PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : w-lan frage



virus2222
24.06.04, 22:09
hi
wir haben vor mit ein paar kumpels wlan über unser dorf zu "legen". wenn jetzt jeder ein acces point daheim stehen hat un wir des alles mit richtfunkantennen und so verbinden. ist dann jeder im netzwerk der an den accespoints mit kabel angeschlossen ist?? und geht das dann genau so mim ip-adressen verteilen ?? und wie kann man so ein netz dann verschlüsseln, geht das dann überhaupt noch??

mfg

Ulli Ivens
25.06.04, 07:45
Gehen müsste das, aber wenn Ihr über "Grundstückgrenzen" hinausfunkt geltet ihr unter umständen als "Povider", das kann Ärger geben mit dem Gesetzt. Also erstmal informieren.

Zum Technischen kann ich momentan leider nichts sagen.

pruegelkloete
25.06.04, 08:00
Hier was wahrschienlich sehr interessantes für Dich vorweg, vielleicht kewnnst Du es ja auch schon.

http://www.vallstedt-networks.de/

Von der rechtlichen Seite habe ich keine Ahnung. Ich habe mich aber zur technischen Seite vor einiger Zeit informiert.

Also, einfach AP aufstellen dreimal reicht nicht. Es gibt verschiedene Modi, in denen ein AP arbeiten kann. AP ist der normale Modus. In einem WLAN kann es meines Wissens davon nur einen geben. Die anderen muessen entweder im repeater Mode arbeiten und damit das Signal des einzigen ap verstaerken. Dann kann man aber niemanden mehr per Kabel an die Repeater anschliessen.
Andere Möglichkeit ist der Bridge-Mode. Hier unterhalten sich ausschliesslich die APs miteinander. also hat man so ne Funkstrecke zwischen den beiden APs gebaut. Das ganze gibt es auch in Multibrigde, womit auch mehrere APs miteinander reden koennen. DIe Clients koennen in diesem Mode ausschliesslich ueber Kabel an die APs.

Zum schluss kann man einen ap auch im CLient-Mode betreiben, dann reagiert er wie eine WLAN-Karte.

Du musst Dich nur noch entscheiden.

Jetzt die schlechte Nachricht. Alle beschriebenen Modi sind noch nciht verabschiedet und somit nicht immer verfügbar. Wenn Sie verfuegbar sind, dann nur herstellerspezifisch, ihr solltet also alle die gleiche hardware haben.

Wegen verschluesselung. WEP ist leicht zu knacken. Richtig sicher ist auf wlan-ebene wpa. Ich selbst habe es noch nie zum laufen bekommen. Sonst kommt nur ein VPN in Frage um die kommunikation zu verschluesseln.


Gruss

formtapez
25.06.04, 08:03
Gehen müsste das, aber wenn Ihr über "Grundstückgrenzen" hinausfunkt geltet ihr unter umständen als "Povider", das kann Ärger geben mit dem Gesetzt. Also erstmal informieren.

Zeig mir ein W-LAN, das nicht über Grundstücksgrenzen hinausfunkt :p

MfG
formtapez

phoenix22
25.06.04, 08:27
Rechtlich sollten §§ 4, 6 TKG einschlägig sein.



TKG § 4
Anzeigepflicht

Jeder, der Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebes innerhalb eines Monats bei der Regulierungsbehörde schriftlich anzeigen. Die Regulierungsbehörde veröffentlicht regelmäßig den wesentlichen Inhalt der Anzeigen.

TKG § 6
Lizenzpflichtiger Bereich

(1) Einer Lizenz bedarf, wer

1. Übertragungswege betreibt, die die Grenze eines Grundstücks
überschreiten und für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden,

2. Sprachtelefondienst auf der Basis selbst betriebener Telekommunikationsnetze anbietet.

(2) Die nach Absatz 1 erforderlichen Lizenzen werden in folgende Lizenzklassen eingeteilt:

1. Lizenzen zum Betreiben von Übertragungswegen

a) für Mobilfunkdienstleistungen für die Öffentlichkeit durch den Lizenznehmer oder andere (Lizenzklasse 1: Mobilfunklizenz),

b) für Satellitenfunkdienstleistungen für die Öffentlichkeit durch den Lizenznehmer oder andere (Lizenzklasse 2: Satellitenfunklizenz),

c) für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit durch den Lizenznehmer oder andere, für deren Angebot nicht die Lizenzklasse 1 oder 2 bestimmt ist (Lizenzklasse 3),

2. Lizenzen für Sprachtelefondienst auf der Basis selbst betriebener Telekommunikationsnetze (Lizenzklasse 4). Diese Lizenzklasse schließt nicht das Recht zum Betreiben von Übertragungswegen ein.

(3) Es wird vermutet, dass das Betreiben von Übertragungswegen, die von Dritten genutzt werden, eine Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit darstellt.

(4) Die Regulierungsbehörde kann auf Antrag Lizenzen der Lizenzklassen 1 bis 4 auch in einer Lizenz zusammengefasst erteilen. Dabei ist sie an den vorgegebenen Rahmen des Absatzes 1 gebunden.



