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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtiches zum Umtausch von WLAN-Karte



xmms
06.07.04, 19:03
Folgende Geschichte ist mir widerfahren:

Ich habe mir vor ca. 1 Monat eine D-Link DWL-G650+ WLAN-Karte für mein (altes) Acer TM 517TE gekauft.

Windows 2000 (wegen gewisser SW, die es für Linux leider nicht gibt) draufgezogen und alles lief gut.

Dann, eines schönen Tages packe ich die Karte in den PCMCIA-Slot und mein System friert ein. Karte wieder raus, und das System läuft weiter. Das kann man dann so ca. 10 Mal machen, bis es endgültig einfriert.

Also lauf ich zu meinem Händler um das Ding umzutauschen. Der wiederum steckt die Karte in sein Notebook und siehe da sie läuft. Kommentar des Händlers: Karte läuft - kein Umtausch. Ich sage ihm, er muss sie wegen Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate Umtauschen oder Geld zurück geben, darauf sagt er natürlich nein. Ich werde unfreundlicher und er wird es natürlich auch. Ich drohe mit meinem Anwalt, aber den Händler interessiert es nicht. Ab nach Hause.

Dann erstmal eine Woche weg auf Kursfahrt.

Heute denke ich mir ****** auf Win und zieh dir Gentoo drauf. Ich starte von der LiveCD mit "gentoo dopcmcia dokeymap" und was passiert?
Wenn der cardmgr gestartet wird, friert das System ein. Und man glaubt es kaum, Karte raus -> System läuft. Wie damals bei Win 2000.

Jetzt sage ich mir: Es scheint (für mich) hinreichend bewiesen, dass es nicht an meiner Software liegt, dass die Karte nicht läuft. Es steht jedoch auch fest, dass mein Notebook die von D-Link genannten Systemvoraussetzungen erfüllt.

Wie kann ich dem Händler jetzt zu Leibe rücken? Anwalt? Verbraucherzentrale? IHK?

Danke, xmms aka. Martin

ViperT
06.07.04, 19:23
Einfachste Methode:
Direkt die Karte an D-Link schicken... ;)

andere Methode:
Laptop und Karte einpacken und ab zum Händler und vorführen.
Dann MUSS er es normal umtauschen, wenn sich sonst keine Mängel, wie z.B. nicht erfüllte Systemanforderungen, die ja laut deiner Aussage nicht zutreffen, vorhanden sind.


MfG ViperT

xmms
06.07.04, 19:27
zu 1: Vergiss es.

zu 2: Das tue ich auf keinen Fall. (Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen) :mad:

ViperT
06.07.04, 19:30
zu 1: Vergiss es.

zu 2: Das tue ich auf keinen Fall. (Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen) :mad:

wieso soll ich den ersten Vorschlag vergessen :confused:
Dass mach ich schon seit Jahren so :D
Geht schneller als ein Gerichtsverfahren ;)


Beim 2. Vorschlag hast du nicht ganz unrecht, aber ich würde die Platte sowieso vorher Platt machen, es sei denn, es ist der Händler meines Vertrauens ;)


MfG ViperT

cs-computer
06.07.04, 19:34
Ob er die wegen "Fehlfunktion" zurücknemehn muss ???? Wenn mir jemand z.B. eine Vga-karte bringt und sagt die läuft nicht, ich ihm aber das Gegenteil beweise. Es sei denn der Händler hat genau gewußt, das die Karte auf deinen deinem Läpi mit nicht laufen wird. Dann muss er sieh meiner Meinung zurück nehmen, Das wäre in meinen Augen eine arglistige Täuschung.
Villeicht bring dich der Link weiter. Dort soll es etwas geben, das es funzt
Ich hab mal ein bisschen gestöbert und etwas gefunden, womit es gehen könnte.

Schau mal hier (http://www.wireless-forum.ch/forum/viewtopic.php?t=4885)

Srolle nach ganz unten, dort steht ein Link, den ich nicht so einfach kopieren möchte.

drcux
06.07.04, 19:39
vieleicht solltest du es mal von der Seite des Händlers sehen, immerhin funktionierte die Karte bei ihm sofort und ohne Fehler. Es kann also auch sein, das dein Notebook ne Macke hat. Probiere die Karte doch einfach mal bei dem einen oder anderen Bekannten bevor du zum Anwalt gehst, der die Karte dann auch ausprobiert und feststellt, das sie einwandfrei funktioniert, dich auslacht und dir ne dicke Rechnnung über den Schreibtisch zuschiebt... ;)

ViperT
06.07.04, 19:49
Hatte mit solchen Fällen bisher genug zu tun...
Hab 2 1/2 Jahre in nem Computergeschäft in meiner Freizeit gearbeitet, ich kenne diese Situation durchaus.
Ich kann jetzt auch nicht beurteilen, "wie der Händler drauf ist"!
Aber laut der Aussage von XMMS hat der Händler ihm wohl in keinster Weise geglaubt, was meines erarchtens absolutes Fehlverhalten von Seiten des Händlers ist, der sollte sich nämlich darum kümmern, dass es beim Kunden läuft, also Quasi:
Händler sagt:
Ok, hier läuft die Karte, aber das muss ja nix heisen...
Also bring deinen Laptop vorbei und ich schau mir das an.

