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Thema: Anonymitaetsgarantie des JAP Anon Proxy aufgehoben

  1. #1
    Error kein Titel Avatar von Spike05
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    Exclamation Anonymitaetsgarantie des JAP Anon Proxy aufgehoben

    Die Betreiber des JAP Anon Proxy an der TU Dresden beschlossen
    stillschweigend, wesentliche Teile der Anonymitätsgarantie ihres
    Dienstes aufzuheben.

    Betroffene Systeme
    * Systeme, die den JAP Anon Proxy des AN.ON-Projektes der TU Dresden
    verwenden

    Einfallstor
    Mix-Betreiber installieren eine spezielle Software-Version, die mit
    dem Präprozessor-Makro LOG_CRIME kompiliert wurde.

    Auswirkung
    Mix-Betreiber können Verkehr zurück zu einzelnen Benutzern verfolgen.

    Typ der Verwundbarkeit
    design flaw

    Gefahrenpotential
    sehr hoch (Die Anonymitätsgarantien des Dienstes werden gebrochen.)
    (Hinweise zur [1]Einstufung des Gefahrenpotentials.)

    Beschreibung
    Das JAP-Projekt an der TU Dresden betreibt einen speziellen
    Proxy-Dienst, der den Nutzern anonymen Zugriff auf das World Wide Web
    (WWW) ermöglichen soll. Neben einem Java-Programm, das auf dem Rechner
    des Nutzers installiert werden soll, läuft auf den eigentlichen
    Anonymisierungsservern eine sogenannte Mix-Software. Die Mix-Software
    auf verschiedenen Servern ist kaskadiert. Eine Rückverfolgung von
    Nutzern ist nur dann möglich, wenn der Verkehr von allen verwendeten
    Servern innerhalb der Kaskade aufgezeichnet wird.

    Eine Änderung, die am 27. Juni 2003 am Quellcode der Mix-Software
    vorgenommenen wurde, ermöglicht, am Anfang und Ende der Kaskade Daten
    aufzuzeichnen, die eine Rückverfolgung von Anfragen zu einem Nutzer
    ermöglichen. Die überwachten Nutzer werden dabei anhand des Zieles
    ausgewählt, das sie ansteuern. Falls der Ziel-URL den vorgegebenen
    Kritierien entspricht, wird vom letzten Mix (der die Anfrage im
    Klartext sieht) eine Antwort erzeugt, die spezielle
    Zusatzinformationen trägt. Zusätzlich wird der abgefragte URL
    aufgezeichnet. Der erste Mix (mit der Verbindung zum Client) zeichnet,
    wenn er die Zusatzinformation erhält, die IP-Adresse des Nutzers auf.
    Über eigens erzeugte IDs können die Daten auf den beiden Mixen
    zueinander in Bezug gesetzt werden, so daß den gesuchten Zielen
    eindeutig Nutzer zugeordnet werden können.

    Offenbar wurde dieser Programmcode nach einer richterlichen Anordnung
    in den Produktionsbetrieb übernommen. Die Nutzer wurden darüber nicht
    aufgeklärt; weder die Dokumentation des Dienstes noch die
    Selbstverpflichtung der Mix-Betreiber wurden aktualisiert. Nur der
    geänderte Quellcode wurde veröffentlicht, und die Änderungen fielen
    findigen Beobachten auf. Die JAP-Betreiber sollen verschiedenen
    Berichten zufolge bestätigt haben, daß die Änderungen aufgrund einer
    richterlichen Anordnung notwendig waren und auch in dieser Form in
    Betrieb sind. Ob dies nur die Dresden-Dresden-Kaskade betrifft, bei
    der die benötigte Zusammenführung der Aufzeichnungen der beiden Mixe
    am Ende prinzipiell sehr leicht möglich ist, oder auch andere
    Kaskaden, ist im Moment unklar.

    Der Vorfall zeigt, daß JAP von Anfang an wesentlich anfälliger für
    Rückverfolgung war als allgemein angenommen. JAP scheint eine
    effektive, kostengünstige und zielgesteuerte Überwachung zu
    ermöglichen, die in dieser Form bei reinem IP-Verkehr derzeit nicht
    möglich ist: Eine URL-gesteuerte Überwachung, wie sie nun für JAP
    implementierte wurde, ist gegenwärtig schlicht technnisch nicht für
    allgemeinen Internet-Verkehr durchführbar.

