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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doppeltes Handy



paladin
26.03.04, 17:57
Hallo!

Gestern habe ich wie bestellt von der Payback Handy Aktion (http://www.payback.de/) mein Nokia 6220 mit e-plus Privat Plus Tarif bekommen. Der Post-Mann lieferte mir allerdings zwei Pakete. Beide Pakete hatten als Empfänger meine Adresse aufgedruckt. Im einen Paket befand sich mein Handy + SIM Karte. Im zweiten Paket ein weiteres Handy und eine zweite SIM Karte, allerdings von einer anderen Person in einem ganz anderen Teil von DE. Es scheint so als hätte Payback die Pakete falsch ettiketiert.
Gestern und heute habe ich mehrmals versucht die Hotline dazu zu erreichen. Ohne Erfolg, es ist immer besetzt.
Meine Frage dahingehend nun: Habe ich die Pflicht mich irgendwie bei Payback zu melden, oder das andere Handy+SIM zurückzuschicken?

AceTheFace
26.03.04, 18:04
Du bist verpflichtet mir das zweite Handy sofort zukommen zu lassen ;)

Gruß,

Ace

lef
26.03.04, 19:33
normaler weise ist das nicht rechtens sowas einfach anzunehmen, v.a. wenn da eh nicht dein name drauf steht...

kommt halt drauf an wie das gliefert wurde, aber ich schätze mal als Paket und damit ist es eh zurückzuverfolgen... dann schicks halt einfach unfrei zurück an den Absender der ja sicher drauf steht und falls dus nicht geöffnet hast kannst du ja einfach "Annahme Verweigert" drauf schreiben und beim Postboten oder der nächsten Filiale abgeben...

als Päckchen hätte wohl niemand ne Chance rauszufinden wo das hingeliefert wurde... aber da du ja weißt dass es dir nicht gehört kann es rein rechtlich auch nie in dein Eigentum übergehen...

Freeshadow
26.03.04, 19:50
lef lesen bildet:

er schrieb: "Beide Pakete hatten als Empfänger meine Adresse aufgedruckt."
also nix mit "wenn da eh nicht dein name drauf steht... "

also hat er es aufgemacht und durch den inneren lieferschein die falschzusendung bemerkt:
wenn aufgemacht entfällt die option "annahme verweigert".
mein rat: als paket unfrei zurückschicken an payback.
zur rückgabe bist du verpflichtet aber nicht auf deine kosten.
sollte ein Retourenaufkleber beilegen nutze diesen, anstatt paket unfrei.
kostet dich auch nichts.

das behalten der sache wäre Unterschlagung: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__246.html
das ist ähnlich wie diebstahl, nur dass man fremden gewahrsam an der sache die man sich zugeeignet nicht bricht weil man selbst gewahrsam hat.

alternativ dazu könntest du dich mit dem berechtigtenin verbindung setzen. und ihr klärt das unter euch aber dazu bist du NICHT verpflichtet.

wenn es ein Paket war isses verfolgbar war es ein päckchen ist es das nicht.

wir hamn 3 postfilialen und ich studiere jura, also wird wohl alles was hier steht richtig sein :)

@AcetheFace:
Du hast Dich gerade wegen der versuchten Anstiftung zur Unterschlagung nach §§ 246 I; 22;23; 26 StGB strafbar gemacht. Dein Beitrag wurde Netzmeister gemeldet und in kopie an das zuständige Amtsgericht versandt.










Erschreckt ? NEIN ICH HABS NICHT GETAN - aber man sollte aufpassen was man schreibt :)

frankpr
26.03.04, 20:47
Andererseits kann man oft genug in Zeitungen, etc., lesen, daß man nicht verpflichtet ist, unaufgefordert zugesendete Waren zurückzusenden. Ob das aber auch im Fall eines offensichtlichen Versehens, oder nur z.B. bei Werbegeschenken usw. der Fall ist, wissen Andere vielleicht besser.
Wie im oben erwähnten Paragraphen steht, "rechtswidrig angeeignet", trifft ja in diesem Fall nicht zu, die Lieferung war eindeutig an paladin adressiert.

MfG

AceTheFace
26.03.04, 20:51
Original geschrieben von Freeshadow
@AcetheFace:
Du hast Dich gerade wegen der versuchten Anstiftung zur Unterschlagung nach §§ 246 I; 22;23; 26 StGB strafbar gemacht. Dein Beitrag wurde Netzmeister gemeldet und in kopie an das zuständige Amtsgericht versandt.


:eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek:

Freeshadow
26.03.04, 20:59
ich sage ja nicht bei annahme des paketes sondern erst später bei feststellung
wenn er den vorsatz entwickeln würde das 2te zu behalten

es ist ja keine "unverlangte zusendung" sondern anhand der unterlagen ein irrläufer
keine sache die 100% für ihn war obwohl er se net wolllte

ace bleib locker war n joke

Azrael in Hell
26.03.04, 21:20
Ihr seit mir ja lustig :ugly:

Du musst das Paket an meine Adresse schicken :)

atomical
26.03.04, 22:55
"Vergiss" das es dich gewundert hat und leg es in die Ecke - nach ein paar Monaten findest du es zufällig und verkaufts es bei ebay.

Ich hatte mal nen Serverfehler bei Weldbild - 4x Ware und eine Rechnung (100EUR) und ich war so [blöd]/[ehrlich] und hab da wie wild mit der Hotline rumtelefoniert, dass ich auch ja 3 Rückscheine bekomme, obwohl mir ja nur ein mal Waren+Rechnung zugesandt worden waren ... :ugly:

lef
26.03.04, 23:10
Original geschrieben von Freeshadow
lef lesen bildet:

er schrieb: "Beide Pakete hatten als Empfänger meine Adresse aufgedruckt."
also nix mit "wenn da eh nicht dein name drauf steht... "

immer diese juristische "klugschei***ei" ;-)

dann will ich auch mal:
<klugsch****>
er hat nicht geschrieben dass ers aufgemacht hat nur was drin war, vielleicht hat er ja nen röntgenblick ;-P
</klugsch****>

hab ja geschrieben:
"...falls dus nicht geöffnet hast..."

netzmeister
26.03.04, 23:28
Hallo,

1. zurück an Absender.

2. Versand an den Empfänger.

Alles Andere ist nicht nur Erbsenzählerei sondern auch Beschiß.

Das Behalten kannst Du nicht "bringen"

Viele Grüße

Eicke

Freeshadow
27.03.04, 14:05
ich hab gestern nochmal machgeschlagen und defs gecheckt etc.
es IST 100%ig Unterschlagung wenn du s behältst

Windoofsklicker
27.03.04, 14:21
Original geschrieben von Freeshadow
wir hamn 3 postfilialen und ich studiere jura, also wird wohl alles was hier steht richtig sein :)


nicht mal bgh urteile werden in stein gemeißelt.
die eines jura-studenten schon garnicht. :D

ich hoffe allerdings dein posting war lediglich deine freie meinung und keine rechtsberatung. ;)

in welchem semester bist du?

Freeshadow
27.03.04, 15:34
@Windoofsklicker
10 sem.

rechtsberatung ist mir NICHT erlaubt - es ist mir aber arlaubt zu sagen, dass nach meiner ansicht unter entsprechender Rechtswissenschaftlicher würdigung der Gesetze, sowie vorliegender Literatur im Falle des Behaltens unterschlagung vorliegen würde.

1.) lies einfach die rechtsnorm
2.) schlag die begriffe "zueignung" und "gewahrsam" nach

und entscheide dann selbst



es ist NICHT das gleiche wie mit unverlangter vom versender für den empfänger bestimmter ware. aus den beiliegenden unterlagen ist ersichtlich dass sie für einen dritten bestimmt war. und somit ein irrtum des versenders vorliegt. die, wie auch immer gearteten ansprüche des erstempfängers an payback sind bereits mit der zusendung des ersten gerätes befriedigt. auf die zusendung des 2ten besteht kein anspruch. einen anspruch darauf hat jedoch der 3tte, geschädigte....

@frankpr
"rechtswidrig aneignen" bedeutet, mit der sache wie ein eigentümer verfahren. mit gewahrsam also physischer macht darüber hat es nichts zu tuin. beispiel:
wenn du an der garderobe deinen mantel abgibst dann hat der mensch da (mit)gewahrsam daran. er kann ihn dir nicht stehlen, also deine verfügungsgewalt darüber brechen und eigene begründen, denn die hat er schon. wenn er BESCCHLIESST den mantel aber zu behalten selbst zu verwenden oder jm andern zur verwendung bereitzustellen. DANN erst erfolgt eine rechtswidrige zueignung.

ich sage nicht dass paladin irgendwas gemacht hat - noch nicht. aber in dem moment in dem er sich entscheiden WÜRDE das 2te zu behalten - ich betone das WÜRDE.

Also wenn er das täte, wass Ace, Azrael und atomical vorschlagen.