Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhaftung wegen filesharing
ich habe heut erfahre dass nen ( schlehcter) bekannter verhaftet wurde, weil er WIE ich filesharing ueber den donkey macht und die polizei ihn "erwischt" haben( vermutlich durch die telekom) ich find das nimmt langsam gewaltige zuege an und dass noch bei uns im kaff ich glaubs net...na ja ich hab langsam auch shit dass se mich am arsch kreigen ich ahb erstmal den donkey lahm gelegt, was meint ihr dazu?
Oh.. Was für Sachen hat er sich denn gesaugt?
finde ich sehr sehr sher sehr unglaubwürdig !!!
Möglich ist das sicher, aber nicht realistisch. Ich weiss davon, dass die Telekom mal Blaue Briegfe wegen Donkey verschickt hat (mehr oder weniger auf Verdacht) und mit einer Anzeige gedroht hat.
Des weiteren würde es mich wundern, dass man wegen der Nutzung des Esels verhaftet wird, weil du ja durchaus auch legale Files ziehen kannst (und ich glaube nicht, dass die Herren Grün-weiss sich die Mühe machen, zu untersuchen, ob er sich jetzt nen legalen Film gezogen hat oder nen illegalen)
Ich glaube, der hat dich nen bissel an der Nase herumgeführt.
MfG Markus
Ps: Das heisst nicht, dass du deinen Esel sofot wieder anwerfen sollst. Denk vorher mal bissel drüber nach.
PPs: Sollte er sich eventuell "Richtig illegales" gezogen ahben (Kinderpornos oder ähnliches) würde die Sache ganz anders aussehen. Dann hat er es verdient und dann wäre die Verhaftung auch nicht so abwegig.
Ich finde das Konzept von für polizeiliche Eingriffe ausreichend oder nicht ausreichend illegalen Aktivitäten recht interessant. Es steht natürlich außer Frage, daß die Verbreitung von Kinderpornographie ein deutlich schwerwiegenderes Verbrechen darstellt als die Distribution von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik oder Filmen, dennoch sollte jedem, der sich in diesem Bereich betätigt, klar sein, daß in Zukunft im Kampf gegen diese Art von Diebstahl wesentlich härter und auch gegen auffällige Einzelpersonen durchgegriffen werden wird.
uhrheber? heben die uhren oder was? ;)
ich finde es richtig, hoffentlich wird das netz dann endlich mal wieder etwas schneller ;)) Diese Raubkopien hat es früher auch schon zu hauf gegeben, damals wurden auch bekannte aus meinem Kreis gefasst. Heute ist die Dimension schon etwas derber (oder man vergleicht die Anzahl der Floppydisks mit den heruntergeladenen Filmen). Die Sache ist immernoch illegal und wenn die seine Wohnung durchsucht haben sollten, werden die ihn wohl nur dann mitgenommen haben, wenn die wirklich verdächtiges Material gefunden haben.
comrad
Original geschrieben von Da.Bull
Denk vorher mal bissel drüber nach.
[/B]
HALLO ANALUEST :ugly:
Original geschrieben von comrad
ich finde es richtig, hoffentlich wird das netz dann endlich mal wieder etwas schneller ;)) Diese Raubkopien hat es früher auch schon zu hauf gegeben, damals wurden auch bekannte aus meinem Kreis gefasst. Heute ist die Dimension schon etwas derber (oder man vergleicht die Anzahl der Floppydisks mit den heruntergeladenen Filmen). Die Sache ist immernoch illegal und wenn die seine Wohnung durchsucht haben sollten, werden die ihn wohl nur dann mitgenommen haben, wenn die wirklich verdächtiges Material gefunden haben.
comrad [/B]
Hmm, Deine Meinung ist gesetzlich sicher richtig, aber es kommt irgendwie wirklich darauf an, wer was runterlädt.
Ich brauche z.B. Software für mein Studium, welche Unsummen (auch für Studenten) kostet. Allerdings wird diese Software in der Uni auf den Rechnern angeboten. Via ssh, etc, kann ich dies auch von zu Hause aus nutzen, doch wenn ich mit dem Laptop kein Netz hat, sieht es übel aus.
