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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage...



Dodge
16.11.03, 22:12
Servus zusammen!

Vielleicht ist ja ein Jurist unter euch, der mir eine Frage beantworten kann:

Ich hab bei Ebay einen Sony G-520 Monitor ersteigert den eine Firma
mit der Beschreibung >>21" Sony CPD-G520 NEU OVP Rechnung<<
angeboten hat. Leider ist beim Transport das Gerät beschädigt
worden und hat jetzt einen schwerden Gehäuseschaden.
Ich hab das bemerkt als ich den Karton geöffnet habe.
Die Firma will mir jetzt mein Geld zurückgeben weil der Monitor
durch die Versicherung Transportfirma aufgekauft wird.

Ich will aber eigentlich einen solchen Monitor haben und wollte einfach einen
anderen geliefert bekommen. Das wurde mit der Begründung abgelehnt
es würde sich um ein Einzelstück handeln. Die Firma bewirbt den Monitor
auf der Homepage aktuell als "ab Lager lieferbar." Ich frag mich halt wie
ein Monitor der als "NEU OVP" bei eBay angeboten wird und
der vom Hersteller noch produziert wird ein Einzelstück sein kann?

Hab ich ein Recht auf einen neuen Monitor?
Danke

drummermonkey
16.11.03, 22:17
Mal eine gegenfrage, sicher das der Monitor auch beim Transport kaputtgegangen ist?
Vieleicht wollten die einfach den Schaden ersetzt haben oder so....

Dodge
16.11.03, 22:25
Das kann ich leider nicht sicher sagen. Fakt ist das es nach einem Transportschaden
aussieht. Leider kann ich nicht sagen bei welchem Transport der aufgetreten ist.
Klar, wenn ich ne Versicherung be*******en will dann würd ich es so machen, oder?

bootleg
16.11.03, 22:28
Die Firma muss dir ja nichts verkaufen und außerdem bekommst du dein Geld zurück. Das kann auch ganz anders laufen und du musst wirklich mit der "Rechtskeule" kommen, wenn du überhaupt dein Geld bekommst. Ich würde mir den Ärger sparen und einen neuen Monitor kaufen.

P.s.: Um den Neupreis des Monitor bekommst aber schon ein nettes 19" TFT.:D (ich weiß schon das nicht jeder ein TFT brauchen kann, wäre aber zumindest eine Überlegung wert).

netzmeister
16.11.03, 22:37
Hallo Dogde,

die Gefahr und das Risiko des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der
Ware trägt, gesetzlich gesehen, immer der Käufer. § 446 und 447 Abs. BGB.
Siehe auch § 269 Abs. 1 und 270 Abs. 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand,
siehe auch Versendungskauf. Oder auch $ 296 Stichwort Warenschulden.

Warenschulden sind Holschulden. So einfach ist das.

Wenn Du Dein Geld zurückbekommst, ist es doch ok.

Ich habe zufällig 2 Stück von genau der Sorte übrig. Falls Interesse besteht einfach
bei mir melden. Die Geräte sind etwa 1,5 Jahre neu. Über den Preis können wir
verhandeln.

Abzuholen bei mir in der Firma in Reutlingen.

Viele Grüße

Eicke

Pixcy
17.11.03, 17:07
Verhaellt sich das nicht so, dass die Leistung, die im Kaufvertrag ausgehandelt wurde, von beiden Seiten erbracht werden muss? Du das Geld und die Firma den Monitor. Wenn sie den Monitor zurücknehmen (auch wenn er kaputt ist), haben sie die Leistung ihrerseits nicht erbracht. Deshalb musst du noch lange nicht dein Geld zurück nehmen.
Ich weiss jetzt allerdings nicht, wie sich das da mit dem Transportschaden verhaellt, wie das Eicke schon gesagt hat. Das wuerde natuerlich die ganze Sache anders gestalten.

Tim