    Bedenklich ist zudem, daß ohne Anfangsverdacht alle JAP-Nutzer
    kriminalisiert werden. Offenbar reicht es aus, eine bestimmte Webseite
    abzurufen, um in das Blickfeld der Überwachung zu geraten. Diese Art
    der Überwachung, die quasi beim (wahrscheinlich nicht der deutschen
    Strafverfolgung unterworfenen) Anbieter ansetzt, weist eine völlig
    neue Qualität auf gegenüber der bislang praktizierten selektiven
    Überwachung der Teilnehmeranschlüsse von Verdächtigen. Bei dem von den
    JAP-Betreibern gewähltem Vorgehen besteht zudem das Problem, daß die
    Verkehrsaufzeichnungen nicht kryptographisch abgesichert sind. Die
    Betreiber (oder Angreifer, die erfolgreichen den ersten oder letzten
    Mix kompromittiert haben) können daher beliebige
    Verkehrsaufzeichnungen erzeugen. Gegen den damit verbundenen Verdacht
    können sich die Nutzer nur schwer wehren.

    Dr. Helmut Bäumler, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für
    Datenschutz Schleswig-Holstein, äußerte im Dezember 2002 Beobachtung,
    daß autoritäre Staaten den Anonymisierungsdienst sperren und daß
    dieser "vornehmlich undemokratischen Staaten ein Dorn im Auge ist. Sie
    fürchten die Autonomie der Internetnutzer und sehen ihre Chancen
    schwinden, diese auf Schritt und Tritt zu überwachen." Demokratische
    Staaten sperren den Dienst vielleicht nicht, aber lassen sie
    Anonymisierung stillschweigend abschalten?

    Weitere Information zu diesem Thema
    * [2]JAP Anonymity & Privacy - Anonymity is not a crime
    (Projektseite der TU Dresden)
    * [3]Selbstverpflichtung der Mixbetreiber (aus den Projektseiten der
    TU Dresden)
    * [4]Autoritäre Staaten behindern AN.ON (Pressemitteilung des
    Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)

    Aktuelle Version dieses Artikels
    [5]http://CERT.Uni-Stuttgart.DE/ticker/article.php?mid=1134

    Hinweis
    Die in diesem Text enthaltene Information wurde für die Mitglieder der
    Universität Stuttgart recherchiert und zusammengestellt. Die
    Universität Stuttgart übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte.
    Dieser Artikel darf ausschließlich in unveränderter Form und nur
    zusammen mit diesem Hinweis sowie dem folgenden Copyrightverweis
    veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung unter diesen Bedingungen
    an anderer Stelle ist ausdrücklich gestattet.

    Copyright © 2003 RUS-CERT, Universität Stuttgart,
    [6]http://CERT.Uni-Stuttgart.DE/

    References

    1. http://CERT.Uni-Stuttgart.DE/ticker/...ehrdungsstufen
    2. http://anon.inf.tu-dresden.de/
    3. http://anon.inf.tu-dresden.de/Selbstverpfl20010613.html
    4. http://www.datenschutzzentrum.de/mat...se/anon_sp.htm
    5. http://CERT.Uni-Stuttgart.DE/ticker/...e.php?mid=1134
    6. http://CERT.Uni-Stuttgart.DE/
    Quelle: http://groups.google.com/groups?selm...&output=gplain

    cu

    Jochen

  2. #2
    kleiner bruder von ruth Avatar von HangLoose
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    moin moin

    ich hab das teil zwar nie benutzt aber das ist ja echt ein hammer. da paßt das wetter diese jahr ja so richtig zur bananenrepulik deutschland .


    Gruß HL
    "You only go around once, so you better go hard!"

    Open Source!
    "First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win".

  3. #3
    kleine schwester von root Avatar von corresponder
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    hi,

    diese nachricht sollte mensch pushen!!!

    ich werde alle "jap-links" auf meinen internetseiten streichen bzw. kommentieren....


    gruss

    c.
    _______________________________________

    www.audio4linux.de - musik machen mit offenen quellen!

  4. #4
    Error kein Titel Avatar von Spike05
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    Hier noch die entsprechende Heise Meldung dazu: http://www.heise.de/newsticker/data/uma-18.08.03-001/

  5. #5
    zero
    Gast
    Danke W32 Blaster
    Alles nur kein Big-Brother Internet bitte ...