Kaufen kann ich mir die Software auf jeden Fall nicht, weil ich hier nicht mal eben 2000€ liegen habe.
Ich finde es aber auch nicht OK, wenn diese Dauerzieher alles möglich herunterladen und damit den Softwarefirmen viel kaputt macht. Bei DVD's habe ich öfter gehört, dass man sich den Film ja eh nur einmal ansieht und ihn sich nicht gleich kaufen möchte - doch dafür gibt es ja irgendwie Videotheken.
Allerdings finde ich P2P-Netze allgemein vorteilhaft, denn ich sauge auch mal Filme, die schon lange nicht mehr im Fernsehen liefen. Und MP3 lade ich mir auch mal runter um sie anzutesten. Wenn's gut ist, wird es gekauft, sonst wird's halt wieder gelöscht.
Was verwendet ihr? T-online?
und?
filesharing ist doch nicht illegal.
du solltest dich, bevor du urban legends in die welt setzt, erst einmal informieren weshalb dein 'schlechter' bekannter verhaftet wurde. selbst wenn er copyrightverletzungen begangen haben sollte, was bei filesharing ja durchaus denkbar wäre, wird man dafür hierzulande noch nicht verhaftet. eine gefährdung der allgemeinheit oder fluchtgefahr liegt bei copyrightverletzungen nicht wirklich vor.
seine verhaftung mit dem filesharen zu verbinden hat die gleichen aussagekraft, wie die das er mitglied des adac ist, den spiegel liest oder gelegentlich bahn fährt.
HirschHeisseIch
29.06.03, 04:38
Full ACK!!
Wenn man wegen som kram gepackt wird, dann wird erstma der Rechner mitgenommen samt Software, dann behalten die die CDs und deleten die Platten und man kriegt meist den Rechner wieder (und ne Anzeige wegen Copyright-Verletzung... ;) ) Kenn den einen oder andern, dem das schon passiert is...
Original geschrieben von Sym
Hmm, Deine Meinung ist gesetzlich sicher richtig, aber es kommt irgendwie wirklich darauf an, wer was runterlädt.
Ich brauche z.B. Software für mein Studium, welche Unsummen (auch für Studenten) kostet. Allerdings wird diese Software in der Uni auf den Rechnern angeboten. Via ssh, etc, kann ich dies auch von zu Hause aus nutzen, doch wenn ich mit dem Laptop kein Netz hat, sieht es übel aus.
Kaufen kann ich mir die Software auf jeden Fall nicht, weil ich hier nicht mal eben 2000€ liegen habe.
Ich finde es aber auch nicht OK, wenn diese Dauerzieher alles möglich herunterladen und damit den Softwarefirmen viel kaputt macht. Bei DVD's habe ich öfter gehört, dass man sich den Film ja eh nur einmal ansieht und ihn sich nicht gleich kaufen möchte - doch dafür gibt es ja irgendwie Videotheken.
Allerdings finde ich P2P-Netze allgemein vorteilhaft, denn ich sauge auch mal Filme, die schon lange nicht mehr im Fernsehen liefen. Und MP3 lade ich mir auch mal runter um sie anzutesten. Wenn's gut ist, wird es gekauft, sonst wird's halt wieder gelöscht.
ich glaube die firmen sind froh wenn studenten ihre software verwenden. so müssen die firmen keine schulungen mehr bezahlen und das macht es warscheinlicher das die software verwendet wird.
deshalb macht auch nur die filmindustrie was gehen raubkopierer und nicht die software hersteller.
gruss jebe
theWireless
29.06.03, 09:21
ich hab neulich wo gelesen, dass T-Online bei auffällig hohem Trafficverbrauch die grünen Waldmenschen vorbeischickt. Zur Kontrolle natürlich, denn die Waldmenschen haben ja keinen Durchsuchungsbefehl ;)
Dass dein Bekannter nur auf Grund eines Hinweises oder Verdachtes bzgl. Filesharing gepackt wurde, halte ich für unwarscheinlich. Um einen Durchsuchungsbefehl zu erhalten, genüt eine Vermutung nicht. Das bekommste bei keinem Staatsanwalt durch. Da muss schon dringender Tatverdacht, evtl. mit Beweisen vorliegen.
