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Thema: ABMAHNUNG wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing

  1. #16
    Bastard User From Hell Avatar von kreol
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    Zitat Zitat von ThorstenHirsch Beitrag anzeigen
    Ich finde auch, dass die Mail schon ziemlich echt aussieht. Nur die Beträge sind viel zu niedrig: 146,95 Euro als Vergleichsangebot und wenn man darauf nicht eingeht, sind's 891,31 Euro?! Bitte nicht falsch verstehen - das ist viel Geld für ein paar heruntergeladene Filme/Musik/whatever. Aber die Film- und Musikindustrie würde bei sowas doch sicher einen Streitwert im Millionenbereich ansetzen und sich nicht mit weniger als 15.000 Euro im Falle eines Vergleichs zufrieden geben.
    Könnte damit zu tun haben. Und bei € 100 Gegenstandswert kommen ca. € 46 Gebühren+Auslagen fast hin (ohne es mit spitzem Stift gerechnet zu haben).

    Kreol
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  2. #17
    Shell-User Avatar von zyrusthc
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    Zitat Zitat von ThorstenHirsch Beitrag anzeigen
    Ich finde auch, dass die Mail schon ziemlich echt aussieht.
    Das stimmt schon vor allem stand in der Mail ja mein richtiger Name welcher aus der Email abgeleitet wurde, und was ich zu bemerken vergass, es war auch ein PDF File im Anhang mit dem dem Selben Schreiben und Logo der Kanzlei usw. Nur zu meinen Namen dort drin passte die dazu angebene Adresse nicht, denke mal die wurde irgendwie ergooglet auf gut Glück.

    Greeez Oli
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  3. #18
    Newbie and practicing Avatar von Newbie314
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    Zu Kreols Link: wie in dem Link schon erzählt ist die 100 Euro "Deckelung" an so viele Bedingungen geknüpft dass sie durch "Abmahnwälte" meist umgangen werden kann.

    Eine echte Abmahnung wird also in der Regel behaupten es liege kein "unerheblicher ungewerblicher" Verstoß vor und wird in der Regel erheblich höhere Beträge (ich erinnere mich an die in diversen Artikel genannten 1000+ Euro) fordern.. uneinheitliche Urteile zum Thema und "Gummiparagraphen" haben also mal wieder ein sinnvolles Gesetz ausgehebelt. Mittlerweile glaube ich da gar nicht mehr an Zufälle.

    Trotzdem: Respekt vor den Leuten die sich diese Mail ausgedacht haben, die ist ungewöhnlich gut gemacht.. allerdings würde ich von einer echten Anwaltskanzlei eben doch ein Schreiben ohne Deutschfehler erwarten...
    Geändert von Newbie314 (21.03.12 um 00:29 Uhr)
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  4. #19
    Bastard User From Hell Avatar von kreol
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    Zitat Zitat von Newbie314 Beitrag anzeigen
    allerdings würde ich von einer echten Anwaltskanzlei eben doch ein Schreiben ohne Deutschfehler erwarten...
    Da erwartest Du zuviel von ReNo-Gehilfen/Gehilfinnen, das sind auch nur Menschen. Und soviele Fehler sind nicht drin, die sehen eher nach Tippgicht als nach Babelfish aus...

    Ist doch ganz einfach: Anwaltsverzeichnis prüfen. Entweder es gibt sie nicht oder sie haben ein Sicherheitsleck oder es sind Abzocker.

    Ich sage jetzt nicht dass alle sind wie Gravenreut?, aber er hat letzlich doch ein Beispiel gegeben

    Kreol

    P.S.
    Huch, es gibt Zensursoftware hier. Mit dem "h" wurde der Name des selbstgemordeten "Anwalts" hier eben zensiert! Da mache ich wohl mal einen eigenen Thread auf!
    Geändert von kreol (21.03.12 um 00:35 Uhr)
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  5. #20
    Newbie and practicing Avatar von Newbie314
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    @zyrusthc : hast du schonmal darüber nachgedacht den Staatsanwalt in Bratislava zu kontaktieren ? Oder mindestens die Bank ?

    Wenigstens den "Money Mule" könnte man so aus dem Verkehr ziehen... kostet dich gerade mal zwei Mails auf Englisch...
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  6. #21
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    Die Masche von denen (dabei mein ich jetzt auch mal die "korrekten" Abmahnungen) ist aber gut...

    Die eigentliche Deckelung von EUR 100 für Abmahnungen wird schon seit eh und je umgangen. Sollte man die Unterlassungserklärung nicht (modifiziert) unterschreiben wollen, und es zu einem Gerichtsverfahren kommen, sind die Streitwerte so exorbitant hoch, dass der eigene Anwalt erstmal paar Tausender haben möchte, bevor er aktiv wird; was sich wohl keiner leisten kann. Rechtsschutz? In meiner ist es nicht mit drin; mir unbekannt, ob es überhaupts welche gibt, die Urheberrecht abdecken.

    Ich könnte mir allerdings vorstellen, den Streitwert ersteinmal anzuzweifeln, eine eigene Berechnung des Schadens darzulegen und somit dem Streitwert durch das Gericht auf einen realistischen Wert zu reduzieren. Ein Schaden muss nämlich ersteinmal nachgewiesen und die Schadenshöhe plausibel vorgerechnet werden. Dann ist ein Anwalt auch wieder bezahlbar.

    Irgendwo muss da aber der Harken sein, wenn es hier noch kein Urteil gibt.

  7. #22
    Newbie and practicing Avatar von Newbie314
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    Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt. Wenn du verlierst kann sein dass du nicht nur die Gerichtskosten sondern auch noch die Anwaltskosten des Gegners trägst.

    So viel zur Rechtssicherheit in Deutschland.

    (Habe in einem Fall genau aus diesem Grund von einer Schadensersatzklage gegen einen einfach zu reichen Gegner abgesehen... zu riskant...)
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  8. #23
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    Nöp, der Streitwert wird von der Klägerpartei festgelegt. Wie soll das sonst gehen? "Herr Richter, wir haben hier dies und jenes... nun sagen Sie mir mal, auf wieviel ich hier klagen soll" ? ^^

    Der Streitwert kann von der Gegenpartei jedoch angezweifelt werden und dann wird dieser gerichtlich überprüft und ggf. korrigiert.

    Die Anwaltskosten des Gegners fallen dem "Verlierer" prinzipiell immer an; was auch gut so ist. Man soll ja für sein Recht nicht noch bestraft werden, wenn man rechtliche Schritte einleitet oder sich gegen welche wehrt, die zu Unrecht kamen.
    Wenn ein Verfahren nicht zu 100% verloren wird, fallen jedoch nur anteilig Kosten an. Beide Parteien müssen die Auslagen plausibel der Gerichtskostenstelle mitteilen, welche diese verifiziert und dann die Aufteilung vornimmt.

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