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Phoenix33
21.06.05, 11:15
Hallo an alle!

Ich sitz hier grad in der Arbeit (einem PC-Laden) und habe hier einen Epsondrucker der untere, angehängte Fehlermeldung zeigt.

Nun bei diesem Gerät handelt es sich um einen Epson Stylus C42UX. Welcher von einem Kunden von uns vor weniger als 2 Jahren erworben wurde.
Ich habe mich gerade mit der Hotline von Epson unterhalten was das denn soll. Der Techniker von dennen meinte das ist wie beim Auto das auch ab und zu mal gewartet werden muss. Meine Frage auf Garantiefall beneinte er da Wartung nicht unter Garantie fällt. Er sagte mir weiterhin den Preis für diese Wartung entweder bei Epson direkt oder bei einem Vertriebspartner dieser beläuft sich auf 55.- Eur da unser Laden nicht gerade in einer Riesengroßstadt ist müssten wir also das Gerät wegschicken was sich bei sagen wir mal 5 - 10 Eur für das Porto zubuche schlägt. Alles im allem wären das nun also 60 - 65.- Eur. So ein Neugerät kostet den Kunden aber nur 59.- Eur sprich diese "Wartung" lohnt sich schlicht und ergreifend nicht. Ich persönlich finde es auch für eine Frechheit das es a) nicht unter Garantie fällt und b) das man jetzt weder drucken noch die Patronen (die noch zur Hälfte gefüllt bzw Voll sind) rausnehmen kann. Ich würde jetzt mal gern wissen ob ihr hier auch schon solche Erfahrungen mit Epson oder ner anderen Firma in dieser Hinsicht gehabt habt.

Also ich persönlich werde es mir jetzt 3 mal überlegen jemals wieder einem Kunden von uns einen Epsondrucker zu empfehlen. Weil es kann nicht sein das man nicht mehr drucken kann und dann auch noch kein Garantiefall ist obwohl innerhalb der Garantiezeit muss ich als Kunde auch noch was zahlen.
Für mich ist die Sachlage so : Druckt nicht mehr -> Fehlersuche -> Fehler : Kann nicht mehr drucken -> Einschicken weil Garantie und so werde ich jetzt auch Verfahren.

MfG

Ein recht sauerer

Phoenix33

Ps: Ich weiss das der Titel recht hart ist aber so ist es nun mal

Edit: Ich habe jetzt die Rechung rausgesucht das Rechnungsdatum ist der 20.09.2003 und da wir Drucker nie im Vorraus bestellen sondern immer auf Anfrage war der maximal 3-5 Tage alt

zeratul2099
21.06.05, 11:30
Krass! :eek:
Das kann doch nich legal sein, wenn der Drucker nach gewisser Zeit einfach den Betrieb einstellt und nur vom Hersteller gegen Gebühr wieder freigeschaltet werden kann. Gibts denn ein Hinweis darauf dass tatsächlich irgendwas defekt is oder will der quasi nur ne "Routineinspektion noch 10000 km"?

Druckerhersteller sind auch allesamt Verbreicher.

Phoenix33
21.06.05, 11:41
Nein weder einen Hinweiss noch hat mir der lustige Techniker gesagt wie ich das umgehen kann. Die Homepage von denen sagt wenn die Lichter wie hier abwechselnd blinken sprich grün dann rot usw. dann liegt ein ich zitierte : "Ein unbekannter Druckerfehler" vor.
Ich kann somit weder einen Defekt noch sonstiges ausschliessen. Ich komm ja net mal mehr (siehe oben) an die Patronen ran nicht mal die lässt er ausfahren. Desweitern hat das der Drucker gespeichert ich kann den Ein/Ausschalten wie ich will der blinkt weiter vor sich hin. Laut dem Techniker von Epson ist das eine "routinemässige Inspektion wie beim Auto so blöd es auch klingen mag" (war sein O-Ton).
Die Frage wieviele Geräte noch so ein "Feature" haben konnte er mir leider nicht beantworten. Seine Antwort darauf war : "Das hängt von der Anzahl der Drücke, dem Zustand des Druckkopfes usw. ab".
Joa anderes gesagt der Kunde von uns kann den Drucker wegwerfen weil wie gesagt die Reperatur lohnt sich net. Mal schauen was uns unser Händler von dem wir das Gerät haben dazu sagt.

Huhn Hur Tu
21.06.05, 11:42
Kommt auch bei Autos vor. Wenn du nicht zur Inspektion gehst dann wird auf 50 km/h gedrosselt.
Aber das ist schon ein Fall fuer den Anwalt. Wenn du eine Rechtsschutz hast wuerde ich mich mal Informieren, ansonsten kannst du es mal an den Verbraucherschutz schicken (den Fall nicht den Drucker). Soweit ich weiss gebit es fuer soetwas im Net nette von Epson her gesehene illegale Tools, aber die koennen mal anfangen deswegen zu klagen.
Wehret den Anfaengen, erkundige dich beim Anwalt und mach wenns was bringt eine Betrugsanzeige.