Wenn er jedoch die Bullen freiwillig reingelassen hat isser selbst schuld :)
uhrheber? heben die uhren oder was? ;)
Tippfehler.
Mich irritiert etwas das Full ACK!, daß hier in letzter Zeit häufiger auftaucht. Insofern das ACK für acknowledgement stehen soll, schlage ich vor, daß Ihr Euch die Bedeutung dieses Wortes etwas genauer anseht. Ich vermute Ihr meint eigentlich concurrence?
AceTheFace
29.06.03, 09:45
Original geschrieben von theWireless
ich hab neulich wo gelesen, dass T-Online bei auffällig hohem Trafficverbrauch die grünen Waldmenschen vorbeischickt. Zur Kontrolle natürlich, denn die Waldmenschen haben ja keinen Durchsuchungsbefehl ;)
Dass dein Bekannter nur auf Grund eines Hinweises oder Verdachtes bzgl. Filesharing gepackt wurde, halte ich für unwarscheinlich. Um einen Durchsuchungsbefehl zu erhalten, genüt eine Vermutung nicht. Das bekommste bei keinem Staatsanwalt durch. Da muss schon dringender Tatverdacht, evtl. mit Beweisen vorliegen.
Wenn er jedoch die Bullen freiwillig reingelassen hat isser selbst schuld :)
Das stimmt so nicht, habe mich mal mit einem Kumpel (arbeitet bei T-Online) unterhalten. Die Telekom kümmert das nicht im geringsten was du ziehst und wieviel davon. Die reagieren erst, wenn sich bei denen jemand meldet, sprich ne Plattenfirma, oder sonst irgendjemand der meint, das seine Rechte verletzt werden. Erst dann und nur dann wird reagiert...und ich glaube auch nicht, dass sofort die "Grünen" vor der Haustür stehen...erstmal kommt bestimmt wieder so ein "netter" Brief :)
Gruß,
Ace
DerKlopfer2000
29.06.03, 10:16
@zander:
Das ACK stammt noch aus uralten Zeiten aus dem usenet bzw. irc und steht für acknowledge was u.a. anerkennen, bestätigen, zustimmen bedeutet. Full ACK ist halt eine Steigerung davon und heisst somit sinngemäß <ich stimme dir voll zu> oder <kann ich voll bestätigen>.
Ich konnte mir schon vorstellen, was gemeint war, nur stimmt das (d.h. zustimmen) nicht mit der Bedeutung von to acknowledge überein, sondern mit der von to concur.
Windoofsklicker
29.06.03, 10:24
@hirsch:
wenn du mit deinem rechner eine straftat begehst, kannst du davon ausgehen, dass der eingezogen wird und du ihn nicht wieder bekommst!
Moin,
mal ein allgemeiner Tipp zu den Thema:
Wenn es wirklich mal soweit kommt, dass die Waldmenschen mit einer Stöber Anordnung vor der Tür stehen.
Hat man exakt eine Möglichkeit:
Sagt der/die Rechner wären Firmeneigentum, denn die Stöber Anordnungen gehen durchweg auf die Privaträume und Privatrechner.
Das bedeutet für die Wadmenschen, dass sie erstmal eine neue Stöber Anordnung brauchen.
Damit gewinnt man Zeit, und diese sollte man entsprechend nutzen.
Greetings Zaphod-B
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-29.06.03-001/
Tach!
@zander
Leo (http://dict.leo.org/?search=acknowledgement&searchLoc=0&relink=on&spellToler=standard§Hdr=on&tableBorder=1&cmpType=relaxed&lang=en) sagt, dass ack auch Bestätigung heisst, also in sofern richtig. Im Sprachgebrauch würde man concurrence nicht verwenden.
Amerikaner sprechen zwar im Allgemeinen kein Englisch :D , aber ich denke, in diesem Falle dürfen wir Ihrer Erfahrung schon trauen.
Zur Geschichte:
Ich denke auch, daß keiner wegen Filesharing verhaftet wird, ansonsten müsste ja jeder, der einen DSL-Vertrag unterschreibt Routine-Besuche von der Polizei bekommen - denn wofür hat man DSL wenn man nicht Unmengen von Daten runterladen will.
