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Thema: ABMAHNUNG wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing

  1. #1
    Shell-User Avatar von zyrusthc
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    ABMAHNUNG wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing

    Lustig was man heutzutage für Emails bekommt
    Vor allem habe ich diese Emailalias erst vor wenigen Tagen angelegt auf meinen Namen.
    ABMAHNUNG wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing
    Abmahnkosten Nutzung Filesharing-Dienste hier Megaupload.com
    Az: 12-133.11478 TH

    Sehr geehrter Herr *************,

    in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firmen EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

    Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien unserer Mandantschaft. Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechlichen Nutzungs- und Verwertungs-Rechte an diesen Produkten.

    Sie luden im Internet, als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Nezwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter.

    Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft – neben weiteren Einwahlen – aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen.

    Datum/Uhrzeit IP Adresse
    03.01.2011 23:37 81.38.193.37
    03.03.2011 23:40 80.62.132.59
    08.05.2011 21:47 88.58.27.130
    28.08.2011 17:39 80.222.160.129
    04.09.2011 23:11 82.148.189.5


    Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangens gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Ihren Nahmen angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechts-Verletzung, welche unter Nutzung des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.

    Das Herunterladen von Filmen, TV Serien sowie der Musikaufnahmen, auf dem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing-Systemen verstößt ohne Einwilligung der Rechteinhaber gegen §§ 78 Nr. 1, 85, 19a UrhG. Seit der Urheberrechtsreform vom 10.09.2003 wird das Angebot urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Abruf durch Angehörige der Öffentlichkeit von dem „Recht der Zugänglichmachung\" (§ 19a UrhG) erfaßt. Tonträgerhersteller konnten schon vorher die öffentliche Wiedergabe ihrer Tonträgeraufnahmen in Filesharing- Systemen über § 96 Abs. 1 UrhG untersagen. Diese Verwertung der Musikaufnahmen wird auch nicht durch Ausnahmeregelungen des UrhG gestattet. Vervielfältigungen zum Zweck des öffentlichen Download-Angebots sind gerade nicht von § 53 Abs. 1 UrhG (zulässige Vervielfältigung zum privaten Gebrauch) gedeckt. Auch ursprünglich legal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien dürfen nicht öffentlich wiedergegeben werden (§ 53 Abs. 6 UrhG).

    Namens und in Vollmacht unserer Mandanten haben wir Sie daher aufzufordern:

    1. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandanten auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,

    2. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandanten auf einem Computer durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen herunterzuladen

    Unseren Mandanten steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 97 Abs. 1 UrhG zu, da sie Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte gemäß § 85 Abs. 1 UrhG sind. Diese nach dem UrhG geschützten Rechte haben Sie verletzt. An dem Unterlassungsanspruch ändert auch nichts, dass zwischenzeitlich alle streitgegenständlichen Dateien von Ihrem Computer gelöscht wurden. Der Unterlassungsanspruch soll nämlich sicherstellen, dass Sie in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen begehen.

    Des weiteren stehen unseren Mandanten Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zu. Bei der hohen Anzahl der von Ihnen zum Download vorgehaltenen Audiodateien stehen unseren Mandanten hohe Schadensersatzbeträge zu. Außerdem gehen die Kosten unserer Inanspruchnahme nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Geschäftsführung ohne Auftrag ebenfalls zu Ihren Lasten. In Fällen wie dem vorliegenden beträgt der gerichtlich angenommene Gegenstandswert pro Titel 10.000,00 EUR, so dass Sie mit erheblichen Kosten zu rechnen hätten. Um zu einer zügigen außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit beizutragen sind wir bereit, Ihnen hinsichtlich der Höhe der Forderungen erheblich entgegen zu kommen.

    Wir schlagen Ihnen daher im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von
    146,95 EUR
    vor, mit der sämtliche Schadensersatzansprüche sowie die Kosten unserer Inanspruchnahme in dieser Angelegenheit abgegolten sind. Wie Sie der Presse entnommen haben dürften, sind derartige Schadensersatzsummen bereits bei zahlreichen Gerichten durchgesetzt worden.