MFG Stefan

Batosai
21.06.05, 11:46
Kommt auch bei Autos vor. Wenn du nicht zur Inspektion gehst dann wird auf 50 km/h gedrosselt.
MFG Stefan

Bei Autos hat das auch einen Sinn: nämlich den, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden!

Ich wüsste jetzt aber nicht, inwieweit ein nicht regelmäßig untersuchter drucker meine mitmenschen gefährdet!
Ich sehe das lediglich als Abzocke!


Batosai

Hitman
21.06.05, 11:48
Öhm, gibt es da nicht diese Regelung: Das erste halbe Jahr ist der Händler für die Garantieabwicklung zuständig und die restlichen eineinhalb Jahre ist der Hersteller für die Garantieabwicklung zuständig. Allerdings weiss ich nicht, ab wann das Gesetz in Kraft getreten ist und ob das Gerät somit in diese neue 2-Jahres-Garantie hinein fällt.

Huhn Hur Tu
21.06.05, 11:48
Und wenn ich mit meinem alten Scirocco durch die Gegend fahre der solche Funktionen nicht hat ist also fuer alle eine Gefahr. Sollen die leute doch selbst entscheiden wann sie ihr Eigentum zu Schrott verarbeiten.


MFG Stefan

Huhn Hur Tu
21.06.05, 11:49
Wie schon oben geschrieben steht ist das eine wartung und kein Garatiefall, also Betrug wenn die Wartung mehr als der drucker kostet.

MFG Stefan

Phoenix33
21.06.05, 11:56
Hier zum Thema wegen Gewährleistung
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Verjaehrung/verjaehrung.htm

hier steht:


Kauf nach dem 31.12.2001 grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung

Ich kann hier leider den Text net ganz einfügen aber naja sagt alles oder?

Phoenix33
21.06.05, 12:00
Wie schon oben geschrieben steht ist das eine wartung und kein Garatiefall, also Betrug wenn die Wartung mehr als der drucker kostet.

MFG Stefan


Ja 1. Betrug 2. Hallo wenn ich einen Rechner verkaufe und da geht nach 1,8 Jahren das Mainboard kaputt bzw geht nicht mehr weil sonst was ist kann ich auch net einfach sagen das ist eine Wartung und keine Garantie geben.
3.Mir bzw meinem Kunden muss es freistehen diese Wartung durchführen zu lassen oder nicht ich mein z.B. ein BIOS Update is auch optional und wird meist nicht gebraucht.Meine Mainboards sagen ja auch net hallo es gibt ein neues BIOS-Update schick mich bitte zu einen Vertriebspartner meines Herstellers das ist kein Garantiefall du musst zahlen. Übrigens ich geh jetzt nicht mehr weiter.

Skipper
21.06.05, 12:01
Kommt auch bei Autos vor. Wenn du nicht zur Inspektion gehst dann wird auf 50 km/h gedrosselt.
Echt? Welche Modelle? Hast Du eine Quelle?

Huhn Hur Tu
21.06.05, 12:03
Meist die teuren, aber auch in der Mittelklasse. Welche genau weiss ich aus dem Stehgreif nicht weil ich aus Spass am fahren Scirocco fahre und der hat sowas nit.


MFG Stefan

MannOhMann
21.06.05, 12:05
und ich dachte das ist ein linuxforum...


bump

Phoenix33
21.06.05, 12:08
und ich dachte das ist ein linuxforum...


bump

Naja ich weiss aber sowas ist Platformübergreifend weil ich den Drucker zu nichts mehr gebrauchen kann. Kann man in die tonne treten quasie.

So Frage: kann man sich irgentwo online beim Verbraucherschutz melden oder so? Muss ich dann den Drucker hierbehalten? Weil wenn ja wärs schlecht weil naja wir probiern es mal den an unseren Händler zu schicken mit Fehler : druckt nicht mehr (was ja vollkommen richtig ist) oder sonstige Seiten wo man sich über sowas beschweren kann wären n1.

Huhn Hur Tu
21.06.05, 12:10
Du kannst ihn als Garantiefall einschicken weil das *******ding nicht druckt und dich im Anschluss weigern die 55,-EUR zu loehnen, da es ja die Schul von Epson ist das der Drucker nicht druckt.

MFG Stefan

Tomek
21.06.05, 12:17
Geht das auch ohne Kraftausdrücke und Betrugsvorwürfe?

Huhn Hur Tu
21.06.05, 12:19
Ja aber dann machts doch keinen Spass mehr


Stefan

Tomek
21.06.05, 12:21
Ja aber dann machts doch keinen Spass mehr


Stefan
Das solltest du nochmal überdenken...

Huhn Hur Tu
21.06.05, 12:22
<ironie>Ja, aber dann machts doch keinen Spass mehr</ironie>



Besser?