Das währe normales vorgehen, so haben wir es zumindest immer gemacht und sind damit gut gelaufen :)
Und wenn ich mich recht erinere, liegt die Erbringung von Garantieansprüchen heutzutage beim Händler, da bin ich mir aber nicht 100% sicher...

Beste Methode das zu testen ist einfach, nochmal die selbe Karte (neu) in den Laptop reinstopfen und testen, wenn dann selbes Phänomen (schreibt man das so?) auftrit, liegts voraussichtlich am Laptop...


MfG ViperT

PS: der Link vom Wireless Forum ist net schlecht :)
Werd mich auch mal da umsehen, hab da nämlich auch so meine Probleme mit meinem WLan :D

cs-computer
06.07.04, 20:00
Ich denke es liegt auch am wohlwollen des Händlers.

Wenn jemand zu mir kommt und sagt, die netzkarte funzt nicht und ich habe genügend da, gebe ich ihm eine andere, mit der Bitte sich zu melden, ob geht oder nicht. wenn nicht geht, liegt es wohl am pc oder Läpi.

Der Punkt ist wohl auch der, das du kräftig auf den Busch gehauen hast. Dann kann ich mich als Händler auch stur stellen, wenn ich weiß, das der Fehler nicht bei mir liegt.

Versuch es doch mal ganz easy, wenn der Händler dich noch lässt, ob er dir eine andere Karte geben kann.

chrigu
06.07.04, 20:02
(Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen) :mad:

Sorry, aber bei so einem Händler würde ich schon gar nichts kaufen.. :confused:

Gruss
Chrigu

Sym
06.07.04, 20:10
zu 1: Vergiss es.

zu 2: Das tue ich auf keinen Fall. (Der Händler hat nen Kollegen von mir angezeigt, weil er ein geklautes Win hatte und in dem Laden seinen PC reparieren lassen wollte. Meins ist zwar gekauft, aber meine mp3s nicht. Da will ich kein Risiko eingehen) :mad:

Bitte nimm das mit Deinen mp3's aus dem Forum. Das wird hier nicht gerne gesehen. Ich würde auch sagen, dass das vom Händler nicht die feine Englische ist, aber man hat dann auch selber Schuld, wenn man das macht. Man darf (oder muss man sogar?) in Deutschland eine Straftat zur Anzeige bringen.

ViperT
06.07.04, 20:12
...Man darf (oder muss man sogar?) in Deutschland eine Straftat zur Anzeige bringen.
Man muss, ganz nach dem Motto:
Wer nichts tut, macht mit!!!

Hab da schon meine Erfahrungen, zum Glück nicht selber gemacht ;)


MfG ViperT

Sym
06.07.04, 20:14
Man muss, ganz nach dem Motto:
Wer nichts tut, macht mit!!!

Hab da schon meine Erfahrungen, zum Glück nicht selber gemacht ;)


MfG ViperT
Dann kann ich wohl den Händler verstehen.

Dellerium
06.07.04, 20:43
Mal ganz ehrlich.. wie blöd kann ein Händler sein, wenn er seine eigenen Kunden anzeigt .. ?
Aber es ist ja in DE üblich, das man sich den Ast absägt, auf dem man sitzt ...

Jan-heiner
07.07.04, 00:46
also erlich gesagt ich finde das richtig dasd er ihn an zeig
das ist ein grund warum ich keine eligalen mp3s auf meinm pc habe

Der Imperator
07.07.04, 09:57
Man muss, ganz nach dem Motto:
Wer nichts tut, macht mit!!!

Hab da schon meine Erfahrungen, zum Glück nicht selber gemacht ;)


MfG ViperT


Vor allem, weil Urheberrechtschutzverletzungen im privaten Bereich keine Straftat ist, sondern nur eine zvilrechtliche Verfolgung durch den Rechteinhaber ist möglich. Allerdings ist dieser kleine aber feine Unterschied den meisten Leute nicht bewußt.

siehe aber auch: http://www.pc-special.de/?idart=1888

UrhG § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem
Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten
Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame
technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die
Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der
betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines
Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im
Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder
Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine
Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert
wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich
wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder
verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder
verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Außerdem würde ich sofort den Händler verklagen, weil er masssiv gegen die Nebenpflichten des Dienstleistungsvertrag verstoßen hat, wenn er mit dem Datenschutz so leichtfertig umgeht.