    Dieses Angebot ist befristet und gilt bis zum 27.03.2012.

    Sollten Sie den o.g. Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist angewiesen haben, entstehen Ihnen durch unsere Inanspruchnahme folgende Kosten:


    Gegendstandswert: EUR 10.000,00 EUR

    1,5 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG EUR 729,00
    Auslagepauschale Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
    Zwischensumme netto EUR 749,00
    19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG EUR 142,31
    Gesamtsumme EUR 891,31

    Weitere Verpflichtungen, z.B. hinsichtlich der Übernahme von Kosten und Gebühren eines involvierten Rechtsanwalts oder eine (pauschale) Schadenersatzsumme müssen und sollten nicht im Rahmen der Unterlassungserklärung als Verpflichtung übernommen werden.

    Namens und in Vollmacht unserer Mandaten fordern wir Sie auf, den fälligen Vergleichsbetrag auf das Konto unseren Dienstleisters Lawyer Payment Services s.r.o. zu überweisen. Verwenden Sie für Ihre Zahlung den auf dieser Seite vorbereiteten SEPA-Zahlschein. Diesen können Sie auch direkt in Ihrer Hausbank ausfüllen, unterschreiben und einreichen.
    Wir fordern Sie hiermit auf, den Betrag für diese Abmahnung
    in Höhe von
    146,95 EUR
    innerhalb von 7 Tagen als SEPA Überweisung
    auf das Konto unseren Dienstleisters:
    Kontoinhaber: Lawyer Payment Services s.r.o.
    IBAN: SK62 3100 0000 0044 5002 1309
    BIC: LUBASKBX
    Volksbank

    Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Forderung an die SCHUFA Holding AG melden werden, wenn Sie unserer Zahlungsforderung nicht nachkommen sollten. Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sehen wir uns veranlasst, weitere Maßnahmen gegen Sie zu beantragen.

    Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung eines höheren Betrages vor. Den Eingang der Zahlung erwarten wir bis zum 27.03.2012. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsbetrags ist diese Angelegenheit für Sie endgültig erledigt!


    Hochatungsvoll



    Klaus Kroner
    Rechtsanwalt
    Die Mail kam von kanzlei@kroner-kollegen.de , und ich kann mir gut und gerne vorstellen das es den ein oder anderen gibt der das wirklich bezahlt Lustig wirds wenn man die Aktenzeichennummer bei Google eingibt


    Greeez Oli
    Notebook: Lenovo Z570 CoreI7
    Workstation: Core2Quad Q6700 - ASUS P5WDG2-WS Pro - 8800GT - 4GB-DDR2/800 - 4x500GB=RAID1 - 120GB SSD - Innovatek Wakü - 27Widescreen/AcerTFT
    Server: IBM X345 + Netfinity 5000

    http://zyrusthc-linux.no-ip.org

  2. #2
    Shell-User Avatar von zyrusthc
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    Ne Testmail an die Adresse kommt zurück mit der Meldung
    Code:
    This message was created automatically by mail delivery software.
    
    A message that you sent could not be delivered to one or more of its
    recipients. This is a permanent error. The following address(es) failed:
    
      kanzlei@kroner-kollegen.de
        SMTP error from remote mail server after RCPT TO:<kanzlei@kroner-kollegen.de>:
        host mx00.udag.de [62.146.106.39]: 550 5.7.1 <kanzlei@kroner-kollegen.de>:
        Recipient address rejected: Too many mails (mail bomb). Your action has been logged !
    Da scheinen ne Menge Leute fragen zu haben

    Greeez Oli
    Notebook: Lenovo Z570 CoreI7
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  3. #3
    Fieses Frettchen Avatar von DrunkenFreak
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    Die ersten 3 IPs sind aus 3 verschiedenen Ländern von 3 verschiedenen Providern. Ziehst du irgendwie häufiger um?