(Übrigens: Unmengen ist auch kein sinnvolles Wort, denn es meint grosse Mengen und "Un" ist eine negativierende Vorsilbe wie z.B. ungerecht, unaufhaltsam, Unterricht...)
Also nicht verrückt machen lassen.
Cheers
Michael
hi @ all!
@Zaphod-B
Sagt der/die Rechner wären Firmeneigentum, denn die Stöber Anordnungen gehen durchweg auf die Privaträume und Privatrechner. ...
Klingt plausibel, jedoch drängt sich bei mir die Frage auf, ob's dann keine Probleme bzw. Schwierigkeiten für die jeweilige Firma gibt. Hat ja sicherlich keiner Lust wegen Filesharing aus der Firma zu fliegen.
Mausschrubber
29.06.03, 15:15
http://www.heise.de/newsticker/data/vza-28.06.03-001/
Auch noch ein interssanter Bericht ... ;)
@zander
Leo (http://dict.leo.org/?search=acknowledgement&searchLoc=0&relink=on&spellToler=standard§Hdr=on&tableBorder=1&cmpType=relaxed&lang=en) sagt, dass ack auch Bestätigung heisst, also in sofern richtig. Im Sprachgebrauch würde man concurrence nicht verwenden.
Amerikaner sprechen zwar im Allgemeinen kein Englisch :D , aber ich denke, in diesem Falle dürfen wir Ihrer Erfahrung schon trauen.
acknowledgement bedeutet allerdings Bestätigung, allerdings im Sinne einer Empfangsbestätigung, nicht im Sinne einer Zustimmung. Dem widerspricht dict.leo.org nicht. Es mag sein, daß ACK im englischsprachigen IRC zu einer erweiterten Bedeutung gekommen ist, ich stelle aber in Frage, daß im IRC entstandene Begrifflichkeiten eine geeignete Grundlage für regulären schriftlichen Austausch sind, insbesondere wenn dieser in Deutsch stattfindet. to concur wird indes durchaus benutzt, auch wenn der Durchschnittsamerikaner eher auf das umgangssprachliche yeah! zurückgreifen wird.
Übersetzung von Ksteak:
Vereinbarung {f}
acknowledge
anerkennen, bestätigen, quittieren
acknowledge
quittieren/anerkennen
acknowledge
Vor ein paar Tagen kam mal ein Bericht über Filesharing und Kriminalität. Darin wurde berichtet, daß die Polizei eine Abteilung eigens dafür eingerichtet hat.
In einem Interview mit einem dieser Polizisten, sagte dieser daß sie ohne weiteres jeden user dieser Netzwerke ausfindig machen können. Allerdings suchen sie nur nach "schwerkriminellen", also solchen, die geziehlt Programme, Videos etc. runterladen, um sie danach zu verkaufen. Ottonormaluser, der nur seine paar filme für den Eigenbedarf runterlädt wird, laut aussage des Polizisten, in der Regel nicht beachtet.
Es kommt für diese lediglich drauf an, was und wieviel runtergeladen, bzw. angeboten wird.
Ich denke, wir sollten uns da überhauptnichts vormachen: Wer Software herunterlädt (egal aus welchem Grund auch immer), die er nicht bezahlt hat, der begeht einen Diebstahl.
Original geschrieben von zander
acknowledgement bedeutet allerdings Bestätigung, allerdings im Sinne einer Empfangsbestätigung, nicht im Sinne einer Zustimmung. Dem widerspricht dict.leo.org nicht. Es mag sein, daß ACK im englischsprachigen IRC zu einer erweiterten Bedeutung gekommen ist, ich stelle aber in Frage, daß im IRC entstandene Begrifflichkeiten eine geeignete Grundlage für regulären schriftlichen Austausch sind, insbesondere wenn dieser in Deutsch stattfindet. to concur wird indes durchaus benutzt, auch wenn der Durchschnittsamerikaner eher auf das umgangssprachliche yeah! zurückgreifen wird.
FULL CON :ugly:
;)
Also das das Herunterladen illegal ist sollte jedem klar sein, aber ist es auch wirklich eine Straftat? Ich meine mich zu entsinnen das die Polizei (zumindest in Deutschland) keine Ermittlungen ohne Anzeige anstellen darf.
