Dodge
16.11.03, 22:12
Servus zusammen!
Vielleicht ist ja ein Jurist unter euch, der mir eine Frage beantworten kann:
Ich hab bei Ebay einen Sony G-520 Monitor ersteigert den eine Firma
mit der Beschreibung >>21" Sony CPD-G520 NEU OVP Rechnung<<
angeboten hat. Leider ist beim Transport das Gerät beschädigt
worden und hat jetzt einen schwerden Gehäuseschaden.
Ich hab das bemerkt als ich den Karton geöffnet habe.
Die Firma will mir jetzt mein Geld zurückgeben weil der Monitor
durch die Versicherung Transportfirma aufgekauft wird.
Ich will aber eigentlich einen solchen Monitor haben und wollte einfach einen
anderen geliefert bekommen. Das wurde mit der Begründung abgelehnt
es würde sich um ein Einzelstück handeln. Die Firma bewirbt den Monitor
auf der Homepage aktuell als "ab Lager lieferbar." Ich frag mich halt wie
ein Monitor der als "NEU OVP" bei eBay angeboten wird und
der vom Hersteller noch produziert wird ein Einzelstück sein kann?
Hab ich ein Recht auf einen neuen Monitor?
Danke
Vielleicht ist ja ein Jurist unter euch, der mir eine Frage beantworten kann:
Ich hab bei Ebay einen Sony G-520 Monitor ersteigert den eine Firma
mit der Beschreibung >>21" Sony CPD-G520 NEU OVP Rechnung<<
angeboten hat. Leider ist beim Transport das Gerät beschädigt
worden und hat jetzt einen schwerden Gehäuseschaden.
Ich hab das bemerkt als ich den Karton geöffnet habe.
Die Firma will mir jetzt mein Geld zurückgeben weil der Monitor
durch die Versicherung Transportfirma aufgekauft wird.
Ich will aber eigentlich einen solchen Monitor haben und wollte einfach einen
anderen geliefert bekommen. Das wurde mit der Begründung abgelehnt
es würde sich um ein Einzelstück handeln. Die Firma bewirbt den Monitor
auf der Homepage aktuell als "ab Lager lieferbar." Ich frag mich halt wie
ein Monitor der als "NEU OVP" bei eBay angeboten wird und
der vom Hersteller noch produziert wird ein Einzelstück sein kann?
Hab ich ein Recht auf einen neuen Monitor?
Danke