  4. #4
    Shell-User Avatar von zyrusthc
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    Wobei der Vorwurf Peer-to-Peer im Zusammenhang mit megaupload erklärt schon einiges
    Notebook: Lenovo Z570 CoreI7
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  5. #5
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    Also ich habe lieber direkt gezahlt, ich will ja keinen Ärger haben.

  6. #6
    Freelancer Avatar von TheDarkRose
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    Ist eine Fälschung
    foo bar

  7. #7
    Fieses Frettchen Avatar von DrunkenFreak
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    Woran hast du das jetzt erkannt?

  8. #8
    Shell-User Avatar von zyrusthc
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    Zitat Zitat von TheDarkRose Beitrag anzeigen
    Ist eine Fälschung
    Währe ich nie drauf gekommen
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    Workstation: Core2Quad Q6700 - ASUS P5WDG2-WS Pro - 8800GT - 4GB-DDR2/800 - 4x500GB=RAID1 - 120GB SSD - Innovatek Wakü - 27Widescreen/AcerTFT
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  9. #9
    Mod. FAQ/Howto/Emulation
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    Zitat Zitat von TheDarkRose Beitrag anzeigen
    Ist eine Fälschung
    Echt jetzt? Dann muss ich mal sehen, wie ich mein Geld zurück kriege. Die Bank kann es mir ja zurückfaxen.

    Ich habe direkt 2 mal bezahlt, habe die E-Mail ja auf 2 Adressen bekommen.

    Letzte Woche habe ich außerdem zur Sicherheit meine Eurocard per Mail freigeschaltet, um einer Sperrung zuvorzukommen.

  10. #10
    Fieses Frettchen Avatar von DrunkenFreak
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    Hat es geklappt? Das muss ich nämlich auch noch machen. Nur woher krieg ich bis dahin ne Eurocard?

  11. #11
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    Gibts Montage im Aldi zum halben Preis.

  12. #12
    Freelancer Avatar von TheDarkRose
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    :P ich hab ja nicht mal den ersten post durchgelesen als ich schon auf antworten geklickt habe
    foo bar

  13. #13
    Newbie and practicing Avatar von Newbie314
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    Also mal ganz ehrlich:

    Seitdem diese Mails beinahe ohne Deutsch- und Rechtschreibfehler verfasst werden finde ich es viel schwieriger "Wahr" von "Falsch" zu unterscheiden.

    Wenn man nicht weiß dass in Deutschland eine Mail keine Rechtskraft hat, nicht nachprüfen kann ob die IP Adressen überhaupt korrekt sein können bzw. dass die Bank zu der die BIC gehört in Bratislava liegt... kann man darauf schon reinfallen.... Da Spam Mails bekanntlich billig sind wird sich diese Masche schon lohnen...
    Bei Konsolenausgaben / Fehlermeldungen bitte immer Code Tags verwenden: [code] -Text- [/code]
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  14. #14
    Bastard User From Hell Avatar von kreol
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    Warum regt ihr euch auf? Man nehme die 18,5 Mio $ die jede Woche per Mail angeboten werden und davon zieht man die lächerlichen € 146 ab. Der Überschuss steht dann zur freien Verfügung, z.B. für den legalen Erwerb von Musik, Filmen, Software und anderen schönen Dingen

    Das System funktioniert

    Kreol
    Beim posten von Dateien oder Ausgaben bitte [code]Text[/code] verwenden. Nähere Info über vB-Tags gibt es hier

    I just want to know God's thoughts. The rest are details. (A. Einstein)

  15. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von ThorstenHirsch
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    6.556
    Ich finde auch, dass die Mail schon ziemlich echt aussieht. Nur die Beträge sind viel zu niedrig: 146,95 Euro als Vergleichsangebot und wenn man darauf nicht eingeht, sind's 891,31 Euro?! Bitte nicht falsch verstehen - das ist viel Geld für ein paar heruntergeladene Filme/Musik/whatever. Aber die Film- und Musikindustrie würde bei sowas doch sicher einen Streitwert im Millionenbereich ansetzen und sich nicht mit weniger als 15.000 Euro im Falle eines Vergleichs zufrieden geben.
    ¡Nuestro amigo... el Computador!

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