  6. #6
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    Unglaublich....

    Ich wollte noch heute mich genauer über exakt diesen Dienst informieren und ihn auch nutzen, da ich dazu vor Kurzem einen Artikel gelesen habe.

    Und genau jetzt kommt diese Meldung...

    Dann halt ein Proxy aus Fernost, auch wenn es auf Kosten der Geschwindigkeit geht. So gehts ja nicht.

    Das ist schlichtweg eine Unverschämtheit und ich hoffe die Beschwerde kommt durch. Es geht niemanden etwas an welche Seiten ich besuche. Fertig aus. Und auch kein W32.Blaster gibt den Behörden ein solch massives Überwachungsrecht.

    -hanky-

  7. #7
    Out of limits. Avatar von LX-Ben
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    Ich denke mal, es geht anonym weiter:

    Der Streitpunkt war, ob die Strafverfolgungsbehörden
    rückwirkend (in entschlüsselt vorrätig zu haltende
    personenbezogene Daten) einsehen dürfen oder ob nur
    für die Zukunft
    per einzelnen durch richterlichen
    Durchsuchungsbeschluss gerechtfertigte Fälle die
    Anonymität ausgesetzt werden darf. Hierzu erstmal
    die Sachdarstellung:
    http://www.datenschutzzentrum.de/pro...on/bericht.pdf

    "Die Pressemitteilung zum Urteil des Landgerichts Frankfurt
    gibt AN.ON Recht (18. September 2003)" und weitere
    aktuelle Details finden sich hier:
    www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/

  8. #8
    3,2,1,*BUMM* Avatar von Liberace
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    Bei der Quellcode Aenderung geht es doch um mehr als die Speicherung und Einsehung von Daten der Benutzer. Was ohnehin schon schlimm genug ist.
    Erst mit YAP ist es moeglich eine Verknuepfung zwischen dem Besuch bestimmter URLs und den jeweiligen Besuchern zu ziehen, ohne Zugriff auf die Logfiles des Servers zu haben. Das eigentliche Ziel von YAP Anonymitaet sicherzustellen wird geradezu ins Gegenteil verdreht. Krass.

    Gruss
    Liberace

  9. #9
    Premium Mitglied Avatar von frankpr
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    In den letzten beiden ct's stand ja genug zu diesem Vorgang drin (zuletzt Heft 21/03, Seite 43), auch, daß das ermittelnde BKA widerrechtlich (wie inzwischen auch schon richterlich festgestellt wurde) die Logdaten in einer Nacht- und Nebelaktion bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt hat, obwohl es zu diesem Zeitpunkt schon keine Rechtsgrundlage für die erste richterliche Verfügung gab.
    Denn aufgehoben wurde der Beschluß zu Protokollierung bereits am 11.07., AN.ON wurde dies erst am 26.08.(!), der (für mich) "Diebstahl" der Logdaten durch das BKA fand am 30.08.(!) statt, mit einem Durchsuchungsbeschluß, dessen Rechtmäßigkeit durch das Landgericht Frankfurt lange aufgehoben war.
    Die entsprechenden Links zu den offiziellen Informationen hat ja LX_Ben schon gepostet.
    Was an dieser Sache das befremdlichste ist, das ist eben die Tatsache, daß sich das BKA entgegen geltendem Recht die Daten verschafft hat. Das sind in meinen Augen untragbare Wild West Methoden, für die eigentlich andere "Organisationen" bekannt sind. Strafverfolgung durch Rechtsbruch ist nicht zu tolerieren.
    Was ich mich aber beim Lesen dieses Threats frage ist, was das Ganze mit w32 Blaster zu tun hat. Irgendwie sind da ein paar Gedanken "irrgelaufen".

    MfG
    Geändert von frankpr (20.10.03 um 17:25 Uhr)

  10. #10
    Shot a man in Reno Avatar von HEMIcuda
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    Seit 9.11. laufen alle Gedanken etwas durcheinander. Ich frage mich jeden
    Tag aufs Neue, was nur aus der Welt und aus der Gesellschaft geworden ist.
    Wird wohl wirklich wieder Zeit, dass sich Untergrundbewegungen bilden,
    die sich dann gegen den Staat stellen.

    'cuda

    P.S.: Es ist traurig, dass es soweit gekommen ist.

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