Zum Thema:

Wenn die Karte in deinem Rechner 1 Monat lief, dann ausfällt und beim Händler läuft, ist es auch kein Mangel der Sache, die zu einer Rücknahmeverpflichtung des Händlers führt.

Der Imperator

phoenix22
07.07.04, 16:55
Man muss, ganz nach dem Motto:
Wer nichts tut, macht mit!!!

Hab da schon meine Erfahrungen, zum Glück nicht selber gemacht ;)


MfG ViperT

Jetzt aber mal Schluss mit der Hobbyjuristerei. Der Händler darf sich die Daten gar nicht angucken, ergo kann er es auch nicht erfahren, ergo ist er nicht verpflichtet es zu melden.

PS: Es besteht keine allgemeine Pflicht zur Anzeige von Straftaten.

michael.sprick
07.07.04, 18:58
Ausserdem gehts hier um ne blöde WLAN Karte...was kostet so'n teil? 25Euro?
Irgendwer hatte oben mal geschrieben, dass es typisch für Deutschland ist, sich den eigenen ast abzusägen. Noch typischer scheint mittlerweile zu sein, dass hier jeder jeden verklagen will, den Anwalt dazu nimmt, sich bei IHK beschwert...

Moarrrr!!!

Ich bin selbst arbeitslos und kann auch 25EUR nicht mal eben so aus dem Ärmel schütteln, aber bevor ich mich wegen so'nem Kack aufrege ersteigere ich mir eher ne neue Karte bei Ebay, genieße die Sonne und schreibe Bewerbungen :) ...

Der Imperator
07.07.04, 19:22
Ausserdem gehts hier um ne blöde WLAN Karte...was kostet so'n teil? 25Euro?
Irgendwer hatte oben mal geschrieben, dass es typisch für Deutschland ist, sich den eigenen ast abzusägen. Noch typischer scheint mittlerweile zu sein, dass hier jeder jeden verklagen will, den Anwalt dazu nimmt, sich bei IHK beschwert...

Moarrrr!!!

Ich bin selbst arbeitslos und kann auch 25EUR nicht mal eben so aus dem Ärmel schütteln, aber bevor ich mich wegen so'nem Kack aufrege ersteigere ich mir eher ne neue Karte bei Ebay, genieße die Sonne und schreibe Bewerbungen :) ...


54 Mbit PCMCIA Karten kosten noch ein bißchen mehr ...

frankpr
07.07.04, 22:24
Ich verstehe die Aufregung nicht, der Händler hat doch eindeutig vorgeführt, daß die Karte in Ordnung ist, also scheint es wohl eher ein Problem im Zusammenspiel Laptop-Karte zu sein. Und da hat der Händler wohl keinerlei Nachbesserungspflicht. Es wird wohl eher Dein Problem sein, erst einmal zu prüfen, ob der Laptop evtl. defekt ist.
Und wer mit einer installierten Raubkopie zum Händler geht, braucht sich über die Folgen solcher Dummheit nicht zu wundern.

MfG

Floh
08.07.04, 10:13
Fragt sich nur, wie der Händler herausgefunden hat, dass es eine Raubkopie war.

Username: Raubkopie
Passwort: Diebstahl
Arbeitsgruppe: vom_LKW_runter

Oder hat der "Kumpel" ihm das brühwarm erzählt?

Zur Karte: Wenn sie die versprochenen Eigenschaften erfüllt und _bei_ Übergabe mangelfrei (Sachmängelhaftung) war, warum sollte der Händler sie dann zurücknehmen? Er war sogar so nett und hat sie nochmals getestet und damit bewiesen, dass die Karte noch immer sachmängelfrei ist.

Unverständlich wie man da noch auf die Idee mit "Anwalt", "IHK", etc. kommen kann. Klingt schon fast wie ein Bait...

ViperT
08.07.04, 14:55
Zur Karte: Wenn sie die versprochenen Eigenschaften erfüllt und _bei_ Übergabe mangelfrei (Sachmängelhaftung) war, warum sollte der Händler sie dann zurücknehmen? Er war sogar so nett und hat sie nochmals getestet und damit bewiesen, dass die Karte noch immer sachmängelfrei ist.

Unverständlich wie man da noch auf die Idee mit "Anwalt", "IHK", etc. kommen kann. Klingt schon fast wie ein Bait...
wegen letzteres mit IHK und Co. haste schon recht...
Aber wenn zum Beispiel eine bei Kauf unbekannte Inkompatibilität mit vorhandener Hardware auftritt, hat man soweit ich weis ein Rückgabe-/Umtauschrecht.
Das regel ich aber immer direkt mit der Firma und in den seltensden Fällen mit dem Händler, falls ich beim Händler kaufe ;) und nicht im Onlineshop.