Ein Diebstahl ist es ja auch nicht, da der ursprüngliche Eigentümer die Software dann ja immernoch besitzt. Also bleibt nur Urheberrechtsverletzung und daran besteht kein öffentliches Interesse und somit ist es ein Delikt und keine Straftat.
Wobei es aber immer noch illegal ist.
Andererseits passiert es in einem öffentlichen Raum...
Juristen hier die das mal aufklären können?
Original geschrieben von AceTheFace
Das stimmt so nicht, habe mich mal mit einem Kumpel (arbeitet bei T-Online) unterhalten. Die Telekom kümmert das nicht im geringsten was du ziehst und wieviel davon. Die reagieren erst, wenn sich bei denen jemand meldet, sprich ne Plattenfirma, oder sonst irgendjemand der meint, das seine Rechte verletzt werden. Erst dann und nur dann wird reagiert...und ich glaube auch nicht, dass sofort die "Grünen" vor der Haustür stehen...erstmal kommt bestimmt wieder so ein "netter" Brief :)
Gruß,
Ace
Richtig ist, daß T-Online nicht von sich aus aktiv wird.
Allerdings dürfen weder Plattenfirmen, noch sonst wer, die Herausgabe von Verbindungsdaten fordern, sondern lediglich staatliche Ermittlungsbehörden, und das auch nur auf richterlichen Beschluß.
Also wird es wohl eher so sein, daß z.B. eine Plattenfirma bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige stellt, und erst, wenn ein Richter angeordnet hat, dem Fall nachzugehen, wird wirklich der betreffende User verfolgt.
Ich bin da allerdings der Meinung, daß zumindest extrem intensive P2P User durchaus verfolgt werden sollten, denn wie schon von anderen geschrieben, das Schmarotzen auf Kosten anderer hat überhand genommen. Folgen sind ja nicht nur, daß SW- Entwickler oder Künstler um ihren Lohn kommen, sondern auch, daß wegen der Tauscherei z.B. schon das Recht auf (legale) private Kopien eingeschränkt ist, und wenn es nur durch Kopierschutzmaßnahmen erschwert wird. Und das betrifft jeden, auch die ehrlichen Konsumenten.
Und daß bei erwischten Raubkopierern der PC als Tatwerkzeug eingezogen wird, ist auch gut so. Das tut dann bei vielen schon weh.
MfG
Hi
Sicher ist das herunterladen von urheberrechtlich geschützten Materialien illigal,aber ist es auch eine Straftat ?
Im Strafgesetzbuch steht sowas jedenfalls nicht.Urheberrechte sind eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.Die Musikindustrie und/oder deren Vertreter haben in der Vergangenheit extreme Lobyarbeit geleistet umd dies zu "kriminalisieren".Jedoch wurde bisher noch keiner nach dem StGB wegen downloads verklagt.
Zivilrechtliche Klagen gab es in der Vergangenheit schon,aber auch die sind immer schwierig zu bewerten.
Kann mir einer eine Klage nach dem Stgb wegen Urheberrechtsverletzungen nennen ? Ich kenne nur Klagen die das unrechtmässige verkaufen von Raubkopien verhandelt wurde,hier in Deutschland.
gruss lenny
Los_Andros
30.06.03, 09:54
Es gehtz hier auch nicht unbedingt um urhebergeschütztes Material.
Die Polizei fahndet wahrscheinliczh nach verbotenem Material.
Also Kinderpornografie oder verbotene Videos!
Ansonsten muss der entsprechende Verlag auch dagegen klagen bzw. Anzeige erstatten!
Man darf sich aber auch nicht so auf der sicheren Seite sehen. Es bleibt verboten ein Auto zu klauen. Auch wenn niemand Anzeige erstattet wird die Polizei dich daran hindern das Auto zu stehlen!
Hi
Das kann man mit einem Autodiebstahl nicht vergleichen.Urheberrechtsverletzungen sind noch keine Straftaten,somit auch ein Download nicht.Wenn man aber diese Kopien verkauft is das eine Straftat.
Gruss lenny
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