Wenn das Ganze gewerblich betrieben wird, kommen noch Schutzpflichten hinzu

Ulli Ivens
25.06.04, 08:36
Und "Dritte" sind in diesem Fall die Freunde von Ihm.... Grundsätzlich ist es dann ja auch möglich das alle über die DSL Flatrate von Kollege X oder Y surfen --> also Rechtlich bedeklich

Zur Technischen Seite

Mit dem Bridge Mode oder wenn man alle außer einen AP als Client betreibt müsste das funktionieren.

pruegelkloete
25.06.04, 08:39
Also es ist doch seit einiger Zeit erlaubt, dass mehrere Rechner einen DSL anschluss teilen. Also ist weinigestens das rechtlich nicht bedenklich.

Und es sprciht doch nichts dagegen, dass er sein netz bei der Regulierungsbehoerde meldet.
Das kostet doch ncihts und verbieten werden die ihm das auch nicht.

Gruss

phoenix22
25.06.04, 08:44
> also Rechtlich bedeklich


Nö nicht rechtlich bedenklich. Die Anmeldung ist zwar etwas Arbeit, aber ansonsten kostenlos. Die rechtliche Bedenklichkeit kann ich nicht entdecken.

Stormbringer
25.06.04, 08:49
TKG § 6
Lizenzpflichtiger Bereich

(1) Einer Lizenz bedarf, wer

1. Übertragungswege betreibt, die die Grenze eines Grundstücks
überschreiten und für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden,

Somit benötigt er eigentlich keine Lizenz, da er es nicht öffentlich machen will, sondern einen definierten, eingeschränkten Benutzerkreis hat.
Sobald er diesen für andere Nutzer sperrt (bspw. durch eine noch so löchrige WEP Verschlüsselung), separiert er den Zugang.

Gruß

phoenix22
25.06.04, 08:52
Somit benötigt er eigentlich keine Lizenz, da er es nicht öffentlich machen will, sondern einen definierten, eingeschränkten Benutzerkreis hat.
Sobald er diesen für andere Nutzer sperrt (bspw. durch eine noch so löchrige WEP Verschlüsselung), separiert er den Zugang.

Gruß


Das habe ich spontan auch gedacht, aber das Gegenteil gelesen, Begründung wäre zum Beispiel, dass die Überschreitung eines öffentlichen Grundstückes (Gehweg, Straße) immer ein "öffentlich machen" impliziert. Aber ich suche gerade noch nach einer Quelle dazu, ansonsten muss ich doch noch in den doofen TKG Kommentar sehen.

phoenix22
25.06.04, 09:01
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.



§ 3 Nr. 19 TKG

Im Sinne dieses Gesetzes sind "Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit" das gewerbliche Angebot von Telekommunikation einschließlich das gewerbliche Angebot von Telekommunikation einschließlich das Angebots von Übertragungswegen für beliebige natürliche oder juristische Personen und nicht lediglich für die Teilnehmer geschlossener Benutzergruppen.


Wenn also eine geschlossene Benutzergruppe vorliegt liegt IMHO keine Lizenzpflichtigkeit vor, soweit das ganze nicht gewerblich betrieben wird. Allerdings denke ich, dass die Anforderungen an die Geschlossenheit relativ eng sein werden. Also fester begrenzter Personenkreis für längere Zeit.

virus2222
25.06.04, 10:54
ja das mim gesetz war mir schon klar und ihr habtr recht es soll ja nur für ein paar kumpels un mich sein. mir ham ja alle eigenes dsl also mit freigeben is da eigentlcih nix. is ja nur für datenaustausch. was mich eigentlcih interessiert ist das mit den APs. seid ihr euch da sicher das das mit den client mode funktioniert un können die APs die las client geschaltet sind auch noch die daten weiter leiten ?? können alle APs den client mode oder nur bestimmte??

mfg

pruegelkloete
25.06.04, 11:02
den client mode sollten eigentlich alle koennen. Aber man sollte sich auch dort vorher schlau machen.
Wenn der ap allerdings im clientmode haengt, dann ist er eigentlich nur noch ein grosser usb adapter ...

Also er ist client im wlan und deinen rechner kannst du nur noch per kabel anschliessen.

virus2222
25.06.04, 11:19
hi
also ich will ja auch nur die rechenr per lan anschließen weil die kabel hab ich ja eh schon im haus liegen. mit dem wlan wolle mir ja nur die paar häuser vernetzen. mich interessiert j anur ob die APs wenn die im client mode sind trotzdem noch über wlan die signale weiterleiten oder ob man dann in der mitte von uns einen AP machen muss un dann alle anderen im client mode un mit richtfunkantenne dann zu dem ienen in der mitte senden sollen.

mfg

pruegelkloete
25.06.04, 11:46
:-)) und genau das wollte ich eigentlich mit meiner anwort auch klarstellen :-)) hat nicht geklappt :;-)))

Also ich versuchs nochmal. Du bruachst einen AP, zudem deine APs im Clientmode funken und der das Netz managed :-)). Auf den APs im clientmode kann sich niemand anmelden, auch ein weiterleiten ist durch diese aps nicht moeglich.

Gruss

virus2222
25.06.04, 16:11
aha
funzt das dann wenn ich einen AP in der mitte hab un alle andern mit richtfunkantenne im client mode auf den zielen weil es is schon 1km zu den andern un dann brauch ich ja antenne. würd das so gehen oder brauch ich ne antenne an dem in der mitte die in alle richtungen sendet??

mfg

virus2222
26.06.04, 12:59
weiss keiner was??
aber ich hab da noch ne frage und zwar kann jeder AP den client modus oder gibts da nur bestimmte??

mfg