MfG ViperT

Floh
08.07.04, 14:58
Aber wenn zum Beispiel eine bei Kauf unbekannte Inkompatibilität mit vorhandener Hardware auftritt, hat man soweit ich weis ein Rückgabe-/Umtauschrecht.


Woher weißt du das soweit? Im BGB steht davon jedenfalls nichts. Das besagte Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt es nicht. Das sind Gefallenshandlungen, die ein Händler machen kann, wenn z.B. die Ware noch OVP ist und der Kunde schnell merkt, dass es doch die falsche Ware ist. In diesem Fall gibt es aber keinerlei Umtauschrecht.

ViperT
08.07.04, 15:32
Ich sags mal so: Ich habe es in dem Computergeschäft wo ich gearbeitet, nie anders mitbekommen.

Aber wenn jetzt bekannt währe, dass die Karte nicht zu der Hardware kompatibel ist, dies jedoch nicht beim Kauf der Wahre bekannt wahr, entspricht die Ware ja nicht mehr den versprochenen Leistungen!


MfG ViperT

Floh
08.07.04, 15:35
Gewiss hat niemand versprochen, dass die Karte mit der Hardware des Käufers funktioniert.

Da die Karte mit der Hardware des Verkäufers funktioniert hat, kann die Karte also nicht schuld sein.

Pingu
08.07.04, 15:45
Hi,

ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Der Händler muß Gewährleisten aber keine Garantieleisten. Gerätehersteller leisten meistens eine Garantie.

Gewährleistung heißt, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war.

Du hast selbst geschrieben:

Windows 2000 (wegen gewisser SW, die es für Linux leider nicht gibt) draufgezogen und alles lief gut.

Damit fällt der Gewährleistungsanspruch schon mal flach. Da die Karte ja schon mal funktioniert haben muß.

Weiterhin hast Du geschrieben:

Also lauf ich zu meinem Händler um das Ding umzutauschen. Der wiederum steckt die Karte in sein Notebook und siehe da sie läuft.

Heißt: Die Karte geht, also muß sie wohl auch zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert haben. Damit hat der Händler Dir den Beweis erbracht, ergo kein Gewährleistungsanspruch.
Die Karte funktioniert, also liegt noch nicht einmal ein Garantieanspruch vor.

Das Die Karte jetzt nicht bei Dir läuft, kann eine Inkompatibilität sein. Das auf der Box steht, daß es laufen müßte ist keine Aussage des Händlers, sondern des Herstellers. Der Händler kann hier wohl sehr schlecht in die Haftung genommen werden. Ausnahme: der Händler hätte Dir diese Karte explizit empfohlen (Nachweis). Also insgesamt ist der Händler aus dem Schneider.

Das einzigste was der Händler noch leisten kann, ist Kulanz. Aber ich glaube mit dem folgen Ausspruch, hast Du Dir die Kulanz verspielt.

Ich werde unfreundlicher und er wird es natürlich auch. Ich drohe mit meinem Anwalt,
Denn das Problem mit der Kulanz ist, daß der Händler diese funktionsfähige Karte nun nicht mehr als Neuware verkaufen darf -> Verlust. Jetzt möchte ich nicht wissen wie knapp kalkuliert die Preise bei Deinem Händler sind, aber ich weiß wie knapp sie im Computerbereich sind (Ausnahme: Zubehör wie Kabel, Stecker usw.).

Pingu

ViperT
08.07.04, 15:54
Ich drücke mich jetzt mal ganz vorsichtig aus ;)

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn beim Kauf, eine Inkompatibilität noch nicht bekannt ist und der Kunde stellt einen entsprechenden Konflikt mit anderer Hardware fest, die Hersteller dann die Karte zurücknehmen und auch entsprechende Vergütung leisten.

Ob sie dazu verpflichtet sind, kann ich nicht sagen.
Aber solche Konflikte treten nicht selten erst nach einieger Betriebszeit auf.


MfG ViperT



Das einzigste was der Händler noch leisten kann, ist Kulanz. Aber ich glaube mit dem folgen Ausspruch, hast Du Dir die Kulanz verspielt.

Denn das Problem mit der Kulanz ist, ...
Dabei kann ich nur zustimmen...

Der Imperator
08.07.04, 16:02
da er aber zugibt, daß die Karte unter Windows gelaufen ist, glaube ich nicht an eine inkompatibilität, sondern an eine zerschossene Konfiiguration. Für den Linuxbetrieb wird man wohl bei keinem Händler/Hersteller Gewährleitsung/Betrieb geben, weil das OS offiziell nicht unterstützt wird.

Der Imperator

ViperT
08.07.04, 16:13
Aber wenn ich ihn richtig verstanden hatte, hat er selbige Probleme auch unter Windows ;)


MfG ViperT