_of_Sun
10.08.05, 00:44
Heißt das wir müssen in diesem Thread jetzt alle das Wort libdvdcss in sowas wie "Ihr wisst schon was" umbenennen damit wir keine Werbung für selbige machen ?

Sollten uns beeilen, ist bestimmt schon ein Strafantrag gestellt :D

CoS

gygax
10.08.05, 01:14
bezüglich des heise-urteils war nur das verlinken das problem. der rest nicht.

zeratul2099
10.08.05, 02:37
Hmm, CSS is in dem Sinne ja nur ein Abspielschutz, kein Kopierschutz. Was das nun konkret bedeutet mögen Gerichte entscheiden. Ich werde zumindest die libdvdcss weiterhin ohne Gewissensbisse einsetzen.

LordUndaground
10.08.05, 14:30
Mir geht dieser Unrechtsstaat sowas von auf die Nerven. Es wird endlich Zeit dass wir wieder eine soziale deutsche Politik bekommen die zu unserem Wohl und nicht zum Wohle weniger Kapitalisten agiert.

Die Zeiten werden sich hoffentlich ändern und dann können wir auch wieder unter Linux DVDs ansehen ohne uns strafbar zu machen.

So ein blöder Staat ist das *Kopf schüttel*.

LordUndaground

saibotrebeil
10.08.05, 14:45
Mir geht dieser Unrechtsstaat sowas von auf die Nerven. Es wird endlich Zeit dass wir wieder eine soziale deutsche Politik bekommen die zu unserem Wohl und nicht zum Wohle weniger Kapitalisten agiert.

Die Zeiten werden sich hoffentlich ändern und dann können wir auch wieder unter Linux DVDs ansehen ohne uns strafbar zu machen.

So ein blöder Staat ist das *Kopf schüttel*.

LordUndaground
es wird zwar langsam OT...

aber du glaubst doch nicht wirklich, das sich das in den naechsten 4-5 jahren aendern wird

LordUndaground
10.08.05, 15:08
Wenn die es weiter so schaffen zu lügen und zu betrügen dann dauert es vielleicht noch etwas länger. Im Schlimmsten Fall noch 5-8 Jahre, aber eher weniger. Die DDR wurde von heute auf morgen auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen. Dass die BRD ihr früher oder später folgt ist nur logisch und der richtige Lauf der Dinge. Ein externer Faktor, ein erschütterndes Ereignis, irgend etwas dass dem Volk die wahre Fratze der BRD zeigt, kann als Initialzündung reichen und wir sind dann endlich wieder auf den Weg nach oben in Einigkeit und Recht und Freiheit.

Es muss einfach geschehen. Und jeder der sich den Umschwung wünscht sollte aufstehen und dafür kämpfen.
Die Franzosen und viele andere Völker stehen viel früher auf und wehren sich mehr. Wir sind leider zu einem Volk geworden dass alles mit sich machen lässt und sogar noch nichts sagt wenn man ihm die Butter vom Brot stiehlt. Erst wenn dann auch noch das Brot weg ist stehen wir auf. Das ist die Tragik. Wir wehren uns erst wenn es zu spät ist anstatt stetig und ständig zu kämpfen und uns für unsere Rechte einzusetzen und etwas zu ändern.
Traurig.

Ganz früher waren auch wir anders. Besser wir ändern früher etwas als es noch später zu kapieren denn ein Warten macht es nur schlimmer.
Bin ausgeschweift.

Gruß
LordUndaground

oracle2025
10.08.05, 15:16
Also solange ich libdvdcss nur zum Abspielen nutze ist das ja wohl hoffentlich rechtlich sehr wohl abgedeckt denn schliesslich gibt's ja gar keine andere Möglichkeit das abzuspielen.

Meiner naiven Ansicht nach ist es nämlich nicht gesetzlich verboten selbst gekaufte orginale DVDs anzuschauen.

phoenix22
10.08.05, 15:34
Die rechtliche Lage ist umstritten. Juristisch gesehen geht es insbesondere darum, ob libdvdcss eine "wirksame Maßnahme" nach § 95a I UrhG ist. Daran scheiden sich die Geister, weiterhin wird vertreten, dass es kein Kopierschutz, sondern nur ein Abspielschutz ist, etc.

Was heißt das nun? Die Rechtslage ist unklar und solange es kein Urteil dazu gibt, wird dies auch so bleiben, es sei denn der Gesetzgeber wird tätig. Für den Privatgebrauch: wo kein Kläger, da kein Richter.

PS:
Wir leben in keinem Unrechtsstaat. Es ist im Hinblick auf die Rechtszustände in anderen Staaten polemisch die Rechtsordnung Deutschlands so zu berzeichnen, was nicht heißt das bestimmte Regeln einfach hingenommen werden sollen. Aber bitte das Maß behalten...