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Thema: schriftliche Freigabe unter Berücksichtung von Datenschutz

  1. #1
    root !*****istrator Avatar von mbo
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    schriftliche Freigabe unter Berücksichtung von Datenschutz

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einer Formulierung der schriftlichen Freigabe meiner Firmen-eMails.
    Zum Verständnis ein kurzer Blick in den Hintergrund:
    Bei einem Kunden hatte ich einen Login- und eMail-Account. Aufgrund mißlicher Umstände haben wir unser Vertragsverhältnis beenden müssen. Mein Vertrauen in diesen Kunden ist selbstredend nachhaltig gestört, was sich aber nicht auf das gegenseitige Verhältnis zu meinen ehemaligen "Kollegen" auswirkt(e). Da meine Tätigkeit dort sehr spezialisiert war, gibt es natürlich einige Informationen in meinen eMails, die von meinen damaligen Mitarbeitern noch benötigt werden. Ich persönlich habe kein Problem damit, diesen auch die Zugangsdaten, bzw. das Zugriffsrecht zu erteilen. Was ich unbedingt verhindern möchte, ist der Umstand, daß derjenige, dem ich den Zugriff erlaube, aufgrund von Arbeitsvertrag, betrieblichen Vereinbarungen oder Richtlinien gezwungen werden könnte, Informationen aus diesen eMails weiterzugeben und ich dem, mal abgesehen davon, daß ich überzeugt bin, daß die eMails schon "gesichtet" wurden, mit dieser Erlaubnis nicht noch die rechtliche Grundlage dafür erteilen. Insbesondere, da ich Kenntnis davon habe, daß es intern ein "politisches" Karussel gibt, und ich gewissen Personen schon zutraue, daß sie aufgrund von verschiedenen Schriftverkehr sich Konstrukte zusammenbasteln und andere damit in Bedrängnis bringen.
    Wie schon angedeutet, habe ich mit der Weitergabe der enthaltenen Informationen an sich kein Problem.
    Unter normalen Umstände würde ich die Freigabe folgender Maßen formulieren:

    Ich erteile der/die <Person>, während seinen Beschäftigungsverhältnis bei <Firma> als <Funktion> die Erlaubnis, auf die Inhalte der Maildatenbank von <mir> im Rahmen der Notwendigkeit zum Anwendungsbetrieb / Betrieb zuzugreifen, zu sichten und weiterzugeben. Davon ausgeschlossen sind persönliche, personenbezogene oder nicht zum Fach- und Anwendungsbereich gehörende Daten.
    Die zum derzeitgen Zeitpunkt geltenden Gesetze zum Datenschutz sind zu beachten.
    Im Einzel- / Zweifelsfall ist die Sichtung und Verwertung der Daten nur mit meiner erneuten schriftlichen Zustimmung gestattet.

    Ich würde das nun gern zur Diskussion stellen, um eventuelle "Fallen" ausräumen zu können.

    Danke für Interesse und Unterstützung

    cu/2 iae
    42

  2. #2
    Out of limits. Avatar von LX-Ben
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    Weitergabeklausel ersetzen in:

    Die Weitergabe folgender Daten ist verboten: Alle persönlichen/ personenbezogenen sowie sachlichen Angaben, die nicht zur Aufgabenerfüllung im Fach- und Anwendungsbereich der <Person> erforderlich sind: Hinsichtlich dieser unzulässigen Datenweitergabe besteht Verwertungsverbot (die Angaben sind also nicht gerichtsverwertbar) und kann Schadenersatz sowie die Verhängung von Bußgeld nach §§ 43 und 44 Bundesdatenschutzgesetz begründen (unbefugte Kenntnisgabe).
    Man muss einmal öfter aufstehen als hinfallen. Winston Churchill

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