MFG Stefan


Ich hab nun mal gern das letzte Wort ;-)

Tomek
21.06.05, 12:23
Wie witzig...

-hanky-
21.06.05, 13:08
Geht das auch ohne Kraftausdrücke und Betrugsvorwürfe?

Naja,

das ist in der Tat ein starkes Stück und m.E. ein Fall für den Anwalt.

Wenn ich einen Drucker erworben habe, kann ich davon ausgehen dass ich solange drucken kann bis das Teil sprichwörtlich in sich zusammenfällt.

Wenn überhaupt, dann kann man beispielsweise einen Warnhinweis ausgeben, dass das Gerät gewartet werden sollte, aber einfach die Druckfunktion zu deaktivieren grenzt für mich schlichtweg an Betrug.

Der Käufer hat für eine Leistung gezahlt, welche ihm nun deaktiviert wird.

Insofern kann ich die Betrugsvorwürfe nachvollziehen, die Kraftausdrücke wäre wirklich nicht notwendig.

-hanky-

Columbo0815
21.06.05, 13:14
Was für einen Müll schreibt ihr denn hier?

Garantie ist was anderes als Gewährleistung. Eine Garantie ist freiwillig und frei einschränkbar.

Gewährleistung hast du 2 Jahre. Allerding gilt nach 1/2 Jahr die Beweislastumkehr, d. h. der Käufer muss beweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war. Im ersten halben Jahr wird der defekt von Anfang an von Gesetzes Wegen angenommen.

Bevor man goschert - und gerade wenn man selbst Kaufmann ist - sollte man sich über Gesetze und die richtigen Begriffe informieren.

Skipper
21.06.05, 13:24
So Frage: kann man sich irgentwo online beim Verbraucherschutz melden oder so? Muss ich dann den Drucker hierbehalten?
Wenn möglich, würde ich vorher noch folgendes klären:
1) Vielleicht ist ja wirklich irgendein Teil defekt, und die Fehlermeldung ist nur schlecht übersetzt.
2) Wie wurde der Drucker genutzt und steht in der Beschreibung eine Einschränkung zum Einsatzbereich oder Druckleistung, z.B. X Seiten/Monat? Man kann nicht erwarten, daß ein 56,- EUR Billigplastikteil den Dauerbetrieb im Großraumbüro längere Zeit überlebt.

Flightbase
21.06.05, 13:41
etwas sachlicher bitte.

ich habe auch den namen des threads geändert.

greets, Nik

kshade
21.06.05, 14:09
Gewährleistung hast du 2 Jahre. Allerding gilt nach 1/2 Jahr die Beweislastumkehr, d. h. der Käufer muss beweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war. Im ersten halben Jahr wird der defekt von Anfang an von Gesetzes Wegen angenommen.
Das ist in diesem Fall wohl gegeben, die Sollbruchstelle ist schließlich von Epson.

EDIT: http://www.ssclg.com/epsone.shtml

Huhn Hur Tu
21.06.05, 14:14
Wenn man eine Softwaresperrung als defekt definiert ist es auch ein Fall fuer die Gewaehrleistung.
Denn es ist ja keine verhaeltnismaessigkeit in den Kosten fuer eine wartung zum Anschaffungspreis eines neuen.


MFG Stefan

P.S.:Was wirst du tun?

Huhn Hur Tu
21.06.05, 14:23
http://www.p2pworld.to/showthread.php?p=771194#post771194

Das ist doch genau was du suchst!


MFG Stefan

leon
21.06.05, 14:23
@Columbo0815

Deine Aussage über die Laufzeit der Gewährleistung stimmt so leider nicht.
Die generelle Gewährleistung laut BGB beträgt ein halbes Jahr. Der Hersteller ist seit aber auch laut BGB verpflichtet 2 Jahre Garantie zu geben, welches das halbe Jahr Gewährleistung beinhaltet.



Gruß Leon

fuffy
21.06.05, 14:38
Hi!


@Columbo0815

Deine Aussage über die Laufzeit der Gewährleistung stimmt so leider nicht.
Die generelle Gewährleistung laut BGB beträgt ein halbes Jahr. Der Hersteller ist seit aber auch laut BGB verpflichtet 2 Jahre Garantie zu geben, welches das halbe Jahr Gewährleistung beinhaltet.
Der Hersteller ist zu gar nichts verpflichtet, weil der Käufer mit ihm überhaupt keinen Vertrag abgeschlossen hat.
Columbo0815 hat Recht!

Gruß
fuffy

Huhn Hur Tu
21.06.05, 14:50
Anders smieht es in diesem Fall aus, wenn wie hier dargestellt die funktionseinschraenkung von Hersteller selbst kommt, der kann zwar viel machen aber nicht den Kunden zu Zwangswartung zwingen, abders saehe das bei einem Wartungsvertrag aus der ja hier nicht vorhanden ist.
Ist hier nicht das Selbstbestimmungrecht angegriffen?


MFG Stefan